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   LG München I, 16.11.2023 - 12 O 4127/23   

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https://dejure.org/2023,32034
LG München I, 16.11.2023 - 12 O 4127/23 (https://dejure.org/2023,32034)
LG München I, Entscheidung vom 16.11.2023 - 12 O 4127/23 (https://dejure.org/2023,32034)
LG München I, Entscheidung vom 16. November 2023 - 12 O 4127/23 (https://dejure.org/2023,32034)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    Unterlassungsanspruch, Streitwertfestsetzung, Dauerschuldverhältnisse, Elektronisches Dokument, Abmahnungskosten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verbraucherzentrale, Verbraucherverband, Verbraucherschutz, Ordnungshaft, Kündigungsmöglichkeit, Elektronischer Rechtsverkehr, ...

  • Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)

    Gestaltung des Kündigungsbuttons von Sky rechtswidrig

  • rewis.io

    Unterlassungsanspruch, Streitwertfestsetzung, Dauerschuldverhältnisse, Elektronisches Dokument, Abmahnungskosten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verbraucherzentrale, Verbraucherverband, Verbraucherschutz, Ordnungshaft, Kündigungsmöglichkeit, Elektronischer Rechtsverkehr, ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Gestaltung eines Kündigungsbuttons

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige Gestaltung eines Kündigungsbuttons

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Gestaltung des Kündigungsbuttons

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sky Deutschland hat Kündigung für Kunden rechtswidrig erschwert - Gestaltung des Kündigungsbuttons von Sky rechtswidrig - Landgericht München I gibt Verbraucherzentrale NRW Recht - Sky hatte auf Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW nicht reagiert

Papierfundstellen

  • MMR 2024, 359
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.2020 - X ZR 3/19

    Verbandsklage gegen die Verwendung von Klauseln in AGB: Gebührenstreitwert und

    Auszug aus LG München I, 16.11.2023 - 12 O 4127/23
    In derartigen Verfahren wird pro angegriffener Klausel ein Streitwert in Höhe von 2.500,00 EUR festgesetzt (BGH, Beschluss vom 17.11.2020 - X ZR 3/19).
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