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   FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07 E   

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FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07 E (https://dejure.org/2009,7590)
FG Münster, Entscheidung vom 22.04.2009 - 12 K 3308/07 E (https://dejure.org/2009,7590)
FG Münster, Entscheidung vom 22. April 2009 - 12 K 3308/07 E (https://dejure.org/2009,7590)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung an Schenkkreisen als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG); Teilnahme an einem Glücksspiel als Beteiligung am Wirtschaftsverkehr; Veräußerungen oder einen veräußerungsähnlichen Vorgang im privaten Bereich betreffendes Tun, Dulden ...

  • Judicialis

    EStG § 8; ; EStG § 9; ; EStG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerpflicht bei Teilnahme an sog. "Tafelrunden"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonstige Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG - Steuerpflicht bei Teilnahme an sog. "Tafelrunden"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1190
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 21.09.2004 - IX R 13/02

    Als Gegenleistung für eine Vermittlungstätigkeit angenommene Provision nach § 22

    Auszug aus FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07
    Nicht erforderlich ist, dass die (sonstige) Leistung des Steuerpflichtigen und das Entgelt Gegenleistungen eines synallagmatischen Vertrags sind; das Bestehen eines gegenseitigen Vertrages ist nicht erforderlich ( BFH-Urteil vom 21.09.2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl. II 2005, 44, m. w. N.).

    Auf diese Weise ordnet er sein Verhalten der erwerbswirtschaftlichen, steuerrechtlich bedeutsamen Sphäre zu ( BFH-Urteile vom 21.09.2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44, m.w.N.; vom 28.11.2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469).

    Nach der Rechtsprechung des BFH, welcher sich der Senat anschließt, ist insoweit zudem ausreichend, wenn für die sonstige Leistung nachträglich ein Entgelt gezahlt und vom Leistenden als angemessene Gegenleistung für die von ihm erbrachte Tätigkeit angenommen wird ( BFH-Urteile vom 21.09.1982 VIII R 73/79, BFHE 137, 251, BStBl. II 1983, 201; vom 21.09.2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44, m.w.N.).

  • BFH, 28.06.1996 - X B 15/96

    Einnahmen aus dem "Unternehmensspiel Life" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07
    Die vom Bekl. angeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - ( BFH-Beschlüsse vom 28.06.1996 X B 15/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -- BFH/NV -- 1996, 743; vom 14.05.1997 XI B 145/96, BFH/NV 1997, 658) dazu seien nicht einschlägig.

    Der Teilnehmer an einem Glücksspiel beteiligt sich mangels Leistungs- und Güteraustausch nicht am Wirtschaftsverkehr ( BFH-Beschluss vom 28.06.1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743, m. w. N.); der Spieler erhält kein Entgelt für eine Leistung, sondern setzt einen Geldbetrag ein und erhält aufgrund dieses Einsatzes die Chance, einen Gewinn zu erzielen ( BFH-Beschluss vom 28.06.1996 X B 15/96, BFH/NV 1996, 743, m. w. N.).

    Insoweit besteht eine Parallele zum Unternehmensspiel "Life", in welchem der Anwerbende eine Provision vom Initiator oder dem Angeworbenen - hier: den Knappen - erhielt (vgl. BFH-Beschluss vom 28.06.1996, X B 15/96, BFH/NV 1996, 743).

  • BFH, 17.04.1996 - I R 78/95

    Werbungskostenabzug beim Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten

    Auszug aus FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07
    Die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ist auf den jeweils zu beurteilenden Einkommensermittlungszeitraum (Veranlagungszeitraum) zu beziehen ( BFH-Urteil vom 17.04.1996 I R 78/95, BFHE 180, 559, BStBl II 1996, 571).

    Er dient der sachlichen Verknüpfung von wirtschaftlich zusammen gehörenden Einnahmen und Ausgaben und ist im Vergleich zum Abfluss-/Zuflussprinzip, das den Zeitpunkt ihrer steuerlichen Erfassung regelt, ein aliud ( BFH-Urteil vom 17.04.1996, I R 78/95, BFHE 180, 559, BStBl II 1996, 571).

