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   LG München I, 05.08.2010 - 12 O 3478/10   

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https://dejure.org/2010,19407
LG München I, 05.08.2010 - 12 O 3478/10 (https://dejure.org/2010,19407)
LG München I, Entscheidung vom 05.08.2010 - 12 O 3478/10 (https://dejure.org/2010,19407)
LG München I, Entscheidung vom 05. August 2010 - 12 O 3478/10 (https://dejure.org/2010,19407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3; 4 Nr. 11; 12 Abs. 1 S. 2 UWG; §§ 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2; 314, 326 Abs. 1 BGB
    Die AGB-Klausel "Wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht” ist unwirksam

  • kanzlei.biz

    Unzulässige AGB-Klauseln bei Stromversorgungsverträgen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    Strompreis darf nicht an Preiserhöhungen des Grundversorgers gekoppelt werden

Kurzfassungen/Presse (6)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unwirksame AGB-Klausel bei Ankündigung von Nichtleistung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Höhere Gewalt"-Klausel in AGB unwirksam

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    AGB Klausel trotz reiner Wiederholung des Gesetzeswortlautes unwirksam?

Sonstiges

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Mehr Schutz für Stromkunden // vzbv mahnt erfolgreich namhafte Energieversorger wegen unzulässiger Vertragsklauseln ab

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 38/05

    Formularmäßige Vereinbarung einer Anpassungklausel bei der Belieferung mit

    Auszug aus LG München I, 05.08.2010 - 12 O 3478/10
    Die Preisanpassungsklausel unterliegt gemäß § 307 Abs. 3 S.1 als Preisnebenabrede der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1; 2:BGB (BGH NJW-RR 2005, 1717).
  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

    Auszug aus LG München I, 05.08.2010 - 12 O 3478/10
    § 307 Abs. 3 S. 2 BGB stellt klar, dass auch solche Klauseln der Transparenzprüfung unterliegen (vgl.: BGH NJW-RR 2008, 251).
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