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   BSG, 10.07.1986 - 11a RLw 3/85   

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BSG, 10.07.1986 - 11a RLw 3/85 (https://dejure.org/1986,7108)
BSG, Entscheidung vom 10.07.1986 - 11a RLw 3/85 (https://dejure.org/1986,7108)
BSG, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 11a RLw 3/85 (https://dejure.org/1986,7108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Alterskasse - Ersatzkraft - Ärztliche Bescheinigung - Arbeitsunfähigkeit - Ermessensausübung - Versagung von Sozialleistungen - Aufklärung des Sachverhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.08.1984 - 11 RA 50/83

    Unrichtige Auskunft - Nachentrichtung - Neufeststellung der Rente

    Auszug aus BSG, 10.07.1986 - 11a RLw 3/85
    Die §§ 60 ff. SGB 1 gelten nur, soweit sich aus den besonderen Teilen des SGB nichts anderes ergibt (§ 37 SGB 1; für die Zeit von Januar 1980 bis Juni 1983: § 1 SGB 10); abweichende Regelungen können daher im GAL und in seinen Durchführungsvorschriften getroffen werden (Art II § 1 Nr. 8 SGB 1; SozR 5075 Art. 4 § 2 Nr. 2; SozR 3870 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RK 3/83

    Landwirtschaftliche Krankenkasse - Ersatzkraft - Antrag auf Betriebshilfe -

    Auszug aus BSG, 10.07.1986 - 11a RLw 3/85
    Einen solchen Gesichtspunkt hat der Senat in SozR 5420 § 36 Nr. 1 darin gesehen, dass die Wahl der Leistungsform in ihrer Hand bleiben müsse; die Versagung einer Kostenerstattung für Zeiten vor der Antragstellung hat der Senat deshalb für rechtmäßig gehalten.
  • BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 13/19 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Überprüfung der Erwerbsfähigkeit im Verfahren

    Erforderlich sind eine Kausalität (vgl dazu schon die Begründung des Gesetzentwurfs in BT-Drucks 7/868 S 34; BVerwG vom 17.1.1985 - 5 C 133/81 - BVerwGE 71, 8, juris-RdNr 13; BSG vom 10.7.1986 - 11a RLw 3/85 - SozR 5850 § 7 Nr. 2 juris-RdNr 13) und ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen unterlassener Mitwirkung und den Schwierigkeiten bei der Sachverhaltsaufklärung (vgl zu einer Verzögerung seitens des Klägers BSG vom 26.5.1983 - 10 RKg 13/82 - SozR 1200 § 66 Nr. 10 juris-RdNr 13) .
  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

    Ein Leistungsträger müsse eine verspätete Vorlage gleichwohl im Wege der Ermessensausübung berücksichtigen (Hinweis auf BSG SozR 5850 § 7 Nr. 2).
  • BSG, 09.06.1988 - 11a RLw 3/87

    Allgemeine Richtlinien einer LAK für Einzelmaßnahmen zur Erhaltung oder Erlangung

    Im angefochtenen Urteil vom 25. März 1987 hat das Landessozialgericht (LSG) die - zugelassene - Berufung des Klägers gegen die klageabweisende Entscheidung des Sozialgerichts (SG) vom 26. März 1986 mit folgender Begründung zurückgewiesen: Es könne dahinstehen, ob die vom Vorstand der Beklagten beschlossenen Allgemeinen Richtlinien (AR) über die Durchführung von Leistungen zur Rehabilitation nach § 7 Abs. 5 GAL und von Einzelmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 GAL (nach dem Stand vom 1. Juli 1984) verbindliche Rechtsnormen seien (Hinweis auf das diese Frage bejahende Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 10. Juli 1986 - 11a RLw 3/85) oder ob es sich um interne Verwaltungsregelungen handele.

