Rechtsprechung
| AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 119/2009, K 123/2009, K 119/09, K 123/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Einstellung der Zwangsversteigerung wegen Lebensgefahr bei fehlender konkreter Gefährdung durch Zwangsräumung
- RA Kotz
Vollstreckungsschutz in Zwangsversteigerung - Lebensgefahr für betagte Schuldnerin
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Keine Einstellung der ZV ohne konkrete Gefährdung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Einstellung der Zwangsversteigerung wegen Lebensgefahr?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens ohne konkrete Gefahr für Leben oder Gesundheit einer pflegebedürftigen Mutter eines Schuldners durch Zuschlag ist nicht begründet; Begründetheit des Antrags auf einstweilige Einstellung des ...
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05
Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des …
Auszug aus AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 119/09
10 ff mit weiteren Nachweisen, ferner BGH, Beschluss vom 04. Mai 2005 - I ZB 10/05 (in diesen Fällen entschieden für die Suizidgefahr von Angehörigen).Die Schuldnerin hat in der Vollstreckung auch daran mitzuwirken, dass eine entsprechende Gefährdung durch ihr eigenes Verhalten auch abgewendet werden kann, vergleiche hierzu auch BGH, Beschluss vom 04. Mai 2005 - I ZB 10/05.
- BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10
Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr
Auszug aus AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 119/09
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass selbst dann, wenn der Zwangsvollstreckung eine konkrete Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist, ist eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres einstweilen einzustellen, vergleiche hierzu BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10 - RN.Wie vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10 unter RN.
- BGH, 13.08.2009 - I ZB 11/09
Vorliegen einer mit den guten Sitten unvereinbaren Härte i.S.d. § 765a …
Auszug aus AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 119/09
Mit Schreiben vom 01. März 2011 führte der Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin weiter aus, dass sich zwar der Beschluss des Bundesgerichtshofes, den er zitiert habe, nämlich Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09 - sich auf eine Räumungsvollstreckung beziehe, aber weiterhin auch auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 24. November 2005 - V ZB 99/05 - bezugnehme.
- BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05
Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des …
Auszug aus AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 119/09
Mit Schreiben vom 01. März 2011 führte der Verfahrensbevollmächtigte der Schuldnerin weiter aus, dass sich zwar der Beschluss des Bundesgerichtshofes, den er zitiert habe, nämlich Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09 - sich auf eine Räumungsvollstreckung beziehe, aber weiterhin auch auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 24. November 2005 - V ZB 99/05 - bezugnehme. - BGH, 20.01.2011 - I ZB 27/10
Räumungsvollstreckung nach Zuschlagsbeschluss für ein Hausanwesen: Wiederholte …
Auszug aus AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 119/09
Zur Zumutbarkeit diese Lösung vergleiche auch BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - I ZB 27/10 -. - OLG Köln, 07.02.1994 - 2 W 21/94
Vollstreckungsschutz nur gegen konkrete Maßnahme
Auszug aus AG Schwäbisch Hall, 16.03.2011 - K 119/09
Auch begründet der Umstand allein, dass die Schuldnerin weiterhin ihre Mutter pflegen möchte und daher noch im Wohnhaus wohnen möchte, noch nicht eine besondere Härte i.S. des § 765 a ZPO in Bezug auf die Zuschlagserteilung, so auch OLG Köln, Beschluss vom 07.02.1994 - 2 W 21/94.
- OVG Saarland, 02.11.2023 - 2 E 123/23
Aussetzung des Verfahrens gemäß § 75 Satz 3 VwGO
Rn. 16 Ein strukturelles Defizit liegt vor, wenn eine länger andauernde Überlastungssituation besteht, der organisatorisch nicht begegnet worden ist, obwohl hätte gegengesteuert werden können.[vgl. hierzu: VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19][vgl. hierzu: VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19] Personalknappheit kann eine lange Verfahrensdauer jedenfalls dann nicht rechtfertigen, wenn vorhandenes Fachpersonal ungeachtet dessen abgebaut worden ist, dass noch Anschlusssachverhalte in erheblicher Zahl unbearbeitet vorliegen.[vgl. Thüringer VerfGH, Beschluss vom 15.3.2001 - 1/00 -, juris][vgl. Thüringer VerfGH, Beschluss vom 15.3.2001 - 1/00 -, juris]. - OVG Saarland, 21.05.2025 - 2 E 16/25
Beschwerde gegen den Beschluss über die Aussetzung eines …
Der Verfassungsgerichtshof Berlin habe in einem Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, der eine Kostenentscheidung des dortigen Verwaltungsgerichts zum Gegenstand gehabt habe, festgestellt, dass für die verzögerte Behandlung eines bei der Ärztekammer Berlin gestellten Antrags angesichts des bereits seit 2006 zu verzeichnenden Anstiegs der Geschäftsbelastung der betroffenen Weiterbildungsausschüsse kein objektiv zureichender Grund vorgelegen habe.Rn. 20 Ein strukturelles Defizit liegt vor, wenn eine länger andauernde Überlastungssituation besteht, der organisatorisch nicht begegnet worden ist, obwohl hätte gegengesteuert werden können.[vgl. hierzu VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19][vgl. hierzu VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19] Personalknappheit kann eine lange Verfahrensdauer jedenfalls dann nicht rechtfertigen, wenn vorhandenes Fachpersonal ungeachtet dessen abgebaut worden ist, dass noch Anschlusssachverhalte in erheblicher Zahl unbearbeitet vorliegen.[vgl. Thüringer VerfGH, Beschluss vom 15.3.2001 - 1/00 -, juris][vgl. Thüringer VerfGH, Beschluss vom 15.3.2001 - 1/00 -, juris].
