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VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 117-IV-17 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Grimma, 31.03.2017 - 2 C 806/16
- VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 117-IV-17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 63-IV-03
Auszug aus VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 117-IV-17
Danach muss ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen (vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03).
- VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 108-IV-18
Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio bei einer Verlegung …
Daher kann offen bleiben, ob mit Schriftsatz vom 10. Dezember 2018 - trotz entsprechenden Hinweises - lediglich eine Farbkopie der Vollmachtsurkunde eingereicht wurde; wäre dies der Fall, würde die Verfassungsbeschwerde nicht den Anforderungen des § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 22 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG genügen, wonach ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen muss (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 117-IV-17; Beschluss vom 26. März 2015- Vf. 108-IV-14). - VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 114-IV-19 Danach muss ein Beschwerdeführer, der eine Verfassungsbeschwerde durch einen Verfahrensbevollmächtigten erhebt, eine ausdrücklich auf das Verfahren bezogene Vollmacht im Original vorlegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 117-IV-17; vgl. zum Zweck der Regelung: SächsVerfGH, Beschluss vom 22. April 2004 - Vf. 63-IV-03).