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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4837
VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309 (https://dejure.org/2015,4837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.02.2015 - 11 ZB 14.309 (https://dejure.org/2015,4837)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - 11 ZB 14.309 (https://dejure.org/2015,4837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen in Form der Verschiebung eines Tempo 30-Schilds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen in Form der Rückverschiebung eines Tempo 30-Schilds

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen in Form der Rückverschiebung eines Tempo 30-Schilds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen in Form der Verschiebung eines Tempo 30-Schilds

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309
    Diese Voraussetzung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 4.6.1986 - 7 C 76/84 - BVerwGE 74, 234) und des Senats (U.v. 21.3.2012 - 11 B 10.1657 - juris) dann erfüllt, wenn Lärm oder Abgase Beeinträchtigungen mit sich bringen, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss und damit zugemutet werden kann.

    Die zuständige Behörde darf jedoch selbst bei erheblichen Lärm- oder Abgasbeeinträchtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234; v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - NZV 1994, 244; B.v. 18.10.1999 - 3 B 105.99 - NZV 2000, 386).

  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309
    Die Grenze der Zumutbarkeit in diesem Sinne wird nach allgemeiner Auffassung durch keinen bestimmten Schallpegel bestimmt (vgl. BVerwG, U.v. 22.12.1993 - 11 C 45/92;… BayVGH, U.v. 21.3.2012 a.a.O.).

    Die zuständige Behörde darf jedoch selbst bei erheblichen Lärm- oder Abgasbeeinträchtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234; v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - NZV 1994, 244; B.v. 18.10.1999 - 3 B 105.99 - NZV 2000, 386).

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 11 B 10.1657

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen; keine …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309
    Diese Voraussetzung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 4.6.1986 - 7 C 76/84 - BVerwGE 74, 234) und des Senats (U.v. 21.3.2012 - 11 B 10.1657 - juris) dann erfüllt, wenn Lärm oder Abgase Beeinträchtigungen mit sich bringen, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss und damit zugemutet werden kann.

    Die Grenze der Zumutbarkeit in diesem Sinne wird nach allgemeiner Auffassung durch keinen bestimmten Schallpegel bestimmt (vgl. BVerwG, U.v. 22.12.1993 - 11 C 45/92; BayVGH, U.v. 21.3.2012 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.1999 - 3 B 105.99

    Zum Anlieger-Lärmschutz durch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309
    Die zuständige Behörde darf jedoch selbst bei erheblichen Lärm- oder Abgasbeeinträchtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234; v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - NZV 1994, 244; B.v. 18.10.1999 - 3 B 105.99 - NZV 2000, 386).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309
    Die Frage, ob ein Verwaltungsakt oder eine Nebenbestimmung aus materiellen Gründen nicht isoliert aufgehoben werden kann, weil etwa der Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung oder die Änderung sinnvoller- und rechtmäßigerweise nicht bestehen bleiben kann, ist eine Frage der Begründetheit der Klage (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BayVBl 2001, 632 zur Anfechtung einer Nebenbestimmung eines Planfeststellungsbeschlusses).
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309
    Sie verkörpern die ihnen zugrunde liegenden Anordnungen und werden mit ihrem Aufstellen (vgl. § 39 Abs. 1, § 45 Abs. 4 StVO) gegenüber den Verkehrsteilnehmern, die sich den von ihnen erfassten Streckenabschnitten nähern, bekannt gemacht und damit fortlaufend neu erlassen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.1967 - VII C 18.66 - BVerwGE 27, 181; U.v. 13.12.1974 - VII C 19.71 - VRS 49, 70).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten einer Rechtssache liegen vor, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet (BayVGH, B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris;… Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O. § 124 Rn. 9), sich also wegen seiner Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147/149 m.w.N.; Berkemann DVBl. 1998, 446/456).
  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 2 N 14.1217

