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   BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R   

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BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R (https://dejure.org/2005,5585)
BSG, Entscheidung vom 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R (https://dejure.org/2005,5585)
BSG, Entscheidung vom 16. März 2005 - B 11a/11 AL 45/04 R (https://dejure.org/2005,5585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von Ehegatten - Tatbestandwirkung der eingetragenen Lohnsteuerklasse - keine Ersetzung im Rahmen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs bei fehlendem Wechsel

  • Judicialis

    SGB III § 137

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 14; SGB III § 137 Abs. 3 S. 1 § 137 Abs. 4
    Leistungsgruppenzuordnung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld: Die Steuerklasse zum Jahresbeginn "zählt", für Wechsel der Steuerklassen muss speziell beraten werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R
    § 137 Abs. 4 Satz 1 SGB III wiederum begegne verfassungsrechtlichen Bedenken, wie dies im Urteil des BSG vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - zutreffend festgestellt worden sei.

    Im Urteil des 7. Senats vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - sei zu Recht ausgeführt worden, dass auch eine nicht eingetragene Lohnsteuerklasse die Höhe des Alg bestimmten könne.

    Aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des 7. Senats des BSG vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R - (BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1) folgt nichts anderes.

    Denn die von der Revision angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken beider für das Arbeitsförderungsrecht zuständiger Senate richten sich gegen das Regelungskonzept des § 137 Abs. 4 Satz 1 SGB III (BSG SozR 3-4300 § 137 Nr. 3; BSG SozR 4-4300 § 137 Nr. 1).

  • BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R

    Unterhaltsgeld - Bemessung - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel

    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R
    Der Auffassung des erkennenden Senats (Urteil vom 14. Juli 2004 - B 11 AL 80/03 R), wonach ein Herstellungsanspruch nicht greifen könne, wenn ein Lohnsteuerklassenwechsel nicht erfolgt sei, könne nicht gefolgt werden, weil die Revision eine völlig andere Konstellation betreffe.

    Der Senat kann unabhängig von diesbezüglichen Feststellungen entscheiden, denn er hält an seiner bereits im Urteil vom 14. Juli 2004 (B 11 AL 80/03 R - veröffentlicht in juris) geäußerten Auffassung fest, dass ein Herstellungsanspruch im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Beratung über die Lohnsteuerklassenwahl nicht eingreifen kann, wenn ein Lohnsteuerklassenwechsel von den Ehegatten nicht vorgenommen worden ist.

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel - geringeres

    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R
    Denn die von der Revision angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken beider für das Arbeitsförderungsrecht zuständiger Senate richten sich gegen das Regelungskonzept des § 137 Abs. 4 Satz 1 SGB III (BSG SozR 3-4300 § 137 Nr. 3; BSG SozR 4-4300 § 137 Nr. 1).
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 86/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf ein höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R
    Diese Entscheidung entspricht der Rechtsprechung beider für das Arbeitsförderungsrecht zuständiger Senate des BSG, wonach im Wege des Herstellungsanspruchs eine in die Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse nicht durch eine günstigere Steuerklasse ersetzt werden kann (BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78, DBlR Nr. 2639a zu § 113 AFG; BSG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 RAr 11/81, DBlR Nr. 2770a zu § 111 AFG; BSG, Urteil vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 95/89, DBlR Nr. 3731a zu § 113 AFG; BSG, Urteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 86/93, DBlR Nr. 4144a zu § 249b AFG).
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R
    Diese Entscheidung entspricht der Rechtsprechung beider für das Arbeitsförderungsrecht zuständiger Senate des BSG, wonach im Wege des Herstellungsanspruchs eine in die Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse nicht durch eine günstigere Steuerklasse ersetzt werden kann (BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78, DBlR Nr. 2639a zu § 113 AFG; BSG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 RAr 11/81, DBlR Nr. 2770a zu § 111 AFG; BSG, Urteil vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 95/89, DBlR Nr. 3731a zu § 113 AFG; BSG, Urteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 86/93, DBlR Nr. 4144a zu § 249b AFG).
  • BSG, 30.05.1990 - 11 RAr 95/89

    Berücksichtigung einer Leistungsgruppe bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R
    Diese Entscheidung entspricht der Rechtsprechung beider für das Arbeitsförderungsrecht zuständiger Senate des BSG, wonach im Wege des Herstellungsanspruchs eine in die Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse nicht durch eine günstigere Steuerklasse ersetzt werden kann (BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78, DBlR Nr. 2639a zu § 113 AFG; BSG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 RAr 11/81, DBlR Nr. 2770a zu § 111 AFG; BSG, Urteil vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 95/89, DBlR Nr. 3731a zu § 113 AFG; BSG, Urteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 86/93, DBlR Nr. 4144a zu § 249b AFG).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 11/81
    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R
    Diese Entscheidung entspricht der Rechtsprechung beider für das Arbeitsförderungsrecht zuständiger Senate des BSG, wonach im Wege des Herstellungsanspruchs eine in die Lohnsteuerkarte eingetragene Lohnsteuerklasse nicht durch eine günstigere Steuerklasse ersetzt werden kann (BSG, Urteil vom 10. Dezember 1980 - 7 RAr 14/78, DBlR Nr. 2639a zu § 113 AFG; BSG, Urteil vom 18. März 1982 - 7 RAr 11/81, DBlR Nr. 2770a zu § 111 AFG; BSG, Urteil vom 30. Mai 1990 - 11 RAr 95/89, DBlR Nr. 3731a zu § 113 AFG; BSG, Urteil vom 1. Juni 1994 - 7 RAr 86/93, DBlR Nr. 4144a zu § 249b AFG).
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 63/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Insofern fehlt es in beiden Fällen an der Voraussetzung, dass der Nachteil durch eine vom Gesetz vorgesehene und zulässige Amtshandlung ausgeglichen werden kann (vgl hierzu BSG Urteil vom 16. März 2005 - B 11a/11 AL 45/04 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - L 13 AL 283/12

