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Rechtsprechung
   BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7416
BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R (https://dejure.org/2005,7416)
BSG, Entscheidung vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R (https://dejure.org/2005,7416)
BSG, Entscheidung vom 14. September 2005 - B 11a/11 AL 75/04 R (https://dejure.org/2005,7416)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Kapitallebensversicherung - keine Ermächtigungskonformität der AlhiV 2002 aufgrund fehlender allgemeiner Härtefallprüfung - Versorgungslücke - offensichtliche Unwirtschaftlichkeit

  • Judicialis

    SGB III § 206 Nr 1; ; SGB III § 193 Abs 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (Alhi); Bejahung der Bedürftigkeit bei Übersteigen des Freibetrages; Berücksichtigung von Kapitallebensversicherungen bei der Ermittlung des verwertbaren Vermögens; Notwendigkeit einer allgemeinen Härtefallregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Härtefallprüfung bei der Bedürftigkeitsprüfung in der Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 51/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine …

    Auszug aus BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R
    Soweit vom Kläger geltend gemacht wird, eine Verwertung seiner Versicherungen sei "offensichtlich unwirtschaftlich" im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002, hat das LSG zu Recht darauf abgestellt, dass die Rückkaufswerte der einzelnen Lebensversicherungen ausnahmslos höher waren als die jeweils eingezahlte Summe der Beiträge (vgl hierzu ua Urteil des Senats vom 25. April 2002, B 11 AL 69/01 R, DBlR 4750a zu § 137 AFG;… Urteile des BSG vom 9. Dezember 2004, B 7 AL 30/04 R, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2, vom 27. Januar 2005, B 7a/7 AL 34/04 R, veröffentlicht in juris, und vom 25. Mai 2005, B 11a/11 AL 51/04 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2).

    Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat - wie schon ua im Urteil vom 25. Mai 2005, B 11a/11 AL 51/04 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2 - an (…vgl nunmehr auch Urteil vom 14. September 2005, B 11a/11 AL 71/04 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Der Senat hat sich mit diesen Einwendungen bereits auseinandergesetzt und er ist dem Vortrag, das Fehlen einer allgemeinen Härteregelung sei nicht zu beanstanden, nicht gefolgt (vgl Urteile vom 25. Mai 2005, B 11a/11 AL 51/04 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2, sowie B 11a/11 AL 73/04 R).

    Hierbei wird zu beachten sein, dass Versorgungslücken nicht unabhängig von ihrer Ursache zur Annahme einer Härte führen, sondern dass als Gründe für im Rahmen der Härtefallregelung zu berücksichtigende Lücken beim Aufbau einer Versorgungsanwartschaft nur Umstände zu berücksichtigen sind, die auf bestimmten, von der Rechtsordnung gebilligten Dispositionen beruhen (vgl Urteile des Senats vom 25. Mai 2005, B 11a/11 AL 51/04 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2, und B 11a/11 AL 73/04 R, …sowie vom 14. September 2005, B 11a/11 AL 71/04 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 71/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …

    Auszug aus BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R
    Zu berücksichtigen ist dabei auch die vom Kläger für einen späteren Zeitraum offenkundig genutzte Möglichkeit, die Zeit bis zur Fälligkeit einer Lebensversicherung durch Beleihung überbrücken zu können (vgl hierzu Urteil des Senats vom 14. September 2005, B 11a/11 AL 71/04 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat - wie schon ua im Urteil vom 25. Mai 2005, B 11a/11 AL 51/04 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2 - an (vgl nunmehr auch Urteil vom 14. September 2005, B 11a/11 AL 71/04 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Hierbei wird zu beachten sein, dass Versorgungslücken nicht unabhängig von ihrer Ursache zur Annahme einer Härte führen, sondern dass als Gründe für im Rahmen der Härtefallregelung zu berücksichtigende Lücken beim Aufbau einer Versorgungsanwartschaft nur Umstände zu berücksichtigen sind, die auf bestimmten, von der Rechtsordnung gebilligten Dispositionen beruhen (…vgl Urteile des Senats vom 25. Mai 2005, B 11a/11 AL 51/04 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2, und B 11a/11 AL 73/04 R, sowie vom 14. September 2005, B 11a/11 AL 71/04 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 30/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …

