Rechtsprechung
| BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausbildung - Ausfallzeit - Berufsausübung - Zusatzstudium
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 12.12.1983 - S 3 An 45/83
- BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84
Papierfundstellen
- BSGE 59, 27
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (7)
- BSG, 18.09.1963 - 1 RA 166/60
Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84
Die vom Bundessozialgericht (BSG) wegen des wahlweise entweder durch Staatsprüfung oder Promotion möglichen Studienabschlusses vorgenommene Einschränkung, daß der "erste mögliche Abschluß" die anrechnungsfähige Ausfallzeit beende (Hinweis auf BSGE 20, 35), betreffe den vorliegenden Fall nicht.Die Tatbestände einer abgeschlossenen Fachschul- oder Hochschulausbildung erfordern anders als der einer weiteren Schulausbildung einen Abschluß (zur Hochschule BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259 Reichsversicherungsordnung -RVO-;… zur Fachschule BSGE 48, 219, 221 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42), der Fall, daß bei ihnen ausnahmsweise ein Abschluß überhaupt nicht vorgesehen ist (…BSG SozR Nr. 61 zu § 1259 RVO ;… SozR 2200 § 1259 Nrn. 4 und 14), scheidet hier aus.
Der erste Senat des BSG hat im Urteil vom 18. September 1963 (BSGE 20, 35, 36) die Beendigung des Ausfallzeittatbestandes durch den ersten möglichen Abschluß damit begründet, daß schon dieser den Erfolg des Studiums beweise und dem Gesetzgeber für die Anrechnungsfähigkeit der Hochschulausbildung als Ausfallzeit genüge.
- BSG, 04.04.1979 - 12 RK 16/78
Ausfallzeit - Hochschulausbildung - Mehrere Ausbildungen
Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84
Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung das Vorliegen des Ausfallzeittatbestandes ferner verneint für eine dem Abschluß der Hochschulausbildung folgende Fachschulausbildung (…BSGE 52, 131 und 54, 162 = SozR 2200 § 1259 Nrn. 56 und 71) und für ein an das Studium der Tiermedizin anschließendes Studium der Humanmedizin (SozR 2200 § 1259 Nr. 38).Auch die vom SG für die Gegenansicht angeführte Entscheidung des 12. Senats (SozR 2200 § 1259 Nr. 38) knüpft daran an, daß der Gesetzgeber nicht jede eine Beitragsentrichtung ausschließende Ausbildung als Ausfallzeit anerkennt; sie folgert daraus, daß der Gesetzgeber, wie auch in der Begründung zum Ausdruck gebracht (BR-Drucks. 196/56, S. 74 zu § 1263 RVO ), nur eine einzige erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung als Ausbildungszeit berücksichtigt wissen wolle (SozR 2200 § 1259 Nr. 38).
- BSG, 27.08.1970 - 11 RA 109/68
Rentenberechnung - Ausfallzeiten - Promotionszeit
Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84
Der erkennende Senat hat in einem Urteil vom 27. August 1970 - 11 RA 109/68 - zur Begründung darauf hingewiesen, daß das Gesetz nicht jede Berufsausbildung als Ausfallzeit berücksichtige, sondern nur bestimmte typische Ausbildungszeiten mit geregeltem Ausbildungsgang; das lege es nahe, die Hochschulausbildung nur bis zu dem Abschluß zu berücksichtigen, der den Weg in das Berufsleben eröffne.