    Bebauungsplan "Prinz-Eugen-Kaserne" in München bestätigt

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309
    Unabhängig davon, ob die ursprünglich festgestellte Verkehrslärmerhöhung durch die Verschiebung des Schilds nun 0, 5 dB(A) im Erdgeschoss und 0, 7 dB(A) im ersten Obergeschoss des klägerischen Anwesens nunmehr 0, 1 dB(A) höher bzw. sogar niedriger ist, wie vom Beklagten unter Vorlage einer neuen Berechnung aufgrund des nunmehr zu Grunde gelegten Standorts der Ortstafel vorgetragen, liegen diese Werte nach einhelliger Rechtsprechung deutlich unter der Hörbarkeitsschwelle (vgl. neben den vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen auch BayVGH, B.v. 12.8.2014 - 2 N 14.1217 - juris Rn. 28 m.w.N.) und können daher nicht unzumutbar sein.
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 19.71

    Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen - Überschreitung einer zulässigen …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309
    Sie verkörpern die ihnen zugrunde liegenden Anordnungen und werden mit ihrem Aufstellen (vgl. § 39 Abs. 1, § 45 Abs. 4 StVO) gegenüber den Verkehrsteilnehmern, die sich den von ihnen erfassten Streckenabschnitten nähern, bekannt gemacht und damit fortlaufend neu erlassen (vgl. BVerwG, U.v. 9.6.1967 - VII C 18.66 - BVerwGE 27, 181; U.v. 13.12.1974 - VII C 19.71 - VRS 49, 70).
  • VGH Bayern, 03.11.2009 - 1 ZB 06.1842

    Berufungszulassung (abgelehnt); tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten der …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309
    Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten einer Rechtssache liegen vor, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet (BayVGH, B.v. 3.11.2009 - 1 ZB 06.1842 - juris;… Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O. § 124 Rn. 9), sich also wegen seiner Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147/149 m.w.N.; Berkemann DVBl. 1998, 446/456).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 12 A 2141/10

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit im …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 7 A 10620/21

    Nächtliches Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

    Rn. 20 a) Diese Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn Lärm Beeinträchtigungen mit sich bringt, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss und damit zugemutet werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234 = juris Rn. 13;… Urteil vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45/92 -, juris Rn. 26;… Urteil vom 15. Februar 2000 - 3 C 14/99 -, juris Rn. 15; OVG RP…, Urteil vom 4. April 2019 - 7 A 11622/18.OVG -, BeckRS 2019, 24621, Rn. 25; BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 11 ZB 14.309 -, juris Rn. 18).

    Es liegen auch keine auf Rechtsetzung beruhenden Grenzwerte für eine Lärmbelastung vor, die unmittelbar Anwendung finden können (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 -, juris Rn. 26; OVG RP…, Urteil vom 4. April 2019 - 7 A 11622/18.OVG -, BeckRS 2019, 24621, Rn. 25 ff.; BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 11 ZB 14.309 -, juris Rn. 18).

    Abzustellen ist dabei unter anderem auf die gebietsbezogene Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der betroffenen Anlieger sowie auf eine eventuell gegebene Lärmvorbelastung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 11 ZB 14.309 -, juris Rn. 18 …und Beschluss vom 19. April 2022 - 11 ZB 21.1079 -, juris Rn. 12).

    Die zuständige Behörde darf jedoch selbst bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 -, BVerwGE 74, 234 = juris Rn. 15;… Urteil vom 22. Dezember 1993 - 11 C 45.92 -, juris Rn. 26;… Beschluss vom 18. Oktober 1999 - 3 B 105.99 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 11 Zb 14.309 -, juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 23.03.2022 - 11 ZB 20.2082

    Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Lärmreduzierung - Berufungszulassung

    Diese Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn Lärm oder Abgase Beeinträchtigungen mit sich bringen, die jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss und damit zugemutet werden kann (…vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 = juris Rn. 13;… BayVGH, U.v. 21.3.2012 - 11 B 10.1657 - juris Rn. 24; B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18).

