Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum - Notwendigkeit Abstinenznachweis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klasse B wegen einer Fahrt unter Wirkung von Cannabis; Behauptung des Vorliegens eines einmaligen Probierkonsums; Prüfung des Trennvermögens nach der Hypothese D 4 der Beurteilungskriterien
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung einer Fahrerlaubnis der Klasse B wegen einer Fahrt unter Wirkung von Cannabis; Behauptung des Vorliegens eines einmaligen Probierkonsums; Prüfung des Trennvermögens nach der Hypothese D 4 der Beurteilungskriterien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 05.03.2018 - Au 7 K 17.1392
- VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13
Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766
Dabei ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Fahrerlaubnisentziehung die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 = juris Rn. 13).Gelegentlicher Konsum von Cannabis i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV i.V.m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 liegt vor, wenn der Betroffene in zwei oder mehr selbstständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (BVerwG, U.v. 23.10.2014 - 3 C 3.13 - NJW 2015, 2439 Rn. 20 ff.).
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766
Rn. 8 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812.09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057.11 - BVerfGE 134, 106/118). - BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766
Der Schluss aus der Nichtvorlage eines angeforderten Fahreignungsgutachtens auf die fehlende Fahreignung ist gerechtfertigt, wenn die Anordnung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (stRspr, zuletzt BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - NJW 2017, 1765 Rn. 19 m.w.N.).
- BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766
Rn. 8 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit liegen vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (BVerfG, B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812.09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 16.7.2013 - 1 BvR 3057.11 - BVerfGE 134, 106/118). - VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766
Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergibt sich der geltend gemachten Berufungszulassungsgrund nicht. - VGH Bayern, 23.05.2016 - 11 CS 16.690
Zum Verhältnis von THC-Grenzwert und fehlendem Trennungsvermögen zwischen …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766
Rn. 15 Wie das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 23. Mai 2016 (11 CS 16.690 - juris) ausführlich dargelegt hat, ist die Empfehlung der Grenzwertkommission vom September 2015 nicht dahingehend zu verstehen, dass damit der beschlossene Grenzwert von 1, 0 ng/ml geändert werden sollte. - VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766
Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGH 59, 47/52;… E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 124a Rn. 54), ergibt sich der geltend gemachten Berufungszulassungsgrund nicht. - VGH Bayern, 21.04.2015 - 11 ZB 15.181
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; einmaliger …
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766
Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falls, dass eine Person nach einem einmaligen Konsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, ist in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (stRspr, BayVGH, B.v. 21.4.2015 -11 ZB 15.181 - juris Rn. 16;… B.v. 4.4.2017 - 11 CS 17.364 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 04.04.2017 - 11 CS 17.364
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabiskonsum
Auszug aus VGH Bayern, 18.05.2018 - 11 ZB 18.766
Vor dem Hintergrund des äußerst seltenen Falls, dass eine Person nach einem einmaligen Konsum zum einen bereits kurz darauf ein Kraftfahrzeug führt und zum anderen dann auch noch trotz der geringen Dichte der polizeilichen Verkehrsüberwachung in eine Verkehrskontrolle gerät und die Polizei einen Drogentest veranlasst, ist in einem Akt der Beweiswürdigung regelmäßig die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte Darlegung des Gegenteils nicht von einem einmaligen Konsum ausgegangen werden muss (…stRspr, BayVGH, B.v. 21.4.2015 -11 ZB 15.181 - juris Rn. 16; B.v. 4.4.2017 - 11 CS 17.364 - juris Rn. 16).
- OVG Saarland, 03.05.2021 - 1 B 30/21
Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge
Rn. 27 Zwar erlaubt § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV den Schluss von einer nicht fristgemäßen Beibringung des Gutachtens auf die Nichteignung nur, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist.[Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 -, juris, Rdnr. 9 mit Nachweisen; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.9.2015 - 10 S 1667/15 -, juris, Rdnr. 4 mit weiteren Nachweisen][Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 -, juris, Rdnr. 9 mit Nachweisen; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.9.2015 - 10 S 1667/15 -, juris, Rdnr. 4 mit weiteren Nachweisen] Dies hat auch das Verwaltungsgericht nicht verkannt.Hätte der Antragsteller sich um einen Termin bemüht und gleichwohl eine Begutachtung nicht fristgerecht herbeiführen können, wäre der Antragsgegner angesichts der erkennbar gewordenen Bereitschaft des Antragstellers, sich der geforderten Untersuchung zu unterziehen, verpflichtet gewesen, die von ihm gesetzte Frist auf Antrag des Antragstellers angemessen zu verlängern.[Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.5.2020 - 6 B 346/19 -, juris, Rdnr. 6; BayVGH, Beschluss vom 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 -, juris, Rdnr. 19, sowie Beschluss vom 16.8.2018 - 11 CS 18.1398 -, juris, Rdnr. 12; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., Rdnr. 45 zu § 11 FeV][Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.5.2020 - 6 B 346/19 -, juris, Rdnr. 6; BayVGH, Beschluss vom 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 -, juris, Rdnr. 19, sowie Beschluss vom 16.8.2018 - 11 CS 18.1398 -, juris, Rdnr. 12; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., Rdnr. 45 zu § 11 FeV] Der Senat hat keine Veranlassung daran zu zweifeln, dass der Antragsgegner einem solchen Antrag entsprochen hätte.
