Rechtsprechung
| VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 116 A/01, 116/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- berlin.de (Pressemitteilung und Volltext)
Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 21. Oktober 2001 können stattfinden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 116 A/01
Dieses Recht erschöpft sich nicht in der Ausübung eines formalen Wahlakts, sondern erstreckt sich auch auf den grundlegenden demokratischen Gehalt der Wahl, also darauf, daß das gewählte Parlament maßgebliche demokratische Aufgaben und Befugnisse besitzt (vgl. BVerfGE 89, 155 ). - BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76
Gemeindeparlamente
Auszug aus VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 116 A/01
Diese Bestimmungen geben jedem wahlberechtigten Berliner das subjektive Recht, an der Wahl der Abgeordneten zum Abgeordnetenhaus teilzunehmen (vgl. BVerfGE 47, 253 bezogen auf den Art. 38 GG). - VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 59/93
Verfassungsrechtlich unbedenkliche Berichtigung eines fehlerhaft geschriebenen …
Auszug aus VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 116 A/01
Nach § 50 VerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde jedoch nur zulässig, soweit sich der Beschwerdeführer auf ihm in der Verfassung von Berlin gewährleistete Rechte beruft und sich aus seinem Vorbringen zumindest die Möglichkeit einer unmittelbaren und gegenwärtigen Verletzung dieser Rechte nachvollziehbar ergibt (Beschluß vom 8. September 1993 - VerfGH 59/93 - LVerfGE 1, 149 ; st. Rspr.).
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Rechtsprechung
| FG Nürnberg, 13.12.2006 - V 116/01 |
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 13.12.2006 - V 116/01
- BFH, 18.12.2007 - XI B 16/07
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Rechtsprechung
| FG Hamburg, 15.04.2003 - I 116/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 4; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben bei einzelnen Gesellschaftern einer KG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben bei einzelnen Gesellschaftern einer KG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geltendmachen von Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters; Aufwendungen durch den Betrieb
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BFH, 17.04.1980 - IV R 207/75
Aufwendungen eines Röntgenarztes zur Heilung oder Linderung genetischer …
Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2003 - I 116/01
Der Begriff der betrieblichen Veranlassung erfordert, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb besteht (BFH, Urteil vom 01.06.1978 IV R 36/73, BFHE 125, 175 , BStBl II 178, 49; Urteil vom 17.04.1980 IV R 207/75, BFHE 130, 491 , BStBl II 1980, 639 ff.).Durch den Betrieb veranlasste Aufwendungen entstehen nicht nur bei Rechtsgeschäften, die im Rahmen des Betriebs (Berufs) anfallen, sondern auch auf Einbußen, die ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit seinem Betrieb (Beruf) erleidet (vgl. BFH, Urteil vom 17.04.1980 a. a. O.).
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen
Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2003 - I 116/01
Ebenso wie der allgemeine Begriff der Betriebsausgabe nach der Veranlassung der Aufwendungen durch den Betrieb zu bestimmen ist (§ 4 Abs. 4 EStG ), können als Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters nur diejenigen Aufwendungen Anerkennung finden, die durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst sind (BFH, Urteil vom 18.05.1995 IV R 46/94, BFHE 178, 318 , BStBl II 1996, 295; Urteil vom 25.01.2000 VIII R 50/97). - BFH, 18.05.1995 - IV R 46/94
Keine Berücksichtigung der Aufwendungen einer Komplementär-GmbH bei der …
Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2003 - I 116/01
Ebenso wie der allgemeine Begriff der Betriebsausgabe nach der Veranlassung der Aufwendungen durch den Betrieb zu bestimmen ist (§ 4 Abs. 4 EStG ), können als Sonderbetriebsausgaben des Gesellschafters nur diejenigen Aufwendungen Anerkennung finden, die durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst sind (BFH, Urteil vom 18.05.1995 IV R 46/94, BFHE 178, 318 , BStBl II 1996, 295; Urteil vom 25.01.2000 VIII R 50/97).
- BFH, 01.06.1978 - IV R 36/73
Testamentsvollstrecker - Betriebsausgaben - Erbfallkosten - …
Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2003 - I 116/01
Der Begriff der betrieblichen Veranlassung erfordert, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und dem Betrieb besteht (BFH, Urteil vom 01.06.1978 IV R 36/73, BFHE 125, 175 , BStBl II 178, 49; Urteil vom 17.04.1980 IV R 207/75, BFHE 130, 491 , BStBl II 1980, 639 ff.). - BFH, 25.07.1979 - I R 175/76
Zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Veräußerung eines …
Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2003 - I 116/01
Nach ständiger Rechtssprechung des BFH (vgl. Urteil vom 25.07.1979 I R 175/76, BFHE 129, 17 , BStBl II 1980, 43) werden im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte einer Personengesellschaft nicht nur die gemeinsamen - von allen Gesellschaftern - erzielten Einkünfte erfasst, vielmehr sind in diesem Verfahren auch gewisse Feststellungen zu treffen, die nur für einzelne von ihnen einkommenssteuerrechtliche Bedeutung haben. - BFH, 11.07.1985 - IV R 61/83
Feststellungsbescheid - Einkünfte - Wissenschaftliche Tätigkeit
Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2003 - I 116/01
Der Grund für die Einbeziehung solcher Feststellungen in das einheitliche und gesonderte Feststellungsverfahren liegt vor allem darin, dass die hiermit zusammenhängenden Fragen am Besten von dem mit den Verhältnissen des Betriebes vertrauten Betriebsfinanzamt amtsentschieden werden können und es zweckmäßig ist, diese Entscheidung mit den übrigen gesetzgeforderten Feststellungen zu verbinden (BFH, Urteil vom 11.07.1985 IV R 61/83, BFHE 144, 151, BStBl II 1985, 577). - BFH, 27.10.1989 - III R 38/88
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen infolge der Beteiligung an einer …
Auszug aus FG Hamburg, 15.04.2003 - I 116/01
Die Sonderbetriebsausgaben gehen in eine Sonderbilanz des Gesellschafters und mit dieser in die Gesamtbilanz der Gesellschaft ein (BFH, Urteil vom 27.10.1989 III R 38/88, BFH/NV 1990, 369).
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