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   BSG, 21.08.1997 - 12 RK 35/96   

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https://dejure.org/1997,4744
BSG, 21.08.1997 - 12 RK 35/96 (https://dejure.org/1997,4744)
BSG, Entscheidung vom 21.08.1997 - 12 RK 35/96 (https://dejure.org/1997,4744)
BSG, Entscheidung vom 21. August 1997 - 12 RK 35/96 (https://dejure.org/1997,4744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung für den Bezug einer Zusatzrente; Bezug der Zusatzrente für Mitarbeiter der Caritas; Beitragspflicht von Renten der betrieblichen Altersversorgung; Auslegung und Subsumtion des Tatbestandsmerkmals "Renten der betrieblichen ...

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 29/94

    Beitragspflicht einer Zusatzrente der Deutschen Caritas

    Auszug aus BSG, 21.08.1997 - 12 RK 35/96
    Unerheblich ist, ob die Rente vom Arbeitgeber oder zum Teil oder auch ausschließlich vom Arbeitnehmer finanziert worden ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 7 m.w.N.).

    Die Pensionskasse ist charakterisiert dadurch, daß auch eine Beziehung zwischen der Versorgungseinrichtung und dem oder den Arbeitgebern besteht, die die Pensionskasse für ihre betriebliche Altersversorgung benutzen (vgl. zu diesem Merkmal der Pensionskasse BSG SozR 3-2500 § 229 Nr. 7).

  • BSG, 18.12.1984 - 12 RK 36/84

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Gleichheitssatz -

    Auszug aus BSG, 21.08.1997 - 12 RK 35/96
    Der Begriff der betrieblichen Altersversorgung in § 180 Abs. 8 Satz 2 Nr. 5 RVO ist in der Rechtsprechung des BSG von Anfang an als eigenständiger Begriff verstanden und gegen die Definition in § 1 Abs. 1 BetrAVG abgegrenzt worden (vgl. BSGE 58, 10, 11 f. = SozR 2200 § 180 Nr. 25).
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