Rechtsprechung
| AG Berlin-Wedding, 25.06.2015 - C 110/15 |
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 25.06.2015 - C 110/15
- AG Berlin-Wedding, 25.06.2015 - 19b C 110/15
- LG Berlin, 11.08.2015 - 67 T 160/15
- BGH, 01.02.2016 - VIII ZB 62/15
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - L 19 AS 1372/15
SGB-II -Leistungen; Angemessene Kosten der Unterkunft; Verfassungskonformität der …
Rn. 12 Hiergegen hat die Klägerin am 12.01.2015 zum Sozialgericht Köln Klage erhoben (S 31 AS 110/15).Rn. 41 Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 18.06.2015 hat das Sozialgericht die Verfahren mit den Aktenzeichen S 31 AS 3294/14 und S 31 AS 110/15 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 31 AS 3294/14 verbunden.
- SG Köln, 18.06.2015 - S 31 AS 3294/14
Bewilligung von höheren Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung; …
Rn. 16 Hiergegen hat die Klägerin am 12.01.2015 zum Sozialgericht Köln Klage erhoben, welche zunächst unter dem Aktenzeichen S 31 AS 110/15 als eigenständiges Klageverfahren geführt worden ist.Rn. 49 Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 18.6.2015 hat die Kammer die Verfahren mit den Aktenzeichen S 31 AS 3294/14 und S 31 AS 110/15 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 31 AS 3294/14 verbunden.
- VG Aachen, 16.02.2015 - 9 L 43/15
Drittstaat; subsidiär Schutzberechtigte; Dublin; Anwendungsbereich
Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 110/15.A gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid des Bundesamtes vom 9. Januar 2015 wird angeordnet.Rn. 6 Der Antragsteller hat am 16. Januar 2015 Klage (9 K 110/15.A) erhoben und zugleich die Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage beantragt.
- KG, 27.07.2020 - 161 Ss 48/20
Strafbarkeit des sog. Stealthing
Der Angeklagte ist vorbestraft: Mit Strafbefehl vom 08. Juni 2015, rechtskräftig seit dem 27. Juni 2015, verhängte das Amtsgericht Tiergarten, Az.: 298 Cs 110/15, gegen ihn wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Tattag: 21. Februar 2015, eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 65, 00 Euro, zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für deren erneute Erteilung bis zum 07. Juni 2016 festgesetzt. - KG, 27.07.2020 - 4 Ss 58/20
Strafbarkeit des sog. "Stealthing"
Der Angeklagte ist vorbestraft: Mit Strafbefehl vom 08. Juni 2015, rechtskräftig seit dem 27. Juni 2015, verhängte das Amtsgericht Tiergarten, Az.: 298 Cs 110/15, gegen ihn wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Tattag: 21. Februar 2015, eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 65, 00 Euro, zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für deren erneute Erteilung bis zum 07. Juni 2016 festgesetzt.
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