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   BSG, 26.10.1976 - 12 RKg 1/76   

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https://dejure.org/1976,4960
BSG, 26.10.1976 - 12 RKg 1/76 (https://dejure.org/1976,4960)
BSG, Entscheidung vom 26.10.1976 - 12 RKg 1/76 (https://dejure.org/1976,4960)
BSG, Entscheidung vom 26. Oktober 1976 - 12 RKg 1/76 (https://dejure.org/1976,4960)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.12.1970 - 4 RJ 479/68

    Waisenrente - Ausbildungszeit - Zeit zwischen Ausbildung und Beruf -

    Auszug aus BSG, 26.10.1976 - 12 RKg 1/76
    Der Zweck des Kindergeldes, Familienlasten auszugleichen, erfordert, daß auch für die dem Auszubildenden zwischen 2 Ausbildungsabschnitten aufgezwungene, von ihm selbst nicht zu beeinflussende Übergangszeit die Leistung jedenfalls dann gewährt wird, wenn er bestrebt ist, eine sinnvolle oder zumutbare Arbeit aufzunehmen, dies aber nicht gelingt (Weiterführung von BSG 02.12.1970 4 RJ 479/68 = BSGE 32, 120).

    Für den Anspruch auf Waisenrente nach § 1267 der Reichsversicherungsordnung (RVO) ist dies in der Rechtsprechung des BSG auch bereits anerkannt (vgl. BSGE 32, 120).

    Dies ist zumindest dann gerechtfertigt, wenn das in Ausbildung stehende Kind - wie im vorliegenden Fall - die Absicht hat, sich während der Zwangspause sinnvoll zu beschäftigen, dies aber nicht gelingt (BSG 32, 120; ferner: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Breithaupt, 1971, 68; Hessisches LSG, Breith. 1968, 76; Wickenhagen/Krebs, BKGG, § 2 Anm. 17).

  • BSG, 23.11.1966 - 11 RA 329/65

    Berufsausbildung eines Beamten - Vorbereitung auf den gehobenen Dienst - Beamter

    Auszug aus BSG, 26.10.1976 - 12 RKg 1/76
    Da die Tochter Ute des Klägers während des Vorbereitungsdienstes bereits das volle Gehalt des angestrebten Berufs erzielt, steht dem Kläger für diese Zeit ein Anspruch auf Kg nicht mehr zu (stRspr.: BSGE 25, 289; BSG SozR Nrn. 15, 31 und 44 zu § 1267 RVO; SozR 2200 § 1267 Nr. 14; SozR 5870 § 2 Nr. 2).

    Allerdings ist es richtig, daß in einigen Entscheidungen ausgeführt wird, Zeiten der Berufsausbildung, für die volles Gehalt gezahlt werde, seien keine Zeiten der Berufsausbildung i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 1 BKGG oder des § 1267 RVO (BSGE 25, 289, 290; BSG SozR Nrn. 15, 31 und 44 zu § 1267 RVO; SozR 5870 § 2 Nr. 2).

  • BSG, 18.09.1975 - 4 RJ 295/74

    Kinderzuschuß zur Erwerbsunfähigkeitsrente bei Auslandsaufenthalt des

    Auszug aus BSG, 26.10.1976 - 12 RKg 1/76
    Es kann nämlich grundsätzlich nicht dem einzelnen an die Hand gegeben werden, willkürlich die Dauer des Leistungsbezuges auszudehnen (BSG, Urteil vom 18. September 1975 - 4 RJ 295/74 -).
  • BSG, 07.05.1975 - 11 RA 19/74

    Unterhaltsgeld nach AFG § 44 und verlängerte Waisenrente wegen Berufsausbildung

    Auszug aus BSG, 26.10.1976 - 12 RKg 1/76
    Da die Tochter Ute des Klägers während des Vorbereitungsdienstes bereits das volle Gehalt des angestrebten Berufs erzielt, steht dem Kläger für diese Zeit ein Anspruch auf Kg nicht mehr zu (stRspr.: BSGE 25, 289; BSG SozR Nrn. 15, 31 und 44 zu § 1267 RVO; SozR 2200 § 1267 Nr. 14; SozR 5870 § 2 Nr. 2).
  • BSG, 27.06.1973 - 12 RJ 94/73
    Auszug aus BSG, 26.10.1976 - 12 RKg 1/76
    In der Rechtsprechung des BSG ist auch der Ausbildungscharakter des zweiten Abschnitts der Lehrerausbildung bereits ausdrücklich anerkannt worden (BSGE 36, 83, 84).
  • SG Dortmund, 29.11.2016 - S 32 AS 4478/16