  • BFH, 03.06.1992 - X R 91/90

    Einkünfte aus einmaligen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG )

    Auszug aus FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07
    Ausnahmen können sich jedoch nur aus einer abweichenden gesetzlichen Regelung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17.07.1991 X R 6/91, BFHE 165, 85, BStBl II 1991, 916), der gesetzlichen Definition des Besteuerungsgegenstandes (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 06.10.1993 I R 97/92, BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287 zu § 16 Abs. 2 EStG) oder zwangsläufig aus der Art einmaliger Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ergeben ( BFH-Urteil vom 03.06.1992 X R 91/90, BFHE 168, 272, BStBl II 1992, 1017).

    Die einmalige sonstige Leistung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht auf Wiederholung angelegt ist (vgl. BFH-Urteil vom 03.06.1992 X R 91/90, BFHE 168, 272, BStBl II 1992, 1017).

  • BFH, 28.11.2007 - IX R 39/06

    Preisgelder für die Teilnahme als Kandidat an einer Fernsehshow als sonstige

    Auszug aus FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07
    Eine (sonstige) Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das weder eine Veräußerung noch einen veräußerungsähnlichen Vorgang im privaten Bereich betrifft (vgl. BFH-Urteile vom 26.10.2004 IX R 53/02, BFHE 207, 305, BStBl II 2005, 167, m.w.N.; vom 28.11.2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469), Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und eine Gegenleistung auslöst.

    Auf diese Weise ordnet er sein Verhalten der erwerbswirtschaftlichen, steuerrechtlich bedeutsamen Sphäre zu ( BFH-Urteile vom 21.09.2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44, m.w.N.; vom 28.11.2007 IX R 39/06, BFHE 220, 67, BStBl II 2008, 469).

  • BFH, 21.09.1982 - VIII R 73/79

    Leistung i. S. des § 22 Nr. 3 EStG auch dann, wenn nachträglich gezahltes Entgelt

    Auszug aus FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07
    Nach der Rechtsprechung des BFH, welcher sich der Senat anschließt, ist insoweit zudem ausreichend, wenn für die sonstige Leistung nachträglich ein Entgelt gezahlt und vom Leistenden als angemessene Gegenleistung für die von ihm erbrachte Tätigkeit angenommen wird ( BFH-Urteile vom 21.09.1982 VIII R 73/79, BFHE 137, 251, BStBl. II 1983, 201; vom 21.09.2004 IX R 13/02, BFHE 207, 284, BStBl II 2005, 44, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kommt es für die Annahme einer sonstigen Leistung jedoch auch nicht darauf an, ob die erbrachte Leistung "mit oder ohne Mühe erbracht wird und ob eine daraus resultierende Einnahme wirtschaftlich gerechtfertigt ist" ( BFH-Urteil vom 21.09.1982 VIII R 73/79, BFHE 137, 251, BStBl. II 1983, 201).

  • BFH, 24.09.1985 - IX R 2/80

    Vorausbezahlte Schuldzinsen als Sonderausgaben

    Auszug aus FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07
    Durch die Normierung des Zu- und Abflussprinzips in § 11 EStG hat der Gesetzgeber in Kauf genommen, dass es durch die Zusammenballung von Einnahmen und Ausgaben in einem Veranlagungszeitraum --bei der Anwendung des Einkommensteuersatzes als Folge der Steuerprogression oder wegen der fehlenden tatsächlichen Ausgleichsmöglichkeit negativer Einkünfte in einem späteren Veranlagungszeitraum-- zu steuerlichen Zufallsergebnissen kommen kann, die gegebenenfalls zu einer erheblichen steuerlichen Be- oder Entlastung führen ( BFH-Urteile vom 02.04.1974 VIII R 76/69, BFHE 112, 348, BStBl II 1974, 540; vom 24.09.1985 IX R 2/80, BFHE 145, 507, BStBl II 1986, 284; und vom 26.01.2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl. II 2000, 396).
  • BFH, 02.04.1974 - VIII R 76/69