Rn. 25 Soweit die Klägerin auf den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 20.6.2012 - 119/09 - verweist, der eine Kostenentscheidung des dortigen Verwaltungsgerichts zum Gegenstand hatte und auf ein Antragsverfahren bei der Ärztekammer Berlin zurückgeht, können hieraus keine Rückschlüsse auf das Vorliegen zureichender Gründe für die Bearbeitungsdauer im vorliegenden Fall gezogen werden.
- OVG Saarland, 21.05.2025 - 2 E 37/25
Aussetzung eines Untätigkeitsklageverfahrens in einem Einbürgerungsverfahren …
Der Verfassungsgerichtshof Berlin habe in einem Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, der eine Kostenentscheidung des dortigen Verwaltungsgerichts zum Gegenstand gehabt habe, festgestellt, dass für die verzögerte Behandlung eines bei der Ärztekammer Berlin gestellten Antrags angesichts des bereits seit 2006 zu verzeichnenden Anstiegs der Geschäftsbelastung der betroffenen Weiterbildungsausschüsse kein objektiv zureichender Grund vorgelegen habe.Rn. 24 Ein strukturelles Defizit liegt vor, wenn eine länger andauernde Überlastungssituation besteht, der organisatorisch nicht begegnet worden ist, obwohl hätte gegengesteuert werden können.[vgl. hierzu VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19][vgl. hierzu VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19] Personalknappheit kann eine lange Verfahrensdauer jedenfalls dann nicht rechtfertigen, wenn vorhandenes Fachpersonal ungeachtet dessen abgebaut worden ist, dass noch Anschlusssachverhalte in erheblicher Zahl unbearbeitet vorliegen.[vgl. Thüringer VerfGH, Beschluss vom 15.3.2001 - 1/00 -, juris][vgl. Thüringer VerfGH, Beschluss vom 15.3.2001 - 1/00 -, juris].
Rn. 29 Soweit der Kläger auf den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 20.6.2012 - 119/09 - verweist, der eine Kostenentscheidung des dortigen Verwaltungsgerichts zum Gegenstand hatte und auf ein Antragsverfahren bei der Ärztekammer Berlin zurückgeht, können hieraus keine Rückschlüsse auf das Vorliegen zureichender Gründe für die Bearbeitungsdauer im vorliegenden Fall gezogen werden.
- VG Potsdam, 26.09.2016 - 8 K 1272/16
Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)
Eine außergewöhnliche Belastung der Behörde kann, wenn sie vorübergehender Natur ist, einen zureichenden Grund darstellen, während dies nicht für Verzögerungen gilt, die auf behördeninterne Bearbeitungsengpässe, wie etwa die urlaubs- oder krankheitsbedingte Abwesenheit von Mitarbeitern oder eine personelle Unterausstattung, zurückzuführen sind (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2012 - 119/09 -, juris, Rz. 19; ThürVerfGH, Beschluss vom 15. März 2001 - VerfGH 1/00 -, NJW 2001, 2708, 2710 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 1. September 1989 - Bs I 44/89 -, NJW 1990, 1379, 1380; OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Januar 1964 - V OVG B 28/63 -, NJW 1964, 1637, 1638;… Dolde/Porsch in Schoch u.a., VwGO, Stand September 2007, Rz. 8 zu § 75;… Brenner in Sodan/Ziekow, a.a.O., Rz. 51 f. zu § 75;… Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, Rzn. 13 ff. zu § 75;… Funke-Kaiser in Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, Rzn. 13 f. zu § 75). - OVG Saarland, 05.12.2024 - 2 E 130/24
Aussetzung eines Untätigkeitsklageverfahrens in einem Einbürgerungsverfahren
Rn. 20 Ein strukturelles Defizit liegt vor, wenn eine länger andauernde Überlastungssituation besteht, der organisatorisch nicht begegnet worden ist, obwohl hätte gegengesteuert werden können.[vgl. hierzu VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19][vgl. hierzu VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19] Personalknappheit kann eine lange Verfahrensdauer jedenfalls dann nicht rechtfertigen, wenn vorhandenes Fachpersonal ungeachtet dessen abgebaut worden ist, dass noch Anschlusssachverhalte in erheblicher Zahl unbearbeitet vorliegen.[vgl. Thüringer VerfGH, Beschluss vom 15.3.2001 - 1/00 -, juris][vgl. Thüringer VerfGH, Beschluss vom 15.3.2001 - 1/00 -, juris]. - OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08
Abgrenzung der Zuständigkeiten für die Feststellung zielstaatsbezogener …