    Ruhen des Arbeitslosengelds - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Insofern fehlt es an der Voraussetzung, dass der Nachteil durch eine vom Gesetz vorgesehene und zulässige Amtshandlung ausgeglichen werden kann (vgl. hierzu BSG Urteil vom 16. März 2005 - B 11a/11 AL 45/04 R).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 82/05 R

    Unterhaltsgeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von

    Dieses habe in Urteilen vom 14. Juli 2004 (B 11 AL 80/03 R) und vom 16. März 2005 (B 11a/11 AL 45/04 R) vielmehr ausgeführt, dass, wenn kein Lohnsteuerklassenwechsel, sondern nur eine Lohnsteuerklassenänderung vorliege, die Bundesagentur nicht verpflichtet sei, den jeweiligen Kläger auf die arbeitsförderungsrechtliche Untunlichkeit einer Lohnsteuerklassenänderung hinzuweisen.

    Der Senat tritt insofern dem 11a. Senat des BSG bei, der zuletzt (Urteil vom 14. Juli 2004 - B 11 AL 80/03 R; Urteil vom 16. März 2005 - B 11a/11 AL 45/04 R) entschieden hat, dass ein Herstellungsanspruch im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Beratung über die Lohnsteuerklassenwahl nicht eingreifen kann, wenn von den Ehegatten ein Lohnsteuerklassenwechsel überhaupt nicht vorgenommen worden ist.

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 77/08 B

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer

    Insofern fehlt es an der Voraussetzung, dass der Nachteil durch eine vom Gesetz vorgesehene und zulässige Amtshandlung ausgeglichen werden kann (vgl hierzu BSG Urteil vom 16.3.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R).
  • LSG Bayern, 05.08.2005 - L 8 AL 402/04

    Teilweise Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg);

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG vom 16.03.2005 - Az.: B 11a/11 AL 45/04 R - sei davon auszugehen, dass die eingetragene Lohnsteuerklasse V Tatbestandswirkung entfalte.

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 16.03.2005 - Az.: B 11a/11 AL 45/04 R - ist davon auszugehen, dass die eingetragene Lohnsteuerklasse V Tatbestandswirkung entfaltet.

  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 12/06 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - sozialrechtlicher

    Das Rechtsinstitut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ist nach der Rechtsprechung des BSG aber nicht geeignet, den Kläger wegen eines fehlenden Hinweises auf die Auswirkungen einer Lohnsteuerklassenänderung, die keinen Steuerklassenwechsel iS des § 137 Abs. 4 SGB III darstellt, so zu behandeln, wie er stehen würde, wenn er die Änderung nicht vorgenommen hätte, also weiterhin die Lohnsteuerklasse III in seiner Steuerkarte eingetragen gewesen wäre (vgl BSG, Urteile vom 14. Juli 2004 und 16. März 2005 - B 11 AL 80/03 R und B 11a/11 AL 45/04 R; Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 82/05 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2005 - L 8 AL 286/03
    Die in der Steuerkarte eingetragene Steuerklasse hat für die Berechnung des Alg Tatbestandswirkung, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Beklagten liegt und aus diesen Gründen im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht ersetzt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 16.03.2005, - B 11a/11 AL 45/04 R und Urteil vom 14.07.2004, - B 11 AL 80/03 R m.w.N.).

    Mangels eines vorherigen Lohnsteuerklassenwechsels fehlt es an der Voraussetzung, dass der Nachteil durch eine vom Gesetz vorgesehene und zulässige Amtshandlung ausgeglichen werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 16.03.2005, aaO mwN).

  • LSG Hamburg, 08.06.2011 - L 5 AS 29/09
    Insofern fehlt es in beiden Fällen an der Voraussetzung, dass der Nachteil durch eine vom Gesetz vorgesehene und zulässige Amtshandlung ausgeglichen werden kann (vgl hierzu BSG Urteil vom 16. März 2005 - B 11a/11 AL 45/04 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2021 - L 3 AL 1847/21

    Arbeitslosengeldanspruch - Leistungsentgelt - Nichtberücksichtigung eines

    Es handelt sich hierbei um eine Tatbestandsvoraussetzung, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Beklagten liegt und aus diesem Grunde im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht ersetzt werden kann (BSG, Urteil vom 10.12.1980 - 7 RAr 14/78, juris Rn 30; BSG, Urteil vom 18.03.1982 - 7 RAr 11/81, juris Rn. 47; im Ergebnis ebenso BSG, Urteil vom 01.06.1994 - 7 RAr 86/93, juris Rn. 23; BSG, Urteil vom 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R, juris Rn. 20; BSG, Urteil vom 16.03.2005 - B 11a/11 AL 45/04 R, juris Rn. 15; BSG, Urteil vom 06.04.2006 - B 7a AL 82/05 R, juris Rn. 14).
  • LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 124/07

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit -

    Im Übrigen kann die verspätete Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht geheilt werden(vgl. BSG 11.Senat vom16.03.2005, Az. B 11a/11 AL 45/04 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2020 - L 7 AL 91/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2017 - L 15 AS 243/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 9/10 R 178/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2020 - L 9 R 279/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.08.2012 - L 11 AL 190/09
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