    Auszug aus BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R
    Soweit vom Kläger geltend gemacht wird, eine Verwertung seiner Versicherungen sei "offensichtlich unwirtschaftlich" im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002, hat das LSG zu Recht darauf abgestellt, dass die Rückkaufswerte der einzelnen Lebensversicherungen ausnahmslos höher waren als die jeweils eingezahlte Summe der Beiträge (vgl hierzu ua Urteil des Senats vom 25. April 2002, B 11 AL 69/01 R, DBlR 4750a zu § 137 AFG; Urteile des BSG vom 9. Dezember 2004, B 7 AL 30/04 R, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2, vom 27. Januar 2005, B 7a/7 AL 34/04 R, veröffentlicht in juris, …und vom 25. Mai 2005, B 11a/11 AL 51/04 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2).

    c) Der Senat folgt jedoch nicht der Auffassung des LSG, die AlhiV 2002 halte sich insgesamt im Rahmen der gültigen Ermächtigung des § 206 Nr. 1 SGB III. Vielmehr standen - wie das BSG bereits entschieden hat - die Vorschriften der ab 1. Januar 2002 in Kraft getretenen AlhiV 2002 nicht mit der Ermächtigungsgrundlage des § 206 Nr. 1 SGB III iVm § 193 Abs. 2 SGB III in Einklang, weil in der AlhiV 2002 keine allgemeine Härteklausel (mehr) enthalten war (vgl insbesondere Urteile vom 9. Dezember 2004, B 7 AL 30/04 R, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2, und B 7 AL 44/04 R, BSGE 94, 121 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3;… vgl auch bereits BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine …

    Auszug aus BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R
    Der Senat hat sich mit diesen Einwendungen bereits auseinandergesetzt und er ist dem Vortrag, das Fehlen einer allgemeinen Härteregelung sei nicht zu beanstanden, nicht gefolgt (vgl Urteile vom 25. Mai 2005, B 11a/11 AL 51/04 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2, sowie B 11a/11 AL 73/04 R).

    Hierbei wird zu beachten sein, dass Versorgungslücken nicht unabhängig von ihrer Ursache zur Annahme einer Härte führen, sondern dass als Gründe für im Rahmen der Härtefallregelung zu berücksichtigende Lücken beim Aufbau einer Versorgungsanwartschaft nur Umstände zu berücksichtigen sind, die auf bestimmten, von der Rechtsordnung gebilligten Dispositionen beruhen (vgl Urteile des Senats vom 25. Mai 2005, B 11a/11 AL 51/04 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2, und B 11a/11 AL 73/04 R, …sowie vom 14. September 2005, B 11a/11 AL 71/04 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück - …

    Auszug aus BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R
    Soweit vom Kläger geltend gemacht wird, eine Verwertung seiner Versicherungen sei "offensichtlich unwirtschaftlich" im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002, hat das LSG zu Recht darauf abgestellt, dass die Rückkaufswerte der einzelnen Lebensversicherungen ausnahmslos höher waren als die jeweils eingezahlte Summe der Beiträge (vgl hierzu ua Urteil des Senats vom 25. April 2002, B 11 AL 69/01 R, DBlR 4750a zu § 137 AFG;… Urteile des BSG vom 9. Dezember 2004, B 7 AL 30/04 R, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2, vom 27. Januar 2005, B 7a/7 AL 34/04 R, veröffentlicht in juris, …und vom 25. Mai 2005, B 11a/11 AL 51/04 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2).
  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 104/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …

    Auszug aus BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R
    c) Der Senat folgt jedoch nicht der Auffassung des LSG, die AlhiV 2002 halte sich insgesamt im Rahmen der gültigen Ermächtigung des § 206 Nr. 1 SGB III. Vielmehr standen - wie das BSG bereits entschieden hat - die Vorschriften der ab 1. Januar 2002 in Kraft getretenen AlhiV 2002 nicht mit der Ermächtigungsgrundlage des § 206 Nr. 1 SGB III iVm § 193 Abs. 2 SGB III in Einklang, weil in der AlhiV 2002 keine allgemeine Härteklausel (mehr) enthalten war (…vgl insbesondere Urteile vom 9. Dezember 2004, B 7 AL 30/04 R, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2, und B 7 AL 44/04 R, BSGE 94, 121 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3; vgl auch bereits BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 44/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - keine Ermächtigungsdeckung der AlhiV …

