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BSG, 25.08.1987 - 11a RA 28/86 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 28.11.1961 - 2 RU 36/58
Aufnahme eines Milchfuhrbetriebs in die gesetzlichen Unfallversicherung - …
Auszug aus BSG, 25.08.1987 - 11a RA 28/86
Denn abgesehen davon, daß der Antrag in der nunmehr formulierten Gestalt gemäß 5 16" Abs. 2 Satz 3 SGG verspätet wäre, läßt sich das Begehren der Klägerin auch nicht gemäß % 123 SGG von Anfang an in eine Feststellungsklage umdeuten, weil eine Feststellungsklage nicht dazu gebraucht werden kann, die fristgebundene Anfechtungs- und Leistungsklage zu umgehen (BSGE 15, 282, 286).
- LSG Sachsen, 22.01.2018 - L 11 SF 65/17
Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens
Die Einbeziehung des zweitinstanzlichen Ausgangsverfahrens im Wege der Klageänderung oder -erweiterung (§ 99 SGG) ist zwar grundsätzlich möglich, sofern auch hinsichtlich des erweiterten Teils der Klage die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen (so allgemein zur Klageänderung und Klageerweiterung: BVerwG, Beschluss vom 30.07.2010 - 8 B 125/09 - juris RdNr. 19; Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 35/96 - juris RdNr. 35 ff.; Urteil vom 23.03.1972 - III C 132/70 - juris RdNr. 27; Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 25.08.1987 - 11a RA 28/86 - juris RdNr. 11 - abweichend: Bundesfinanzhof [BFH], Beschluss vom 23.10.1989 - GrS 2/87 - juris RdNr. 39 ff.).