- BSG, 28.06.1979 - 1 RA 51/78
Abschluß einer Fachschulausbildung - Abschlußprüfung
Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84
Die Tatbestände einer abgeschlossenen Fachschul- oder Hochschulausbildung erfordern anders als der einer weiteren Schulausbildung einen Abschluß (…zur Hochschule BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259 Reichsversicherungsordnung -RVO-; zur Fachschule BSGE 48, 219, 221 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42), der Fall, daß bei ihnen ausnahmsweise ein Abschluß überhaupt nicht vorgesehen ist (…BSG SozR Nr. 61 zu § 1259 RVO ;… SozR 2200 § 1259 Nrn. 4 und 14), scheidet hier aus. - BSG, 03.11.1982 - 1 RA 3/82
Rentensteigernde Anrechnung des Besuchs eines Predigerseminars als Ausfallzeit; …
Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84
Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung das Vorliegen des Ausfallzeittatbestandes ferner verneint für eine dem Abschluß der Hochschulausbildung folgende Fachschulausbildung (BSGE 52, 131 und 54, 162 = SozR 2200 § 1259 Nrn. 56 und 71) und für ein an das Studium der Tiermedizin anschließendes Studium der Humanmedizin (…SozR 2200 § 1259 Nr. 38). - BSG, 22.09.1981 - 1 RA 37/80
Hochschulausbildung - Ausfallzeit - Ausbildung - Zulassung als Rechtsanwaltes - …
Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84
Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung das Vorliegen des Ausfallzeittatbestandes ferner verneint für eine dem Abschluß der Hochschulausbildung folgende Fachschulausbildung (BSGE 52, 131 und 54, 162 = SozR 2200 § 1259 Nrn. 56 und 71) und für ein an das Studium der Tiermedizin anschließendes Studium der Humanmedizin (…SozR 2200 § 1259 Nr. 38). - BSG, 26.07.1967 - 1 RA 131/65
Auszug aus BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84
Das gilt nach einem weiteren Urteil vom 26. Juli 1967 - 1 RA 131/65 - (RV 1968, 13) auch, wenn (wie bei Chemikern) eine Promotion üblich und wünschenswert sei.
- BSG, 29.09.1992 - 12 RK 31/91
Werkstudenten - Versicherungsfreiheit - Abschluß - Erweiterungsstudium
Als Ausfallzeiten kamen nur Zeiten einer abgeschlossenen Hochschulausbildung bis zu einer Höchstdauer von fünf Jahren in Betracht, wobei die Ausfallzeit auf die Zeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß des Hochschulstudiums beschränkt war (BSGE 59, 27 [BSG 15.10.1985 - 11a RA 44/84] = SozR 2200 § 1259 Nr. 92). - BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte
Soweit der Kläger, wie hier, mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage einen Ablehnungsbescheid bekämpft, kann sich das Fehlen der Begründung auf die Entscheidung des Gerichts nicht auswirken, das den Leistungsanspruch unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen hat (BSGE 59, 27, 28 [BSG 15.10.1985 - 11a RA 44/84] = SozR 2200 § 1259 Nr. 92). - BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Ausbildungsausfallzeit bei in der DDR abgelegter juristischer Diplomprüfung
Sie rügt eine Verletzung des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst b AVG und trägt vor, die bloß formale Gleichstellung ihrer Diplomprüfung mit der Ersten juristischen Staatsprüfung führe nicht dazu, daß ihre Berufsausbildung bereits mit dieser Gleichstellung abgeschlossen war, denn nicht bereits hierdurch, sondern erst durch ihr "Ergänzungsstudium" an der FU B. sei ihr der Weg ins Berufsleben eröffnet gewesen (Hinweis auf BSGE 59, 27 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92).Sieht ein Studiengang - wie derjenige der Rechtswissenschaft - eine Abschlußprüfung vor, so weist allein das Bestehen dieser Prüfung den Ausbildungserfolg nach (…BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259; BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86 S 231;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 14 S 53).
Das Bundessozialgericht (BSG) hat es deshalb etwa abgelehnt, den Besuch einer Steuerfachschule durch einen bereits zugelassenen Rechtsanwalt zur Weiterbildung (…BSGE 52, 131 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 150), ein Zweit- oder Zusatzstudium (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 38; BSGE 59, 27, 28 ff = SozR 2200 § 1259 Nr. 92), einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt (…BSGE 54, 162, 165 = SozR 2200 § 1259 Nr. 71: Predigerseminar nach Abschluß eines evangelischen Theologiestudiums) oder eine Assistententätigkeit während eines Promotionsverfahrens (…BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259) als weitere Ausfallzeit anzuerkennen.