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Der Anfechtungsklage kommt in der Kombination der einheitlichen Klageart nach § 54 Abs. 4 SGG keine selbständige Bedeutung zu, da der Kläger in erster Linie die Zuerkennung der Leistung begehrt (vgl. BSG, Urteil vom 26.10.1976 - 12 RKg 1/76 - juris (Rn. 13)).
  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87

    Ausgleich nach § 85 SVG - Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung - Vorausstzung des

    Die Anfechtung des ablehnenden Verwaltungsaktes sowie die angestrebte Verpflichtung zum Erlaß eines solchen, durch den die begehrte und vom SG zuzusprechende Leistung genau festzustellen ist (§ 131 Abs. 2 SGG), hat nur untergeordnete Bedeutung als Gegenstand der Klage (zB BSG SozR 1500 § 54 Nr. 16; 1500 § 78 Nr. 5), was in § 95 SGG nicht deutlich genug zum Ausdruck kommt.
  • BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 9/85

    Ermessen - VA mit Dauerwirkung - Vermögenswirksame Leistungen

    Die Kinderzuschüsse der gesetzlichen Rentenversicherungen haben ebenso wie das Kindergeld die Funktion, die durch Kinder hervorgerufenen Familienlasten wenigstens teilweise auszugleichen (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 4).
  • SG Dortmund, 29.09.2014 - S 32 AS 3637/14

    Erstattung der Kosten für einen Umzug im Rahmen der Grundsicherung für

    Der Anfechtungsklage kommt in der Kombination der einheitlichen Klageart nach § 54 Abs. 4 SGG keine selbständige Bedeutung zu, da der Kläger in erster Linie die Zuerkennung der Leistung begehrt (vgl. BSG, Urteil vom 26.10.1976 - 12 RKg 1/76 - juris (Rn. 13)).
  • LSG Hessen, 17.09.1981 - L 1 Kg 1023/80

    Kindergeld; Unterbrechung; Zweitstudium; Parkstudium; Verzögerung; Studienplatz;

    Soweit Kindergeld über die Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes hinaus gezahlt wird (§ 2 Abs. 2 BKGG), besteht der Sinn und Zweck dieser Weiterzahlung darin, die Fälle zu erfassen, in denen das Kind entgegen der sonst angenommenen Regel auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch auf elterliche Unterhaltsleistungen angewiesen ist, weil seine Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist und es sich noch nicht selbst unterhalten kann (vgl. BSG, Urteil vom 19. Dezember 1974 - 8/7 RKg 6/73 - SozR 5870 § 2 Nr. 2; BSG, Urteil vom 26. Oktober 1976 - 12 RKg 1/76 - SozR 5870 § 2 Nr. 4).
  • BSG, 22.07.2020 - B 14 AS 46/19 BH

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Der Streitgegenstand der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (vgl § 54 Abs. 4 SGG ) bestimmt sich in erster Linie nach dem Leistungsbegehren; der Anfechtungsklage kommt keine selbstständige Bedeutung zu (vgl nur BSG vom 26.10.1976 - 12 RKg 1/76 - SozR 1500 § Nr. 16) .
  • BSG, 26.07.1977 - 12 RKg 2/77
    "Der Senat läßt offen, ob die Rechtslage anders ist, wenndas Kind vor Eintritt in die Bundeswehr seine Berufsausbildung beendet hatte und ob dann während einer Zwangspause der vorliegenden Art nicht eher an eine Arbeitslosigkeit zu denken wäre (vgl dazu das oben zitierte Urteil des BSGvom 26. Oktober 1976 - 12 RKg 1/76 -, S. 9 unten).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2010 - L 7 AS 691/10
    Ein gleichzeitiges Aufhebungs- beziehungsweise Abänderungsbegehren im Hinblick auf erlassene Bescheide hat daneben für die Charakterisierung des Streitgegenstands keine Bedeutung (vgl. BSG, Urteil vom 20.10.1976 - 12 RKg 1/76 - Meyer-Ladewig, a. a. O., § 95 Rdnr. 8).
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