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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 07.05.2012 - 12 O 39/12   

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https://dejure.org/2012,5591
LG Freiburg, 07.05.2012 - 12 O 39/12 (https://dejure.org/2012,5591)
LG Freiburg, Entscheidung vom 07.05.2012 - 12 O 39/12 (https://dejure.org/2012,5591)
LG Freiburg, Entscheidung vom 07. Mai 2012 - 12 O 39/12 (https://dejure.org/2012,5591)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nach der Rücknahme eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Erledigung ist über die Kosten nach dem Sach- und Streitstand zu entscheiden

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung bei Rücknahme des Verfügungsantrags nach Anhängigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO nach Zurücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und bei Eintritt des erledigenden Ereignisses erst nach Eingang des Antrags bei Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 S. 3
    Anwendbarkeit des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO nach Zurücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und bei Eintritt des erledigenden Ereignisses erst nach Eingang des Antrags bei Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostentragung bei Rücknahme einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einseitige Erledigung im einstweiligen Rechtsschutz

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.02.2011 - VIII ZR 80/10

    Kosten bei Klagerücknahme: Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus LG Freiburg, 07.05.2012 - 12 O 39/12
    Es wäre nicht einsichtig, dem Verfügungskläger, die Berechtigung seines Anliegens unterstellt, diesen Weg abzuscheiden, nur weil die prozessuale Sachlage unklar ist und obwohl es keinen Gesichtspunkt dafür gibt, ihn insoweit - wohl endgültig (vgl. BGH NJW 2011, 2368 zu § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO) - Prozessrisiken tragen zu lassen.
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2012 - 6 W 92/11

    Einstweilige Verfügung: Kostenentscheidung bei Rücknahme des Verfügungsantrags

    Auszug aus LG Freiburg, 07.05.2012 - 12 O 39/12
    § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO stellt trotz der anderweitigen systematischen Stellung eine Sonderregelung des Problems der (einseitigen) Erledigung vor Rechtshängigkeit dar (vgl. Zöller/Vollkommer ZPO 29. Auflage § 91a Rdnr. 31), die entgegen vereinzelten Stimmen im Schrifttum grundsätzlich auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes anwendbar ist (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2012, 1373).
  • BGH, 29.03.2011 - VIII ZB 25/10

    Berufungsverfahren: Auslegung einer "Anschlussberufung"als eigenständige

    Auszug aus LG Freiburg, 07.05.2012 - 12 O 39/12
    Prozesserklärungen sind stets unter Beachtung des Grundsatzes auszulegen, dass eine Partei im Zweifel dasjenige will, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer wohlverstandenen Interessenlage entspricht (vgl. BGH NJW 2011, 1455 m.w.N.).
  • KG, 04.06.2009 - 20 U 49/07

    Arztvertrag: Schadensersatzpflicht des Arztes bei Kündigung des

    Auszug aus LG Freiburg, 07.05.2012 - 12 O 39/12
    Die Auffassung, dass der Kläger das Beweisrisiko für die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts trägt (OLG Brandenburg BauR 2012, 556; KGR Berlin 2009, 765), befriedigt hier nicht.
  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - 6 W 73/11

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LG Freiburg, 07.05.2012 - 12 O 39/12
    Die Auffassung, dass der Kläger das Beweisrisiko für die Unaufklärbarkeit des Sachverhalts trägt (OLG Brandenburg BauR 2012, 556; KGR Berlin 2009, 765), befriedigt hier nicht.
  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus LG Freiburg, 07.05.2012 - 12 O 39/12
    Nachdem die Bestimmung der Prozessökonomie, insbesondere dazu dient, einem materiell rechtlichen Kostenerstattungsanspruch Rechnung zu tragen, ohne dass ein neues Verfahren erforderlich wird (aaO S. 81; vgl. a. Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Modernisierung der Justiz, BT-Drucksache 15/1508 S. 18), erscheint es angezeigt, bei der hier zu beurteilenden Konstellation eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO auch dann zur Anwendung kommen zu lassen, wenn der Antrag bei Gericht bereits eingegangen, er dem Gegner jedoch noch nicht zugestellt worden ist.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2006 - 10 W 74/06

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen einen angedrohten Rückbau einer

    Auszug aus LG Freiburg, 07.05.2012 - 12 O 39/12
    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist hier der Weg zu einer Entscheidung nach dieser Vorschrift eröffnet (vgl. a. OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 527).
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Rechtsprechung
   LG Krefeld, 19.02.2013 - 12 O 39/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,55793
LG Krefeld, 19.02.2013 - 12 O 39/12 (https://dejure.org/2013,55793)
LG Krefeld, Entscheidung vom 19.02.2013 - 12 O 39/12 (https://dejure.org/2013,55793)
LG Krefeld, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 12 O 39/12 (https://dejure.org/2013,55793)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - 18 U 83/13

    Geltendmachung von Regressansprüchen bei Verlust von Transportgut

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 19.02.2013 (12 O 39/12) wird zurückgewiesen.
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