Rechtsprechung
| EGMR, 16.06.2022 - 57667/21, 110/22, 988/22 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
MRAVCOVÁ AND OTHERS v. SLOVAKIA
Struck out of the list (englisch)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- EGMR, 03.06.2008 - 15/02
DURUK ET YÜCEDAG c. TURQUIE
Auszug aus EGMR, 16.06.2022 - 57667/21
15/02/2022. - RG, 18.05.1905 - 20/05
Ist fahrlässige Übertretung der Vorschrift des § 368 Nr. 10 St.G.B.'s strafbar?
Auszug aus EGMR, 16.06.2022 - 57667/21
20/05/2022. - EGMR, 15.02.2011 - 17763/07
BUBLAKOVA v. SLOVAKIA
Auszug aus EGMR, 16.06.2022 - 57667/21
(Bubláková v. Slovakia, no. 17763/07, § 16, 15 February 2011; and Cicmanec v. Slovakia, no. 65302/11, § 50, 28 June 2016).
- LG Köln, 14.05.2024 - 31 O 165/22 Auf die Widerklage wird festgestellt, dass die Klägerin verpflichtet ist, der Beklagten zu 1) allen Schaden zu ersetzen, der dieser aus der Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 23.06.2022 - 31 O 110/22 - entstanden ist oder noch entstehen wird.
Mit Beschluss vom 23.06.2022 hat die Kammer eine einstweilige Verfügung erlassen (Az.: 31 O 110/22).
Rn. 88 Mit Schriftsatz vom 23.06.2023 haben die Beklagen Widerklage erhoben mit den Anträgen, (I.) festzustellen, dass die Klägerin verpflichtet ist, den Beklagten allen Schaden zu ersetzen, der diesen dadurch entstanden ist oder noch entstehen wird, dass die Klägerin die Beklagten am 18. Mai 2022 wegen angeblich unlauteren Wettbewerbs abgemahnt hat sowie (II.) festzustellen, dass die Klägerin verpflichtet ist, den Beklagten allen Schaden zu ersetzen, der diesen aus der Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 23. Juni 2022 - 31 O 110/22 - entstanden ist oder noch entstehen wird.
Rn. 94 festzustellen, dass die Klägerin verpflichtet ist, der Beklagten zu 1) allen Schaden zu ersetzen, der dieser aus der Vollziehung des Beschlusses des Landgerichts Köln vom 23. Juni 2022 - 31 O 110/22 - entstanden ist oder noch entstehen wird;.
Rn. 96 festzustellen, dass die Klägerin verpflichtet ist, ihr denjenigen Gewinn herauszugeben, den die Klägerin infolge der Vollstreckung der einstweiligen Verfügung vom 23. Juni 2022 - 31 O 110/22 - erzielt hat, soweit dieser den nach der vorstehenden Antragsziffer II. der Widerklage zu ersetzenden Schaden übersteigt;.
- OLG Bamberg, 11.01.2024 - 12 U 105/22
Sittenwidrige Schädigung, Ungerechtfertigte Bereicherung, Aussetzung des …
Rn. 29 Die Beklagte zu 2) habe die Verwendung eines Timers im Motor 0001 in einem Verfahren vor dem Landgericht Hechingen (Az.: 3 O 110/22) 11.08.2023 sogar unstreitig gestellt, indem sie dort vorgetragen habe, dass eine zeitabhängige Modulation der AGR-Rate im streitgegenständlichen Basisfahrzeug erfolge, deren Zeitpunkt keineswegs willkürlich oder unlogisch sei.Soweit der Kläger sich insoweit auf Vortrag der Beklagten zu 2) in einem Verfahren vor dem Landgericht Hechingen (Az.: 3 O 110/22) bezieht, steht dem bereits entgegen, dass ein gerichtliches Geständnis gemäß § 288 ZPO ausschließlich im gegenständlichen Rechtsstreit abgegeben werden kann und ein außergerichtliches Geständnis keine Bindungswirkung im vorliegenden Rechtsstreit entfaltet (OLG Celle, Beschluss vom 16.10.2023 - 7 U 346/22, BeckRS 2023, 30810).
- LG Hamburg, 11.04.2024 - 327 O 176/23
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche gestützt auf ergänzenden wettbewerblichen …
Die Klägerin hat wegen vier der elf Modelle, wegen derer dem Widerspruch stattgegeben worden ist, Anschlussberufung eingelegt (Hans. OLG, Az. 15 U 110/22).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".