Maßgeblich ist vielmehr, ab welchem Zeitpunkt dem Versicherten der Weg ins Berufsleben erstmals rechtlich eröffnet ist (…vgl im Ergebnis so bereits BSGE 52, 131, 133 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 151; BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247; Urteil des Senats vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 S 7).
- BSG, 13.06.2013 - B 13 R 454/12 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - versehentliches Übergehen eines …
Der Endzeitpunkt der Hochschulausbildung sei grundsätzlich das Datum der Abschlussprüfung (Hinweis ua auf BSG vom 25.3.1998 - B 5 /4 RA 85/97 R;… BSG SozR 3-2600 § 58 Nr. 13; BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 92). - BSG, 29.03.1990 - 4 RA 37/89 Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und trägt vor, der Kläger habe seine Hochschulausbildung mit der Diplomprüfung iS von § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst b AVG abgeschlossen (Hinweis auf BSG Urteil vom 15. Oktober 1985 - 11a RA 44/84; Urteil vom 15. März 1988 - 4/11a RA 6/87; Urteil vom 8. Mai 1988 - 1 RA 3/87).
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (E 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247;… BSGE 38, 116 = SozR 2200 § 1259 Nr. 5 S 14;… SozR Nr. 31 zu § 1259 RVO, jeweils mwN) liegt eine abgeschlossene Hochschulausbildung schon dann vor, wenn der erste von mehreren möglichen Abschlüssen, die den Erfolg des Studiums beweisen (zB Diplomprüfung, Staatsprüfung, Promotion), erreicht ist.
Ob der Abschluß den Zugang zur Berufswelt eröffnet, ist grundsätzlich nicht nach dem Berufswunsch des Versicherten (BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 248), sondern nach objektiven Kriterien, dh danach zu beurteilen, ob mit dem erreichten Abschluß eine - rentenversicherungspflichtige - Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen werden kann.
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2007 - L 7 R 723/07 Die Zweite Staatsprüfung stellte keine Anrechnungszeittatbestand dar (unter Hinweis auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG): B 4/1 RA 65/90 und B 11a RA 44/84).
Insoweit lasse sich der vorliegende Fall auch mit der Rechtssprechung des BSG vom 15. Oktober 1985 (B 11a RA 44/84 - SozR 2200 § 1259 Nr. 92) vergleichen, bei der es um die Berücksichtigung einer erforderlichen weiteren Studienzeit zur Erlangung der Lehrbefähigung in einem anderen Bundesland gegangen sei, obwohl bereits die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt worden war.
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kann grundsätzlich nur eine einzige erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung als Ausbildungsausfallzeit (so die frühere Terminologie in § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b Angestelltenversicherungsgesetz bzw. § 1259 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b Reichsversicherungsordnung) bzw. Anrechnungszeit wegen Ausbildung berücksichtigt werden (vgl. BSG…, Urteil vom 4. April 1979 - 12 RK 16/78 - SozR 2200 § 1259 Nr. 38; BSG…, Urteil vom 22. September 1981 - 1 RA 37/80 - SozR 2200 § 1259 Nr. 56 f.; BSG, Urteil vom 15. Oktober 1985, a.a.O.; BSG…, Urteil vom 21. April 1988 - 4/11a RA 39/87 - SozR 2200 § 1259 Nr. 102; BSG, Urteil vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 - (juris) m.w.N.; BSG…, Urteil vom 27. November 1991, a.a.O.).