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - 13 S 473/23
Frist zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens
Falls die Frist zur Vorlage des angeordneten Gutachtens von der Fahrerlaubnisbehörde nicht von vornherein zu kurz bemessen ist, entspricht es in solchen Fällen - gegebenenfalls nach (hier unterbliebener) Klärung der Frage, ob der Begutachtungsstelle die fristgerechte Erstellung des erbetenen Gutachtens möglich ist - den Mitwirkungsobliegenheiten des Fahrerlaubnisinhabers, eine Verlängerung der Beibringungsfrist zu beantragen (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 03.05.2021 - 1 B 30/21 - juris Rn. 30; BayVGH, Beschluss vom 18.05.2018 - 11 ZB 18.766 - juris Rn. 19). - VG Regensburg, 12.11.2021 - RN 8 S 21.1999
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachtens …
Rn. 36 Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV vor, steht die Gutachtensanforderung im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde (…BayVGH, U.v. 25.4.2017 - 11 BV 17.33 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 - juris Rn.14;… a.A. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 14 FeV Rn. 20 m.w.N.).Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht daher davon aus, dass bei einer Verkehrsteilnahme mit einem Wert ab 1, 0 ng/ml THC im Blut ein Verstoß gegen das Trennungsgebot der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV vorliegt, bei dem die Anordnung eines Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV zulässig ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 - juris Rn.15).
- VGH Bayern, 16.08.2018 - 11 CS 18.1398
Anforderungen an die Begutachtung bei Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabisnutzung
Zwar ist ein Verzicht auf den Konsum von Cannabis bei einem unter die Hypothese D4 der Beurteilungskriterien fallenden Probanden nicht erforderlich, sondern es reicht alleine ein ausreichendes Trennungsvermögen (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 - juris). - VG Augsburg, 11.06.2018 - Au 7 S 18.818
Fahrerlaubnisentziehung nach Cannabiskonsum - Anforderungen an die Begutachtung
Abweichend hiervon ist (dauerhafte) Abstinenz dann zu verlangen, wenn der Betroffene selbst behauptet, künftig abstinent leben zu wollen oder aus dem in der Vergangenheit praktizierten Konsummuster erkennbar wird, dass dieser sein Konsumverhalten nicht fahrerlaubnisverträglich kontrollieren kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.5.2018 - 11 ZB 18.766 Rn. 17). - VG Augsburg, 21.09.2018 - Au 7 S 18.1338
Entziehung der Fahrerlaubnis - Rechtmäßigkeit der Gutachtensaufforderung
Rn. 27 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in seinem Beschluss vom 18. Mai 2018 (Az.: 11 ZB 18.766) ausgeführt, dass nur bei einem Konsumverhalten nach der Hypothese D4 der Beurteilungskriterien Abstinenznachweise nicht erforderlich seien. - VG München, 13.08.2018 - M 26 S 18.2034
Anforderungen an ein Fahreignungsgutachten
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 18.5.2018 - 11 ZB 18.766) hat der Gutachter in entsprechender Anwendung der Kriterien D 3.3 und D 3.5 der Beurteilungskriterien - Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung (…3. Auflage 2013) nachvollziehbar und plausibel herausgearbeitet, dass der Antragsteller sich auf der Grundlage einer Einsicht in die Risiken eines fortgesetzten Drogenkonsums entschieden hat, zukünftig auf jeden Drogenkonsum - auch unabhängig vom Führen eines Kraftfahrzeuges - zu verzichten und ausreichend motiviert ist, den Drogenverzicht dauerhaft beizubehalten.
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