    Auszug aus BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R
    c) Der Senat folgt jedoch nicht der Auffassung des LSG, die AlhiV 2002 halte sich insgesamt im Rahmen der gültigen Ermächtigung des § 206 Nr. 1 SGB III. Vielmehr standen - wie das BSG bereits entschieden hat - die Vorschriften der ab 1. Januar 2002 in Kraft getretenen AlhiV 2002 nicht mit der Ermächtigungsgrundlage des § 206 Nr. 1 SGB III iVm § 193 Abs. 2 SGB III in Einklang, weil in der AlhiV 2002 keine allgemeine Härteklausel (mehr) enthalten war (vgl insbesondere Urteile vom 9. Dezember 2004, B 7 AL 30/04 R, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2, und B 7 AL 44/04 R, BSGE 94, 121 = SozR 4-4300 § 193 Nr. 3;… vgl auch bereits BSGE 91, 94 ff = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger …

    Auszug aus BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R
    Bei der erneuten Entscheidung wird das LSG Gelegenheit zur Klarstellung erhalten, ob sich infolge der Beleihung einzelner Versicherungen, die später zur Alhi-Bewilligung ab 28. Juli 2002 geführt hat, die Vermögensverhältnisse des Klägers schon vor diesem Zeitpunkt entscheidungserheblich geändert haben oder nicht (vgl § 1 Abs. 4 Satz 2 und 3 AlhiV 2002; vgl zum Beurteilungszeitpunkt bei Änderungen auch BSG, Urteil vom 17. Dezember 2002, B 7 AL 126/01 R, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 27.01.2005 - B 7a/7 AL 34/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - …

    Auszug aus BSG, 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R
    Soweit vom Kläger geltend gemacht wird, eine Verwertung seiner Versicherungen sei "offensichtlich unwirtschaftlich" im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002, hat das LSG zu Recht darauf abgestellt, dass die Rückkaufswerte der einzelnen Lebensversicherungen ausnahmslos höher waren als die jeweils eingezahlte Summe der Beiträge (vgl hierzu ua Urteil des Senats vom 25. April 2002, B 11 AL 69/01 R, DBlR 4750a zu § 137 AFG; Urteile des BSG vom 9. Dezember 2004, B 7 AL 30/04 R, SozR 4-4300 § 193 Nr. 2, vom 27. Januar 2005, B 7a/7 AL 34/04 R, veröffentlicht in juris, …und vom 25. Mai 2005, B 11a/11 AL 51/04 R, SozR 4-4220 § 6 Nr. 2).
  • LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2006 - L 3 AL 137/05

    Verwertung einer Lebensversicherung vor Gewährung von Arbeitslosenhilfe (Alhi); …

    Das BSG hat eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002 stets verneint, wenn der Rückkaufswert der Lebensversicherung (nach Abzug von Gebühren) die Summe der eingezahlten Beiträge übersteigt (BSG, Urteil vom 14. September 2005, B 11a/11 AL 75/04 R, veröffentlicht in juris).

    Der Arbeitslose wird hinsichtlich derartiger Lücken auf den durch die Rentenversicherungspflicht während des Leistungsbezuges sowie durch die gesetzlich geregelten Freibeträge gewährleisteten Mindestschutz verwiesen (BSG, Urteil vom 14. September 2005, a.a.O.).

    Rn. 45 Allerdings hat das BSG in seiner Entscheidung vom 14. September 2005 (a.a.O.) darauf hingewiesen, dass auch die Aufgabe einer Beschäftigung zum Zwecke der Kindererziehung und daraus resultierende Lücken im Versicherungsverlauf Grundlage für die Bejahung einer allgemeinen Härte sein könne.

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.11.2006 - L 3 AL 156/05

    Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung zur …

    Das BSG hat eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 6 AlhiV 2002 stets verneint, wenn der Rückkaufswert (einschließlich der Überschussguthaben) der Lebensversicherung (nach Abzug von Gebühren) die Summe der eingezahlten Beiträge übersteigt (BSG, Urteil vom 14. September 2005, B 11a/11 AL 75/04 R, veröffentlicht in juris).

    Der Arbeitslose wird hinsichtlich derartiger Lücken auf den durch die Rentenversicherungspflicht während des Leistungsbezuges sowie durch die gesetzlich geregelten Freibeträge gewährleisteten Mindestschutz verwiesen (BSG, Urteil vom 14. September 2005, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2007 - L 1 AL 67/06

    Arbeitslosenversicherung

    Zutreffend hat das SG auch für die Ehefrau des Klägers unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (u. a. Urteil vom 14.09.2005 - B 11a/11 AL 75/04 R - m. w. N., veröffentlicht in Juris) im Rahmen einer gesetzlichen Härteregelung nach § 193 Abs. 2 SGB III einen weiteren Vermögensfreibetrag in Höhe von 200, 00 Euro pro Lebensjahr bis einschließlich Februar 2004 berücksichtigt.
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