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   LG Coburg, 15.11.2006 - 12 O 421/05   

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LG Coburg, 15.11.2006 - 12 O 421/05 (https://dejure.org/2006,10083)
LG Coburg, Entscheidung vom 15.11.2006 - 12 O 421/05 (https://dejure.org/2006,10083)
LG Coburg, Entscheidung vom 15. November 2006 - 12 O 421/05 (https://dejure.org/2006,10083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Mithaftungsquote bei einem Verkehrsunfall; Ungenügendes Beobachten des rückwärtigen Verkehrs bei einem Fahrtstreifenwechsel

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Zu den Folgen, wenn ein Autofahrer unter Missachtung der Richtgeschwindigkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt wird

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Deutlich über Richtgeschwindigkeit - erhöhte Betriebsgefahr

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Richtgeschwindigkeit: Bei Überschreiten kann ein Mitverschulden eingreifen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus LG Coburg, 15.11.2006 - 12 O 421/05
    Der Unfall war aber unter diesen Umständen für ihn nicht unabwendbar im Sinne des § 17 Abs. 3 StVG, weil ein besonders sorgfältiger, den Anforderungen dieser Vorschrift gerecht werdenden Kraftfahrer die Autobahnrichtgeschwindigkeit eingehalten hätte (vgl. BGH NJW 1992, 1684).
  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 26/05

    Berechnung der Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach

    Auszug aus LG Coburg, 15.11.2006 - 12 O 421/05
    Nach dem Urteil des BGH vom 15.11.2005 (AZ: VI ZR 26/05), dem sich das erkennende Gericht anschließt, kommt es in den Fällen, in denen der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Fahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt nicht darauf an, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist.
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 296/04

    Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB

    Auszug aus LG Coburg, 15.11.2006 - 12 O 421/05
    Dass er schneller gefahren ist und infolge dessen den Unfall nicht mehr vermeiden konnte, gereicht ihm zwar nicht zum Verschulden (vgl. statt vieler OLG Jena MDR 2006, 96 ff.).
  • OLG Hamm, 10.01.2000 - 6 U 191/99

    Kollision zwischen einem die Richtgeschwindigkeit überschreitenden

    Auszug aus LG Coburg, 15.11.2006 - 12 O 421/05
    Unter den vorliegenden Umständen erscheint es daher sachgerecht, dass der Kläger 20% des materiellen Schadens zu tragen hat (ähnlich OLG Hamm in MDR 2000, 518).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1996 - 1 U 42/96

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Autobahn zum Überholen nach links

    Auszug aus LG Coburg, 15.11.2006 - 12 O 421/05
    Eine völlige Freistellung des Klägers käme dann in Betracht, wenn die Betriebsgefahr seines von ihm geführten PKW BMW durch ein geringfügiges Überschreiten der Richtgeschwindigkeiten unbedeutend erhöht worden wäre (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1997, 334).
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 05.10.2006 - 12 O 421/05   

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LG Potsdam, 05.10.2006 - 12 O 421/05 (https://dejure.org/2006,49482)
LG Potsdam, Entscheidung vom 05.10.2006 - 12 O 421/05 (https://dejure.org/2006,49482)
LG Potsdam, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 12 O 421/05 (https://dejure.org/2006,49482)
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