Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2005 - 12 C 12098/04.OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung einer Gebühr für Amtshandlungen durch eine Satzung in Selbstverwaltungsangelegenheiten; Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Zulassung des Befahrens von Friedhofswegen mit Kraftfahrzeugen durch Gewerbetreibende; Voraussetzung für die Begründung ...
- Judicialis
LGebG § 2 F: 2003; ; LGebG § 2 Abs. 1 F: 2003; ; LGebG § 2 Abs. 2 F: 2003; ; LGebG § 2 Abs. 5 F: 2003
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Freie Fahrt
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2005 - 12 C 12098/04
Gebühren werden allgemein dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung der Verwaltung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217, 226). - BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98
Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2005 - 12 C 12098/04
In dieser individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272, 275 f.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - 12 A 10619/05
Hundebesitzerin muss für Polizeieinsatz zahlen
In dieser individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (std. Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272, 275 f., sowie Urteile des Senats vom 23. Oktober 2003 - 12 A 10918/03.OVG -, vom 15. Januar 2004 - 12 A 11556/03.OVG - sowie vom 8. März 2005 - 12 C 12098/04.OVG -, alle in ESOVGRP veröffentlicht). - VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12
Gebührenpflicht nach Polizeieinsatz wegen entlaufener Ponys
In dieser individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (std.Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272, 275 f., sowie Urteile des Senats vom 23. Oktober 2003 - 12 A 10918/03.OVG , vom 15. Januar 2004 - 12 A 11556/03.OVG - sowie vom 8. März 2005 - 12 C 12098/04.OVG , alle in ESOVGRP veröffentlicht). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - 12 A 10678/05
Gebühr für Polizeimaßnahme - Sicherstellung; Verstoß gegen höherrangiges Recht; …
Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272, 275 f., sowie Urteile des Senats vom 23. Oktober 2003 - 12 A 10918/03.OVG -, vom 15. Januar 2004 - 12 A 11556/03.OVG - sowie vom 8. März 2005 - 12 C 12098/04.OVG -, alle in ESOVGRP veröffentlicht). - OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2007 - 7 C 10027/07
Steinmetz muss für Tätigkeit auf Friedhof Gebühr zahlen
Die Zulassung zur Ausführung gewerblicher Tätigkeiten auf dem Friedhof ist eine dem Gewerbetreibenden zurechenbare besondere Amtshandlung, für die als Gegenleistung eine solche Gebühr verlangt werden darf (vgl. schon das den Beteiligten bekannte Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 8. März 2005, - 12 C 12098/04.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, sowie BVerfGE 50, 217 [226]; BVerwGE 109, 272 [275]). - VG Trier, 29.11.2007 - 6 K 420/07
Tierseuchenkasse; Beitragssatzung; Viehhandlung; Maßstab der umgesetzten Tiere; …
Zugleich liegt ein Verstoß gegen das auf dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG -) beruhende und insbesondere im Abgabenrecht bedeutsame verfassungsrechtliche Gebot der Normenklarheit und den Grundsatz der Bestimmtheit vor (vgl. z. B. Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 08. März 2005 - 12 C 12098/04.OVG -), denn es ist für den Beitragspflichtigen nicht ersichtlich, ob und in welchen Fällen von der Beklagten als Berechnungsgrundlage das HIT oder die Kontrollbücher herangezogen werden.