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   FG Köln, 01.03.2012 - 12 K 3259/09   

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https://dejure.org/2012,10593
FG Köln, 01.03.2012 - 12 K 3259/09 (https://dejure.org/2012,10593)
FG Köln, Entscheidung vom 01.03.2012 - 12 K 3259/09 (https://dejure.org/2012,10593)
FG Köln, Entscheidung vom 01. März 2012 - 12 K 3259/09 (https://dejure.org/2012,10593)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15
    Ankauf von Edelholz kein Gewerbebetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Ankauf von Edelholz kein Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rundholz-Kaufverträge

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.01.2011 - V R 21/09

    Abgrenzung Unternehmereigenschaft von privater Sammeltätigkeit - Nachhaltigkeit

    Auszug aus FG Köln, 01.03.2012 - 12 K 3259/09
    Ergänzend verweisen die Kläger auf das Urteil des Hessischen FG vom 22.04.2009 6 K 2821/02 (mittlerweile aufgehoben durch BFH-Urteil vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524) betreffend die umsatzsteuersteuerliche Unternehmereigenschaft eines Sammlers von Oldtimern.

    Kennzeichnend für den Handel ist die wiederholte -typischerweise kurzfristige- Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Sine eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten mit Gewinnaufschlag (vgl. BFH-Urteil vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524; Urteil vom 12.04.2011 X S 31/09, BFH/NV 2011, 1178).

  • FG Baden-Württemberg, 25.10.2011 - 5 K 3460/08

    Erwerb von Forderungen auf Rundhölzer als private Geldanlage

    Auszug aus FG Köln, 01.03.2012 - 12 K 3259/09
    Der Kläger spekuliert auf steigende Edelholzpreise und gleicht damit anderen Anlegern, die den Holzkauf als privates Geschäft deklariert haben und von der Steuerfreiheit eines in späteren Jahren erwarteten Veräußerungsgewinns ausgehen (vgl. zu alledem auch Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 01.09.2010, 10 K 1913/09, EFG 2011, 621; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2011 5 K 3460/08 juris).

    Entsprechende Forderungen stellen -genau wie das stehende Holz, aus dem die in Rede stehenden Verträge künftig erfüllt werden sollenkein Umlaufvermögen, sondern Anlagevermögen dar (so auch FG Baden-Württemberg Urteil vom 25.10.2011 5 K 3460/08 betreffend den Abschluss von Rundholzkaufverträgen mit einer Laufzeit von 8-20 Jahren).

  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit

    Auszug aus FG Köln, 01.03.2012 - 12 K 3259/09
    In Zweifelsfällen ist maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, dass nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (vgl. BFH-Urteil vom 18.08.2009 X R 25/06, BStBl II 2009, 965).
  • BFH, 20.12.2000 - X R 1/97

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

    Auszug aus FG Köln, 01.03.2012 - 12 K 3259/09
    Der Bundesfinanzhof hat für Fälle der Wertpapierverkäufe entschieden, dass die Fruchtziehung im Sinne einer privaten Vermögensanlage nicht notwendig im Zufluss von Dividenden und Bezugsrechten besteht, sondern sich wirtschaftlich die Ertragserwartung des Anlegers auch aus der Kursentwicklung ergeben kann (BFH-Urteil vom 20.12.2000 X R 1/97, BStBl II 2001, 706).
  • BFH, 12.04.2011 - X S 31/09

    Tatsachenfeststellung und rechtliche Würdigung beim gewerblichen

    Auszug aus FG Köln, 01.03.2012 - 12 K 3259/09
    Kennzeichnend für den Handel ist die wiederholte -typischerweise kurzfristige- Anschaffung und Veräußerung von Wirtschaftsgütern im Sine eines marktmäßigen Umschlags von Sachwerten mit Gewinnaufschlag (vgl. BFH-Urteil vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524; Urteil vom 12.04.2011 X S 31/09, BFH/NV 2011, 1178).
  • FG Hessen, 22.04.2009 - 6 K 2821/02

    Änderung nach § 174 Abs. 3 AO auch bei Festsetzungsverjährung - Einlagerung von

    Auszug aus FG Köln, 01.03.2012 - 12 K 3259/09
    Ergänzend verweisen die Kläger auf das Urteil des Hessischen FG vom 22.04.2009 6 K 2821/02 (mittlerweile aufgehoben durch BFH-Urteil vom 27.01.2011 V R 21/09, BStBl II 2011, 524) betreffend die umsatzsteuersteuerliche Unternehmereigenschaft eines Sammlers von Oldtimern.
  • FG Hessen, 01.09.2010 - 10 K 1913/09

    Kein Gewerbebetrieb durch den einmaligen Erwerb und die Veräußerung von Rundholz

    Auszug aus FG Köln, 01.03.2012 - 12 K 3259/09
    Der Kläger spekuliert auf steigende Edelholzpreise und gleicht damit anderen Anlegern, die den Holzkauf als privates Geschäft deklariert haben und von der Steuerfreiheit eines in späteren Jahren erwarteten Veräußerungsgewinns ausgehen (vgl. zu alledem auch Urteil des Hessischen Finanzgerichtes vom 01.09.2010, 10 K 1913/09, EFG 2011, 621; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2011 5 K 3460/08 juris).
  • FG Köln, 22.05.2012 - 15 K 1401/09

    Berücksichtigung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare

    Der Berichterstatter hat die Beteiligten mit Verfügung vom 9.05.2012 darauf hingewiesen, dass die Norm des § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG im Streitfall einschlägig sein könne, wie dies bereits das FG Köln in seinem Urteil vom 1.03.2012 12 K 3259/09 sowie das FG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 25.10.2011 5 K 3460/08 gesehen haben.

    Zudem handelt es sich um eine langfristige Forderung, wie sich aus den vertraglichen Lieferzeitpunkten ergibt (wie hier auch schon FG Baden Württemberg, Urteil vom 25. Oktober 2011 5 K 3460/08 und FG Köln, Urteil vom 01. März 2012 12 K 3259/09, beide n.v. - juris-Dokumente).

  • OLG Dresden, 26.05.2021 - 5 U 2119/20
    Die Verträge dienten der Anlage und Verwaltung des privaten Vermögens des Klägers und können deshalb nicht seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden (BGH, Urteil vom 20.12.2011 - VI ZR 14/11 -, juris Rn. 21; vgl. auch FG Köln, Urteil vom 01.03.2012 - 12 K 3259/09 -, juris Rn. 21 bis 24; FG Kassel, Urteil vom 01.09.2010 - 10 K 1913/09 -, juris Rn. 21, 28).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.04.2015 - 5 K 5023/13

    Umsatzsteuer 2011

    Soweit sich der Beklagte auf das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 1.3.2012 (12 K 3259/09) beziehe, übersehe er, dass diese Entscheidung keinen Bezug zu den hier zu beurteilenden Rechtsfragen habe.
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