Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 05.04.2001

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.06.2001 - 12 CE 01.428   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,61348
VGH Bayern, 21.06.2001 - 12 CE 01.428 (https://dejure.org/2001,61348)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.06.2001 - 12 CE 01.428 (https://dejure.org/2001,61348)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 12 CE 01.428 (https://dejure.org/2001,61348)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,61348) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.04.2001 - 12 CE 01.428   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,61322
VGH Bayern, 05.04.2001 - 12 CE 01.428 (https://dejure.org/2001,61322)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2001 - 12 CE 01.428 (https://dejure.org/2001,61322)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2001 - 12 CE 01.428 (https://dejure.org/2001,61322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,61322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22

    Sozialgericht Karlsruhe bereut zutiefst sein unverzeihliches Versagen

    Auf die hiernach gebotene Darlegung der Ermessenserwägungen kann bei Leistungsentziehungen und -versagungen gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I auch nach den Grundsätzen über das gelenkte oder intendierte Ermessen nicht verzichtet werden (BayVGH, B.v. 5.4.2001 - 12 CE 01.428 - juris Rn. 11).
  • VG Würzburg, 12.12.2019 - W 3 K 18.311

    Keine Pflicht des Wohngeld-Antragstellers zur Duldung einer Inaugenscheinnahme

    Bei § 66 SGB I handelt es sich aber gerade nicht generell um ein solches gelenktes oder intendiertes Ermessen, denn die Behörde wird sich in vielen Fällen Gedanken machen müssen, ob unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und unter den besonderen Umständen des Einzelfalles die Leistung nach § 66 SGB I oder aber wegen Nichterweislichkeit anspruchsbegründender Tatsachen nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast versagt werden soll (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 5.4.2001 - 12 CE 01.428 - juris Rn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht