Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.07.2016 - 11 ZB 16.1124 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fahrerlaubnisentziehung; Cannabiskonsum; Drogenkontrollprogramm; Gutachtensbeibringun; Trennungsvermögen; Wiedererlangung der Fahreignung
- rechtsportal.de
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz wegen Cannabiskonsums; Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung (hier: Durchführung eines Drogenkontrollprogramms)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Ungeeignetheit des Inhabers zum Führen eines Kfz wegen Cannabiskonsums; Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung (hier: Durchführung eines Drogenkontrollprogramms)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 09.05.2016 - RN 8 K 15.1726
- VGH Bayern, 28.07.2016 - 11 ZB 16.1124
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13
Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 11 ZB 16.1124
Gemäß § 11 Abs. 7 FeV unterbleibt die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens, wenn die Nichteignung des Betroffenen zur Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde feststeht (BVerwG, U. v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 36).Dieser Wert liegt weit oberhalb des Grenzwerts von 1, 0 ng/ml, der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Beeinträchtigung der Fahrsicherheit zugrunde gelegt werden kann (BVerwG, U. v. 23.10.2014 a. a. O. Rn. 37 ff.).
Rn. 14 d) Der Kläger hat die Fahreignung im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, U. v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 13), hier also bei Erlass des Widerspruchsbescheids der Regierung von Niederbayern vom 16. September 2015, auch noch nicht wieder erlangt.
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 11 ZB 16.1124
Rn. 10 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, B. v. 21.12.2009 - 1 BvR 812.09 - NJW 2010, 1062/1063; B. v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057.11 - BVerfGE 134, 106/118). - BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 11 ZB 16.1124
Rn. 10 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, B. v. 21.12.2009 - 1 BvR 812.09 - NJW 2010, 1062/1063; B. v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057.11 - BVerfGE 134, 106/118).
- VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung …
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 11 ZB 16.1124
Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E. v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E. v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). - VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447
Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 11 ZB 16.1124
Abgesehen davon, dass die bloße Behauptung der Drogenabstinenz gerade auch angesichts der hier festgestellten Werte von 33, 8 ng/ml THC, 11, 4 ng/ml 11-OH-THC und 100 ng/ml THC-COOH regelmäßig nicht ausreicht, sondern Umstände hinzutreten müssen, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B. v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - juris Rn. 18), hat der Kläger, obwohl ihm hierzu mehrfach Gelegenheit gegeben worden ist, die Drogenabstinenz für ein Jahr nicht nachgewiesen. - VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 11 ZB 16.1124
Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E. v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52;… E. v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergeben sich keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). - VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1157
Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum harter Drogen
Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2016 - 11 ZB 16.1124
Es liegt in seiner Verantwortung, den Nachweis der Wiedererlangung seiner Fahreignung im Hinblick auf die erforderliche Abstinenz zu führen (vgl. BayVGH B. v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1157 - juris Rn. 21).
- VGH Bayern, 27.02.2017 - 11 CS 16.2316
Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis nach gelegentlichem …
Es kann hier offen bleiben, ob eine glaubhafte und nachvollziehbare Darlegung des Fahrerlaubnisinhabers (vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 11 ZB 16.1124 - juris Rn. 15) ausreicht, um weitere Aufklärungsmaßnahmen ergreifen zu müssen, oder ob ohne Bindung an starre zeitliche Grenzen und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen ist, ob sich der Betroffene trotz des Ablaufs einer längeren Zeitspanne weiterhin als fahrungeeignet erweist (vgl. VGH BW, B.v. 7.4.2014 - 10 S 404/14 - Blutalkohol 51, 191). - VGH Bayern, 03.05.2021 - 11 CS 21.701
Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
Im Falle eines die Fahreignung ausschließenden Cannabiskonsums im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV ist entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig eine Abstinenz von einem Jahr und ein stabiler, motivational gefestigter Einstellungswandel nachzuweisen, um annehmen zu können, dass der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung wiedererlangt hat (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 11 ZB 16.1124 - juris Rn. 14 f.;… B.v. 4.12.2012 - 11 ZB 12.2267 - juris Rn. 3;… B.v. 9.5.2005 - 11 CS 04.2526 - BayVBl 2006, 18 = juris Rn. 22 jeweils m.w.N.; vgl. auch Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien). - VGH Bayern, 23.08.2021 - 11 CS 21.1837
Eignungszweifel bei gelegentlichem Cannabis- und Mischkonsum
Im Falle eines die Fahreignung ausschließenden Cannabiskonsums im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV ist entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig eine Abstinenz von einem Jahr und ein stabiler, motivational gefestigter Einstellungswandel nachzuweisen, um annehmen zu können, dass der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung wiedererlangt hat (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 11 ZB 16.1124 - juris Rn. 14 f. m.w.N.; vgl. auch Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien). - VGH Bayern, 19.04.2022 - 11 CS 21.3010
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums - einstweiliger …
Im Falle eines die Fahreignung ausschließenden Cannabiskonsums im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur FeV ist entsprechend Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV regelmäßig eine Abstinenz von einem Jahr und ein stabiler, motivational gefestigter Einstellungswandel nachzuweisen, um annehmen zu können, dass der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung wiedererlangt hat (stRspr des Senats, vgl. BayVGH, B.v. 28.7.2016 - 11 ZB 16.1124 - juris Rn. 14 f. m.w.N.;… B.v. 24.11.2017 - 11 CS 17.2105 - juris Rn. 15;… B.v. 23.8.2021 - 11 CS 21.1837 - juris Rn. 17; vgl. auch Nr. 3.14.1 der Begutachtungsleitlinien).
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