- LSG Hessen, 23.07.2004 - L 15 RA 545/03
Anrechnungsfähigkeit des juristischen Vorbereitungsdienstes der …
Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat für eine nach dem ersten Abschluss fortgesetzte Hochschulausbildung deshalb stets die Anerkennung als Ausfallzeit (jetzt Anrechnungszeit) mit der Begründung abgelehnt, dass schon dieser erste mögliche Abschluss den Erfolg des Studiums beweise und dem Gesetzgeber für die Anrechnungsfähigkeit der Hochschulausbildung als Ausfallzeit (jetzt Anrechnungszeit) genüge (vgl. BSG, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 11a RA 44/84 =…">1259%20RVO%20Nr.%2092#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1259 RVO Nr. 92 unter Hinweis auf BSGE 20, 35 (36)). Ein Zweitstudium ist nur dann anrechenbar, wenn zur Berufsausübung zwei getrennte, abgeschlossene Hochschulausbildungen erforderlich sind (…vgl. Kasseler Kommentar, § 58 SGB VI Rdnr. 79; offen gelassen in BSG…, Urteil vom 4. April 1979 - 12 RK 16/78 =
;…">1259%20RVO%20Nr.%2038#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 1259 RVO Nr. 38 und BSG, Urteil vom 15. Oktober 1985 - 11a RA 44/84 = 1259%20RVO%20Nr.%2092#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1259 RVO Nr. 92). - BSG, 25.11.1986 - 11a RA 66/85
Ausbildungsausfallzeit - Hochschulausbildung im Ausland - Inländische Ausbildung …
Die Ausfallzeiten einer abgeschlossenen Fachschul- oder Hochschulausbildung erfordern anders als der einer weiteren Schulausbildung einen Abschluß; maßgebend ist grundsätzlich der erste erreichte Abschluß, der den Weg in das Berufsleben eröffnet (BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92).Auch die inländischen Fachschulen und Hochschulen weisen erhebliche Unterschiede in der Dauer der Ausbildung und in deren Niveau auf (vgl. zur Lehrerausbildung BSGE 59, 27).
- BSG, 19.12.1995 - 4 RA 84/94
Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen einer abgeschlossenen Hochschulausbildung …
Selbst typische Ausbildungen wie zB ein Hochschulstudium sind - ohne Rücksicht auf das im Einzelfall Erforderliche - zeitlich begrenzt (§ 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI; vgl zB BSG, SozR 2200 § 1259 Nr. 87 S 236 mit zahlreichen weiteren Nachweisen und BSG, SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247). - BSG, 18.05.1988 - 1 RA 3/87
Zur rentensteigernden Berücksichtigung von Ausfallzeiten - Rentenrechtliche …
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist eine Hochschulausbildung nur dann iS des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 b AVG "abgeschlossen", wenn das Studium mit Erfolg und somit durch das Bestehen einer Abschlußprüfung beendet wird (BSGE 59, 27, 28 [BSG 15.10.1985 - 11a RA 44/84] = SozR 2200 § 1259 Nr. 92;… SozR aaO Nr. 86;… BSGE 48, 219 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42;… SozR aaO Nrn 4 und 14;… SozR Nr. 61 zu § 1259;… BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259).Insoweit fehlt es auch nicht an objektiven Kriterien für die Bestimmung des Endes der Ausfallzeit (vgl dazu BSGE 59, 27, 29 [BSG 15.10.1985 - 11a RA 44/84] = SozR 2200 § 1259 Nr. 92).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.11.2017 - L 2 R 239/17
- LSG Sachsen, 06.11.1996 - L 4 An 73/95
Streit um die Berücksichtigung der Zeit einer Aspirantur bei der gewährten …
- BSG, 15.03.1988 - 11a RA 6/87
Orchestermusiker - Hochschulausbildung - Abschluß - Prüfung
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2017 - L 22 R 788/14
Hochschulzeiten/Apothekerausbildung - Aufenthalt in der Schweiz - …
- BSG, 21.04.1988 - 11a RA 39/87
Lehrzeit - Abschluß - Definition - Jungmann - Reichsfinanzverwaltung - …
- BSG, 21.02.1989 - 1 RA 5/87
Fachschulausbildung für einen Molkereimeister
- LSG Sachsen, 08.11.1995 - L 4 An 46/95
Rentenversicherungsrechtliche Anrechnung einer wissenschaftlichen Aspirantur in …
- BSG, 28.03.1991 - 4 BA 154/90
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Bezeichnung der …
- BSG, 16.02.1989 - 4 RA 8/88
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