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   LG Köln, 23.07.2009 - 111 Qs 312/09   

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https://dejure.org/2009,19044
LG Köln, 23.07.2009 - 111 Qs 312/09 (https://dejure.org/2009,19044)
LG Köln, Entscheidung vom 23.07.2009 - 111 Qs 312/09 (https://dejure.org/2009,19044)
LG Köln, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 111 Qs 312/09 (https://dejure.org/2009,19044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers auf Grund eines dem Mitangeklagten beigeordneten Pflichtverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Pflichtverteidigers aus dem Prinzip der "Waffengleichheit" nach Beiordnung dem Mitangeklagten einen Pflichtverteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 11.05.2007 - 3 Ws 470/07

    Pflichtverteidigung: Erfordernis der Bestellung eines weiteren

    Auszug aus LG Köln, 23.07.2009 - 111 Qs 312/09
    Allerdings gebietet es das Prinzip der "Waffengleichheit", dass auch dem Beschwerdeführer ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, nachdem das Amtsgericht mit Beschluss vom 26.1.2009 dem Mitangeklagten des Beschwerdeführers einen Pflichtverteidiger beigeordnet hat (OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2007, 244; LG Oldenburg StV 2001, 108; AG Saalfeld NStZ-RR 2002, 119).
  • AG Saalfeld, 29.01.2002 - 611 Js 42389/00
    Auszug aus LG Köln, 23.07.2009 - 111 Qs 312/09
    Allerdings gebietet es das Prinzip der "Waffengleichheit", dass auch dem Beschwerdeführer ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, nachdem das Amtsgericht mit Beschluss vom 26.1.2009 dem Mitangeklagten des Beschwerdeführers einen Pflichtverteidiger beigeordnet hat (OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2007, 244; LG Oldenburg StV 2001, 108; AG Saalfeld NStZ-RR 2002, 119).
  • BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00

    Versuch der Strafvereitelung (Aufforderung zur Flucht des Mitangeklagten);

    Auszug aus LG Köln, 23.07.2009 - 111 Qs 312/09
    Allerdings gebietet es das Prinzip der "Waffengleichheit", dass auch dem Beschwerdeführer ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, nachdem das Amtsgericht mit Beschluss vom 26.1.2009 dem Mitangeklagten des Beschwerdeführers einen Pflichtverteidiger beigeordnet hat (OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2007, 244; LG Oldenburg StV 2001, 108; AG Saalfeld NStZ-RR 2002, 119).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2012 - 4a Ws 151/12

    Pflichtverteidigerbestellung: Selbstverteidigungsunfähigkeit bei verteidigtem

    Zwar kann der Angeklagte auf zahlreiche Rechtsprechung verweisen, die die Notwendigkeit der Verteidigerbestellung bei verteidigtem Mitangeklagten entweder uneingeschränkt (OLG Celle, StV 2006, 686; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 244; LG Bremen, StV 2005, 81; LG Freiburg, StraFo 2009, 384; LG Kassel, Beschluss vom 11. Februar 2010, 3 Qs 27/10, zitiert nach juris; LG Köln, Beschluss vom 23. Juli 2009, 111 Qs 312/09, zitiert nach juris; LG Magdeburg, Beschluss vom 29. September 2010, 21 Qs 805 Js 70914/10, zitiert nach juris; AG Saalfeld, NStZ-RR 2000, 219), oder zumindest dann annimmt, wenn die bloße Möglichkeit einer gegenseitigen Bezichtigung von verteidigten und nicht verteidigten Angeklagten besteht (OLG Brandenburg, NStZ-RR 2002, 184; LG Oldenburg, Beschluss vom 07. August 2000, 1 Qs 118/00, zitiert nach juris; LG Kiel, Beschluss vom 10. Oktober 2008, 32 Qs 146/08, zitiert nach juris; ähnlich aber letztlich offen gelassen OLG Hamm, StV 2009, 85).
  • LG Itzehoe, 12.01.2012 - 1 Qs 3/12

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers in Verfahren mit mehreren Beschuldigten aus

    Diese Möglichkeit stünde dem unverteidigten Beschwerdeführer nicht ohne weiteres zur Verfügung (LG Magdeburg, Beschluss vom 29.09.2010 - 21 Qs 805 Js 70914/10; LG Kiel, Beschluss vom 10.10.2008 - 32 Qs 146/08; vgl. auch: LG Kassel, Beschluss vorn 11.02.2010 - 3 Qs 27/10; LG Köln, Beschluss vom 23.07.2009 - 111 Qs 312/09; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.05.2007 - 3 Ws 470/07).
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