    Die zuständige Behörde darf jedoch selbst bei erheblichen Lärm- oder Abgasbeeinträchtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (…vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986, a.a.O. Rn. 15;… U.v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - NJW 1994, 2037 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1840

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und …

    Jedoch darf sie selbst bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen hiervon absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (…BVerwG, B.v. 18.10.1999 - 3 B 105.99 - NZV 2000, 386 = juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 ZB 21.1079

    Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen wegen Lärmbelastung

    Die zuständige Behörde darf jedoch selbst bei erheblichen Lärm- oder Abgasbeeinträchtigungen von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (…vgl. BVerwG, U.v. 4.6.1986, a.a.O. Rn. 15;… U.v. 22.12.1993 - 11 C 45.92 - NJW 1994, 2037 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 25.03.2015 - 11 ZB 14.2366

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsrechtliche Maßnahmen; Lärmschutz; …

    Umgekehrt kommt jedoch bei Immissionswerten oberhalb dieser Grenzwerte eine Überschreitung der straßenverkehrsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle in Betracht mit der Folge, dass die Straßenverkehrsbehörde unter Gebrauch ihres Ermessens über Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden hat (BayVGH, U.v. 11.5.1999 - 11 B 97.695 - juris Rn. 33, U.v. 21.3.2012 - 11 B 10.1657 - juris Rn. 25 ff., B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18, B.v. 10.3.2015 - 11 ZB 14.1910 und 11 ZB 14.1991 - juris Rn. 8;… vgl. auch HessVGH, U.v. 19.2.2014 - 2 A 1465.13 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1843

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und …

    Jedoch darf sie selbst bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen hiervon absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (…BVerwG, B.v. 18.10.1999 - 3 B 105.99 - NZV 2000, 386 = juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 ZB 18.1842

    Verkehrszeichen oder -einrichtungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und …

    Jedoch darf sie selbst bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen hiervon absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (…BVerwG, B.v. 18.10.1999 - 3 B 105.99 - NZV 2000, 386 = juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18).
  • VG Ansbach, 19.02.2021 - AN 10 K 18.01150

    Anspruch auf verkehrsregelnde Maßnahmen wegen Verkehrslärmbelastung

    Jedoch darf sie selbst bei erheblichen Lärmbeeinträchtigungen hiervon absehen, wenn ihr dies mit Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile gerechtfertigt erscheint (…BVerwG, B.v. 18.10.1999 - 3 B 105.99 - NZV 2000, 386 = juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 ZB 14.1991

    Anspruch eines Straßenanliegers auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung …

    Wenn diese Schwelle der Lärmbelastung überschritten ist, sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde erfüllt und die Behörde hat dann unter Gebrauch ihres Ermessens über Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden bzw. ist auf entsprechenden Antrag hin zu einer Ermessensentscheidung verpflichtet (st. Rspr., zuletzt BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.03.2015 - 11 ZB 14.1910

    Anspruch eines Straßenanliegers auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung …

    Wenn diese Schwelle der Lärmbelastung überschritten ist, sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Straßenverkehrsbehörde erfüllt und die Behörde hat dann unter Gebrauch ihres Ermessens über Beschränkungen des fließenden Verkehrs zu entscheiden bzw. ist auf entsprechenden Antrag hin zu einer Ermessensentscheidung verpflichtet (st. Rspr., zuletzt BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 11 ZB 14.309 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • VG München, 31.07.2024 - M 23 K 23.547

    Anfechtung einer verkehrsrechtlichen Anordnung, Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 …

  • VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963

    Nebenbestimmung zu einer Baugenehmigung auf Herstellung einer Linksabbiegespur …

  • VG München, 05.02.2025 - M 23 E 23.6275

    Vorläufiger Rechtsschutz, verkehrsrechtliche Anordnungen, Lärmschutz

  • VG Regensburg, 14.05.2019 - RO 4 K 19.817

    Erforderlich Fachkunde für Abbrucharbeiten mit Treibladungskartuschen

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