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   LG Wuppertal, 16.06.2014 - 12 O 38/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16292
LG Wuppertal, 16.06.2014 - 12 O 38/13 (https://dejure.org/2014,16292)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 16.06.2014 - 12 O 38/13 (https://dejure.org/2014,16292)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 16. Juni 2014 - 12 O 38/13 (https://dejure.org/2014,16292)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Inverkehrbringens eines mit einem Seifenblock versehenen Nassrasierers ohne die Angabe einer Verwendungsdauer nach dem Öffnen

  • kanzlei.biz

    Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums bei Rasierklingen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    EU-KosmetikVO: Nassrasierer mit Seifenblock muss Verwendungsdauer benennen

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Schaum drüber

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Beim Verkauf von Rasierklingen mit Seifenblock muss nach der EU-Kosmetik-VO ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden - Abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verwendungsdauer muss angegeben werden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit des Inverkehrbringens eines mit einem Seifenblock versehenen Nassrasierers ohne die Angabe einer Verwendungsdauer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch Nichtangabe der Verwendungsdauer bei Kosmetik

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 56/87

    "Zahnpasta"; Vertrieb von Kosmetikartikeln ohne Angabe kennzeichnungspflichtiger

    Auszug aus LG Wuppertal, 16.06.2014 - 12 O 38/13
    Die Kennzeichnungspflichten nach dieser Verordnung sind auch eine Marktverhaltensregelung (vgl. BGH GRUR 1989, 673).
  • KG, 31.05.2013 - 5 U 141/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels mit

    Auszug aus LG Wuppertal, 16.06.2014 - 12 O 38/13
    Nur bei einer Beschränkung auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und bekannte Erkenntnisse kann der Grundsatz, auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, bei dem die Gefahr von Schäden besonders groß ist, nur solche Werbeangaben zuzulassen, die gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen, umfassend verwirklicht werden (KG, Urt. vom 31.05.2013 - 5 U 141/12).
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