    Spekulationsgewinn - Berechnung - Steuerliche Erfassung - Vereinnahmter Kaufpreis

    Auszug aus FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07
    Durch die Normierung des Zu- und Abflussprinzips in § 11 EStG hat der Gesetzgeber in Kauf genommen, dass es durch die Zusammenballung von Einnahmen und Ausgaben in einem Veranlagungszeitraum --bei der Anwendung des Einkommensteuersatzes als Folge der Steuerprogression oder wegen der fehlenden tatsächlichen Ausgleichsmöglichkeit negativer Einkünfte in einem späteren Veranlagungszeitraum-- zu steuerlichen Zufallsergebnissen kommen kann, die gegebenenfalls zu einer erheblichen steuerlichen Be- oder Entlastung führen ( BFH-Urteile vom 02.04.1974 VIII R 76/69, BFHE 112, 348, BStBl II 1974, 540; vom 24.09.1985 IX R 2/80, BFHE 145, 507, BStBl II 1986, 284; und vom 26.01.2000 IX R 87/95, BFHE 191, 274, BStBl. II 2000, 396).
  • BFH, 17.07.1991 - X R 6/91

    1. Keine Berücksichtigung von "vergeblichen" Aufwendungen nach § 10 e Abs. 6 EStG

    Auszug aus FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07
    Ausnahmen können sich jedoch nur aus einer abweichenden gesetzlichen Regelung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17.07.1991 X R 6/91, BFHE 165, 85, BStBl II 1991, 916), der gesetzlichen Definition des Besteuerungsgegenstandes (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 06.10.1993 I R 97/92, BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287 zu § 16 Abs. 2 EStG) oder zwangsläufig aus der Art einmaliger Leistungen i.S. des § 22 Nr. 3 EStG ergeben ( BFH-Urteil vom 03.06.1992 X R 91/90, BFHE 168, 272, BStBl II 1992, 1017).
  • BFH, 15.03.1994 - X R 58/91

    Sonstige Leistung - Fahrgemeinschaft - Werbungskosten - Mehraufwendungen

    Auszug aus FG Münster, 22.04.2009 - 12 K 3308/07
    Aufwendungen sind durch die jeweilige Einkunftsart veranlasst, wenn objektiv ein Zusammenhang mit der auf die Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung dieser steuerrechtlich relevanten Tätigkeit gemacht wurden ( BFH-Urteil vom 15.03.1994 X R 58/91, BFHE 174, 84, BStBl II 1994, 516, m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 12.06.2008 - 11 K 3441/06

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Gerichtskosten für Finanzgerichtsverfahren

  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 26/08

    Werbungskostenabzug für Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren und für

  • BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95

    Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte eines Arbeitnehmers

  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

  • BGH, 13.03.2008 - III ZR 282/07

    Kondiktionssperre in Bezug auf Zuwendungen im Rahmen von "Schenkkreisen"

  • BFH, 17.07.2007 - IX R 2/05

    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung:

  • BFH, 11.11.1993 - XI R 48/91

    Spieler als Gewerbetreibender? (§ 15 EStG )

  • BFH, 28.06.1996 - X B 148/96

    Anwerbung von Teilnehmern für das "Unternehmensspiel Life" (Veranstaltung nach

  • BFH, 06.10.1993 - I R 97/92

    Veräußerungskosten mindern ohne Rücksicht auf ihre zeitliche Entstehung den

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 53/02

    Steuerbarkeit eines "werthaltigen Tipps" nach § 22 Nr. 3 EstG

  • BFH, 14.05.1997 - XI B 145/96

    Einkommensteuerpflicht für im Rahmen eines Unternehmensspiel erhaltene Zahlungen

  • FG Münster, 18.01.2010 - 5 K 1986/06

    Erlöse an einem sog. "Schenkkreis" als sonstige Einkünfte

    Die von ihm vereinnahmten Geldbeträge stellen Gegenleistungen dar, da sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Anwerbungsleistungen des Kl. stehen (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 22.4.2009 12 K 3308/07 E, EFG 2009, 1190).
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