    In bezug auf die von einer LAK zu § 9 Abs. 1 Satz 1 GAL erlassenen "allgemeinen Richtlinien" hat der 11a Senat des BSG in seiner - veröffentlichen - Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 11a RLw 3/85 (SozR 5850 § 7 Nr. 2 = RdL 1987, 14) ausdrücklich klargestellt, daß sie, was der Senat bislang offengelassen habe (Hinweis auf die Entscheidungen in SozR Nr. 1 zu § 7 GAL 1965 und Nr. 2 zu § 9 GAL 1965), "Rechtsnormen" seien, "weil sie - wie die Richtlinien nach § 39 des Arbeitsförderungsgesetzes - zur Durchführung eines Gesetzes verbindliches Recht setzen und dementsprechend von der Vertreterversammlung als dem Rechtssetzungsorgan der Beklagten erlassen ... und veröffentlicht werden; dadurch unterscheiden sie sich von dem in SozR Nr. 1 zu § 1307 RVO zu beurteilenden 'Grundsätzen', bei denen es sich lediglich um interne Verwaltungsregeln handelte ...".

    Wie oben ausgeführt, hat das BSG bereits in seiner veröffentlichten Entscheidung vom 10. Juli 1986 (aaO) nachdrücklich klargestellt, daß Richtlinien iS von §§ 9 und 7 GAL nur durch die Vertreterversammlung der LAK als autonome Rechtsnormen erlassen werden können.

  • BSG, 15.12.1988 - 4 RLw 10/88
    Soweit der 11a Senat des BSG im Urteil vom 10. Juli 1986 - 11a RLw 3/85 (= SozR 5850 § 7 Nr. 2) und nunmehr der 4. Senat im Urteil vom 9. Juni 1988 - 4/11 RLw 3/85 nicht den Vorstand zum Erlaß der AR für kompetent hielten, sondern die Vertreterversammlung, könne dem nicht gefolgt werden.

    In bezug auf die von einer LAK zu § 9 Abs. 1 Satz 1 GAL erlassenen "allgemeinen Richtlinien" hat der 11a Senat des BSG in seiner - veröffentlichten - Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 11a RLw 3/85 (SozR 5850 § 7 Nr. 2 = SdL 1987, 14) ausdrücklich klargestellt, daß sie, was der Senat bislang offengelassen habe (Hinweis auf die Entscheidungen in SozR Nr. 1 zu § 7 GAL 1965 und Nr. 2 zu § 9 GAL 1965), "Rechtsnormen" seien, "weil sie - wie die Richtlinien nach § 39 des Arbeitsförderungsgesetzes - zur Durchführung eines Gesetzes verbindliches Recht setzen und dementsprechend von der Vertreterversammlung als dem Rechtssetzungsorgan der Beklagten erlassen ... und veröffentlicht werden; dadurch unterscheiden sie sich von dem in SozR Nr. 1 zu § 1307 RVO zu beurteilenden 'Grundsätzen', bei denen es sich lediglich um interne Verwaltungsregeln handelte ...".

    Wie oben ausgeführt, hat das BSG bereits in seiner veröffentlichten Entscheidung vom 10. Juli 1986 (aaO) nachdrücklich klargestellt, daß Richtlinien iS von §§ 9 und 7 GAL nur durch die Vertreterversammlung der LAK als autonome Rechtsnormen erlassen werden können.

  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 14/02 R

    Krankenversicherung - Haushaltshilfe - Ausschluss eines außerlandwirtschaftlichen

    Soweit die Beklagte sich zur Rechtfertigung ihrer Entscheidung auf § 66 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 63 der nach § 36 Abs. 4 ALG beschlossenen AR (idF vom 1. Januar 1999, Bundesanzeiger Nr. 233 vom 10. Dezember 1998, S 17085) bezieht, folgt daraus kein anderes Ergebnis (vgl zum Rechtsnormcharakter der AR: BSGE 63, 220-224 = SozR 5850 § 7 Nr. 2; BSG, Urteil vom 15. Dezember 1988 - 4/11a RLw 6/87 - unter Hinweis auf SozR 5850 § 7 Nr. 2).
  • BSG, 15.12.1988 - 11a RLw 4/87
    Soweit der 11a Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 10. Juli 1986 - 11a RLw 3/85 (= SozR 5850 § 7 Nr. 2) und nunmehr der 4. Senat im Urteil vom 9. Juni 1988 - 4/11 RLw 3/85 - nicht den Vorstand, sondern die Vertreterversammlung zum Erlaß der AR für kompetent hielten, könne dem nicht gefolgt werden.

