Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.02.2003 - 12 C 02.1942 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (23)
- VG Ansbach, 16.01.2012 - AN 14 K 11.02132
"Besonderer Fall" im Sinne des § 9 Abs. 1 MuSchG
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- VG Ansbach, 16.01.2012 - AN 14 K 11.01865
Hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung, weil …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
Gemessen an diesen Grundsätzen ist eine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife bei summarischer Prüfung zu bejahen, nachdem nach derzeitiger Aktenlage die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942):.
- VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.00947
Fortsetzungsfeststellungsklage; Inobhutnahme
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- VG Ansbach, 18.12.2013 - AN 6 K 13.01024
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, bzw. Rundfunkbeitragspflicht; Student …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- VG Ansbach, 14.09.2017 - AN 6 K 16.01443
Prozesskostenhilfe für Klage auf Teilnahme am Integrationskurs
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942 - und B.v. 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch zum Beispiel dann, wenn die Entscheidung von rechtlich oder tatsächlich schwierigen Fragen abhängig ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- VG Ansbach, 08.03.2010 - AN 14 K 09.01758
Todesfallbegünstigung nach § 4 Abs. 4 WoGG a. F. beschränkt sich ausschließlich …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- VG Ansbach, 16.02.2017 - AN 6 K 16.01533
Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen offener Erfolgsaussichten der …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942 - und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch z.B. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich oder tatsächlich schwierigen Fragen abhängig ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227
Ermessensentscheidung über die beantragte Zulassung im Falle einer Unionsbürgerin …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- VG Ansbach, 02.07.2010 - AN 14 K 10.00314
Prozesskostenhilfe; Rundfunkgebührenpflicht (Beginn und Ende); Bereithalten eines …
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - 12 C 02.1942 und vom 28. April 2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. April 2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. Februar 2003 - 12 C 02.1942).
- VG Ansbach, 28.04.2010 - AN 14 K 10.00468
Wohngeldrecht
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- VG Ansbach, 15.02.2016 - AN 6 K 15.00789
Erstattung von Fahrtkosten zu einem Integrationskurs
- VG Ansbach, 22.07.2014 - AN 6 K 14.00205
Integrationskurs; einmalige Zulassung zu 300 Wiederholungsstunden; maximales …
- VG Ansbach, 03.08.2011 - AN 14 K 10.01971
Fehlende Klagebefugnis des Hilfeempfängers; Notwendigkeit und Geeignetheit einer …
- VG Ansbach, 13.07.2011 - AN 14 K 10.01803
Wohngeldrecht; Prozesskostenhilfebewilligungsgesuch; Berechnung des …
- VG Ansbach, 08.11.2012 - AN 14 K 11.01795
Kostenübernahme für Privatschule; selbstbeschaffte Hilfe; Mitwirkungspflichten
- VG Ansbach, 14.06.2011 - AN 14 K 11.00908
Kostenbeitrag zur Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege
- VG Ansbach, 09.06.2008 - AN 14 K 07.00834
Wohngeldrecht; Prozesskostenhilfe; alleinerziehende, getrennt lebende Studentin; …
- VG Ansbach, 14.08.2012 - AN 14 K 12.01195
Prozesskostenhilfe; Integrationskurse; Fahrtkostenerstattung; Notwendigkeit der …
- VG Ansbach, 30.05.2011 - AN 14 K 10.00869
Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht; teilweise Rücknahme der …
- VG Ansbach, 03.05.2011 - AN 14 K 10.02175
Befreiung von Rundfunkgebührenpflicht
- VG Ansbach, 03.07.2008 - AN 14 K 07.03176
Prozesskostenhilfe; Eingliederungshilfe; Feststellung der …
- VG Ansbach, 26.05.2010 - AN 14 K 10.00536
"besonderer Fall", hier bejaht
- VG Ansbach, 18.02.2010 - AN 14 K 10.30032
Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Irak, Yeziden, Gruppenverfolgung, …