Rechtsprechung
LG München I, 05.08.2010 - 12 O 3478/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 3; 4 Nr. 11; 12 Abs. 1 S. 2 UWG; §§ 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2; 314, 326 Abs. 1 BGB
Die AGB-Klausel "Wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht” ist unwirksam - kanzlei.biz
Unzulässige AGB-Klauseln bei Stromversorgungsverträgen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
Strompreis darf nicht an Preiserhöhungen des Grundversorgers gekoppelt werden
Kurzfassungen/Presse (6)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Unwirksame AGB-Klausel bei Ankündigung von Nichtleistung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Höhere Gewalt"-Klausel in AGB unwirksam
- kpw-law.de (Kurzinformation)
AGB Klausel trotz reiner Wiederholung des Gesetzeswortlautes unwirksam?
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Strompreis darf nicht an Preiserhöhungen des Grundversorgers gekoppelt werden -
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Mehr Schutz für Stromkunden - vzbv mahnt erfolgreich namhafte Energieversorger wegen unzulässiger Vertragsklauseln ab
- rechtsanwalt-schwenke.de (Kurzinformation)
In AGB Gesetz zitiert - Abmahnung kassiert
Sonstiges
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Mehr Schutz für Stromkunden // vzbv mahnt erfolgreich namhafte Energieversorger wegen unzulässiger Vertragsklauseln ab
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05
Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit …
Auszug aus LG München I, 05.08.2010 - 12 O 3478/10
Die Preisanpassungsklausel unterliegt gemäß § 307 Abs. 3 S.1 als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1; 2:BGB (BGH NJW-RR 2005, 1717). - BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06
Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO …
Auszug aus LG München I, 05.08.2010 - 12 O 3478/10
§ 307 Abs. 3 S. 2 BGB stellt klar, dass auch solche Klauseln der Transparenzprüfung unterliegen (vgl.: BGH NJW-RR 2008, 251).