Rechtsprechung
VG Stuttgart, 01.03.2012 - 12 K 718/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Urteil zur Schulpflicht - Religiöse Gründe vs. Schulbesuch
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Religiöse Gründe rechtfertigen nicht, den Schulbesuch zu verweigern
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Religiöse Gründe rechtfertigen nicht, den Schulbesuch zu verweigern
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Verweigerung des Schulbesuchs aus religiösen Gründen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verweigerung des Schulbesuchs aus religiösen Gründen unzulässig - Schulpflicht verletzt weder grundrechtlich geschützte Elternrechte noch Grundrechte der betroffenen Kinder auf Glaubensfreiheit
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 01.03.2012 - 12 K 718/11
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 9 S 1074/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer …
Auszug aus VG Stuttgart, 01.03.2012 - 12 K 718/11
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen (Beschl. v. 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -, juris, BVerfGE 93, 1 ; Beschl. v. 21.04.1989 - 1 BvR 235/89 -, juris; Besch. v. 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 15.10.2009 - 6 B 27.09 -) klargestellt, dass die im Schulgesetz normierte Schulpflicht seine Legitimation im staatlichen Erziehungsauftrag hat und weder die Elternrechte aus Art. 4 Abs. 1, 2 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt noch die Grundrechte der betroffenen Kinder aus Art. 4 Abs. 1, 2, Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG.Es könne jedoch nicht als Fehleinschätzung angesehen werden, die bloße staatliche Kontrolle von Heimunterricht im Hinblick auf das Erziehungsziel der Vermittlung sozialer und staatsbürgerlicher Kompetenz nicht als gleich wirksam zu bewerten, da soziale Kompetenz im Umgang auch mit Andersdenkenden, gelebte Toleranz, Durchsetzungsvermögen und Selbstbehauptung einer von der Mehrheit abweichenden Überzeugung effektiver eingeübt werden könne, wenn Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichsten Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfänden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sei (BVerfG, Beschl. v. 29.04.2003, a.a.O.).
Eventuelle Beeinträchtigungen grundrechtlicher Freiheiten sind für die Betroffenen zumutbar und daher hinzunehmen, denn die staatlichen Schulen sind zu Neutralität und Toleranz verpflichtet, was die Schwere möglicher Eingriffe jedenfalls abmildert (BVerfG, Beschl. v. 29.04.2003, a.a.O.).
Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken und Minderheiten auf diesem Gebiet zu integrieren (BVerfG, Beschl. v. 29.04.2003, a.a.O.).
- BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06
Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß
Auszug aus VG Stuttgart, 01.03.2012 - 12 K 718/11
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen (Beschl. v. 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -, juris, BVerfGE 93, 1 ; Beschl. v. 21.04.1989 - 1 BvR 235/89 -, juris; Besch. v. 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 15.10.2009 - 6 B 27.09 -) klargestellt, dass die im Schulgesetz normierte Schulpflicht seine Legitimation im staatlichen Erziehungsauftrag hat und weder die Elternrechte aus Art. 4 Abs. 1, 2 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt noch die Grundrechte der betroffenen Kinder aus Art. 4 Abs. 1, 2, Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG. - BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus VG Stuttgart, 01.03.2012 - 12 K 718/11
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen (Beschl. v. 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -, juris, BVerfGE 93, 1 ; Beschl. v. 21.04.1989 - 1 BvR 235/89 -, juris; Besch. v. 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 15.10.2009 - 6 B 27.09 -) klargestellt, dass die im Schulgesetz normierte Schulpflicht seine Legitimation im staatlichen Erziehungsauftrag hat und weder die Elternrechte aus Art. 4 Abs. 1, 2 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt noch die Grundrechte der betroffenen Kinder aus Art. 4 Abs. 1, 2, Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG. - BVerfG, 21.04.1989 - 1 BvR 235/89
Schulpflicht und Elternrechte
Auszug aus VG Stuttgart, 01.03.2012 - 12 K 718/11
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen (Beschl. v. 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -, juris, BVerfGE 93, 1 ; Beschl. v. 21.04.1989 - 1 BvR 235/89 -, juris; Besch. v. 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 15.10.2009 - 6 B 27.09 -) klargestellt, dass die im Schulgesetz normierte Schulpflicht seine Legitimation im staatlichen Erziehungsauftrag hat und weder die Elternrechte aus Art. 4 Abs. 1, 2 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt noch die Grundrechte der betroffenen Kinder aus Art. 4 Abs. 1, 2, Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG. - BVerwG, 15.10.2009 - 6 B 27.09
Schule, Schulpflicht, Schulbesuchspflicht, Heimunterricht, häuslicher Unterricht, …
Auszug aus VG Stuttgart, 01.03.2012 - 12 K 718/11
Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen (Beschl. v. 29.04.2003 - 1 BvR 436/03 -, juris, BVerfGE 93, 1 ; Beschl. v. 21.04.1989 - 1 BvR 235/89 -, juris; Besch. v. 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 15.10.2009 - 6 B 27.09 -) klargestellt, dass die im Schulgesetz normierte Schulpflicht seine Legitimation im staatlichen Erziehungsauftrag hat und weder die Elternrechte aus Art. 4 Abs. 1, 2 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt noch die Grundrechte der betroffenen Kinder aus Art. 4 Abs. 1, 2, Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG.
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 9 S 1074/12
Durchsetzung der Schulpflicht der Kinder gegenüber den Eltern
Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 1. März 2012 - 12 K 718/11 - wird abgelehnt.