Diese Voraussetzungen können nicht nur erfüllt sein, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch den Transport als solchen wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmalig entstehen würde (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn), sondern auch dann, wenn sich durch die Abschiebung als solche - außerhalb des Transportvorganges und unabhängig vom Zielstaat - der Gesundheitszustand des Ausländers wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne, vgl. Senatsbeschl. v. 3.8.2009 - 8 ME 119/09 - VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.2.2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, 213, 214; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 18.7.2007 - 11 ME 112/07 - m.w.N.). - BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 128/05
Volks-Handy, Volks-Camcorder, Volks-Kredit
Aktenzeichen: 29 W (pat) 128/05 29 W (pat) 79/06 29 W (pat) 119/09. - OVG Saarland, 25.02.2026 - 2 E 196/25
Aussetzung eines Untätigkeitklageverfahrens (Gegenstand: Einbürgerung)
Rn. 16 Ein strukturelles Defizit liegt vor, wenn eine länger andauernde Überlastungssituation besteht, der organisatorisch nicht begegnet worden ist, obwohl hätte gegengesteuert werden können.[vgl. hierzu VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19][vgl. hierzu VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19] Personalknappheit kann eine lange Verfahrensdauer jedenfalls dann nicht rechtfertigen, wenn vorhandenes Fachpersonal ungeachtet dessen abgebaut worden ist, dass noch Anschlusssachverhalte in erheblicher Zahl unbearbeitet vorliegen.[vgl. Thüringer VerfGH, Beschluss vom 15.3.2001 - 1/00 -, juris][vgl. Thüringer VerfGH, Beschluss vom 15.3.2001 - 1/00 -, juris]. - OVG Saarland, 11.02.2026 - 2 E 181/25
Aussetzung eines Untätigkeitsklageverfahrens in einem Einbürgerungsverfahren; …
Rn. 16 Ein strukturelles Defizit liegt vor, wenn eine länger andauernde Überlastungssituation besteht, der organisatorisch nicht begegnet worden ist, obwohl hätte gegengesteuert werden können.[vgl. hierzu VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19][vgl. hierzu VerfGH Berlin, Beschluss vom 20.6.2012 - 119/09 -, juris, Rn. 19] Personalknappheit kann eine lange Verfahrensdauer jedenfalls dann nicht rechtfertigen, wenn vorhandenes Fachpersonal ungeachtet dessen abgebaut worden ist, dass noch Anschlusssachverhalte in erheblicher Zahl unbearbeitet vorliegen.[vgl. Thüringer VerfGH, Beschluss vom 15.3.2001 - 1/00 -, juris][vgl. Thüringer VerfGH, Beschluss vom 15.3.2001 - 1/00 -, juris]. - VG Berlin, 11.01.2010 - 21 K 3.10
Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen wegen psychischer Erkrankung
Ein vom Kläger zu 2. betriebenes Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutz wegen Duldung war erfolglos (Beschluss der 11. Kammer vom 6. November 2009 - VG 11 L 528/09 -, bestätigt mit Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 16. Dezember 2009 - OVG 11 S 119/09 -).Wegen der weiteren Begründung wird Bezug genommen auf die Ausführungen des OVG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 16. Dezember 2009 - OVG 11 S 119/09 -.
- OVG Saarland, 05.12.2024 - 2 E 131/24
Aussetzung eines Untätigkeitsklageverfahrens in einem Einbürgerungsverfahren
- VG Cottbus, 27.04.2020 - 6 K 76/16
- VG Cottbus, 06.12.2016 - 6 K 287/16
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- VG Cottbus, 27.05.2020 - 6 K 2021/15
- BSG, 30.11.2015 - B 9 V 49/15 B
- VG Saarlouis, 23.05.2012 - 10 K 1827/11
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; gesetzliche …
- VG Saarlouis, 13.07.2012 - 10 K 171/12
Verfolgung von Roma in Serbien und im Kosovo; medizinische Versorgungslage im …
- VG Schwerin, 04.12.2012 - 7 A 1769/12
Kostenentscheidung bei Erledigung einer Untätigkeitsklage
- VG Arnsberg, 22.11.2010 - 14 K 3810/09
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung des Widerrufs einer …
- BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 79/06
- BPatG, 19.12.2007 - 29 W (pat) 119/06
- VG Saarlouis, 10.03.2010 - 10 K 711/09
Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, familiäre Lebensgemeinschaft, …
- EGMR, 13.09.2001 - 29347/95
T.K. v. FINLAND
- EGMR, 13.09.2001 - 29899/96
N.V. and A.P. v. FINLAND
- EGMR, 07.09.2000 - 40521/98
E. AND S. v. FINLAND
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