Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2007 - L 12 AS 15/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erheblichkeit eines Beklagtenwechsels für die Geltendmachung eines Anspruchs; Umfang der Wahrnehmungszuständigkeit für die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit als Leistungsträger; Durchführung einer Untätigkeitsklage im Rahmen eines sozialgerichtlichen Verfahrens; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 07.11.2005 - S 23 AS 247/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2007 - L 12 AS 15/05
- BSG - B 11b AS 9/07 BH (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.03.2007 - XI ZR 327/05
Anfechtung von Vergleichen betreffend Finanzierungsdarlehen zum Fondserwerb …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2007 - L 12 AS 15/05
Soweit der Kläger mit seinem weiteren Vorbringen begehrt, ihm höhere Alg II-Leistungen zu bewilligen, ist er auf die von ihm am 20.12.2005 vor dem SG Düsseldorf erhobene Klage (S 23 AS 329/05) zu verweisen.
- LSG Bayern, 23.07.2015 - L 7 AS 546/14
Nichtigkeitsfeststellungsklage, Überprüfungsantrag, Überprüfungsbescheid
Da der Kläger letztlich höhere Leistungen begehrt, fehlt ihm das Feststellungsinteresse bezüglich einer Nichtigkeitsklage bzw Nichtigkeitsfeststellungsklage (ebenso LSG NRW, Urteil vom 14.02.2014, L 12 AS 15/05 Rz 34).Denn ein Begünstigter kann kein Interesse daran haben, dass die Rechtsgrundlage für die erhaltenen Leistungen beseitigt wird und er dadurch einer Erstattungsforderung des Leistungsträgers gegenüber steht (vgl. LSG NRW, Urteil vom 14.02.2014, L 12 AS 15/05 Rz 34).
Wenn ein Kläger letztlich höhere Leistungen begehrt, fehlt ihm stets das Feststellungsinteresse bezüglich einer Nichtigkeitsklage bzw Nichtigkeitsfeststellungsklage, mit der lediglich der Rechtsgrund für bereits erhaltene Leistungen - die Bewilligungsbescheide - beseitigt würde (ebenso LSG NRW, Urteil vom 14.02.2014, L 12 AS 15/05 Rz 34).