    In bezug auf die von einer LAK zu § 9 Abs. 1 Satz 1 GAL erlassenen "Allgemeinen Richtlinien" hat der 11a Senat des BSG in seiner - veröffentlichten - Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 11a RLw 3/85 (SozR 5850 § 7 Nr. 2 = SdL 1987, 14) ausdrücklich klargestellt, daß sie, was der Senat bislang offengelassen habe (Hinweis auf die Entscheidungen in SozR Nr. 1 zu § 7 GAL 1965 und Nr. 2 zu § 9 GAL 1965), "Rechtsnormen" seien, "weil sie - wie die Richtlinien nach § 39 des Arbeitsförderungsgesetzes - zur Durchführung eines Gesetzes verbindliches Recht setzen und dementsprechend von der Vertreterversammlung als dem Rechtsetzungsorgan der Beklagten erlassen ... und veröffentlicht werden; dadurch unterscheiden sie sich von dem in SozR Nr. 1 zu § 1307 RVO zu beurteilenden 'Grundsätzen', bei denen es sich lediglich um interne Verwaltungsregeln handelte ...".

    Wie oben ausgeführt, hat das BSG bereits in seiner veröffentlichten Entscheidung vom 10. Juli 1986 (aaO) nachdrücklich dargestellt, daß Richtlinien iS von §§ 9 und 7 GAL nur durch die Vertreterversammlung der LAK als autonome Rechtsnormen erlassen werden können.

  • LSG Bayern, 19.07.2007 - L 14 KG 9/04

    Voraussetzungen für eine nachträgliche Zahlung von Kindergeld bei Nachholung der

    Die Zwei-Wochen-Frist für die Nachreichung einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung für Leistungen der Haushaltshilfe (BSG vom 10.07.1986 - 11a RLw 3/85 in SozR 5850 § 7 Nr. 2) betraf einen Fall, in dem die allgemeinen Rechtsgrundsätze der §§ 60 ff. SGB I nicht anwendbar waren.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2022 - L 4 AS 832/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Feststellung von Hilfebedürftigkeit -

    Erforderlich sind eine Kausalität (vgl. dazu die Begründung des Gesetzentwurfs in BT-Drucks. 7/868 S. 34; BVerwG vom 17. Januar 1985 - 5 C 133/81 - BVerwGE 71, 8, juris-Rn. 13; BSG vom 10. Juli 1986 - 11a RLw 3/85 - SozR 5850 § 7 Nr. 2 juris-Rn. 13) und ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen unterlassener Mitwirkung und den Schwierigkeiten bei der Sachverhaltsaufklärung (BSG, Urt. vom 26. November 2020, a.a.O., Rn. 15 m.w.N.) Zudem muss die Erschwerung erheblich sein, was insbesondere gegeben ist, wenn der Leistungsträger den Sachverhalt ohne die Mitwirkungshandlung nur mit beträchtlichem zusätzlichen Verwaltungsaufwand an Zeit und/oder Kosten aufklären kann.
  • BSG, 27.01.1987 - 9a RV 11/85

    Abhängigkeit des Erstattungsanspruchs vom antragsbedingten Entstehen des Rechts

    Denn wenn die Voraussetzungen bereits für einen Teil der Leistung nachgewiesen sind, kann die Sozialleistung nicht ganz, sondern nur hinsichtlich des nicht geklärten Teils nach § 66 Abs. 1 SGB 1 versagt oder entzogen werden (BSG vom 10. Juli 1986 - 11a RLw 3/85 - zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Hauck/Haines, SGB 1, Stand: 1. September 1986, K § 66 RdNr. 8).
  • BSG, 15.12.1988 - 11a RLw 6/87

    Rechtsnormcharakter allgemeiner Richtlinien - Befugnis zur Setzung autonomen

    Die von einer LAK zu § 9 Abs. 1 S 1 GAL erlassenen 'allgemeinen Richtlinien' sind Rechtsnormen, weil sie zur Durchführung eines Gesetzes verbindliches Recht setzen und dementsprechend von der Vertreterversammlung als dem Rechtsetzungsorgan der Beklagten erlassen und veröffentlicht werden (vgl BSG vom 10.7.1986 - 11a RLw 3/85 = SozR 5850 § 7 Nr. 2).
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