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   LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 12 S 34/14   

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https://dejure.org/2016,4444
LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 12 S 34/14 (https://dejure.org/2016,4444)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2016 - 12 S 34/14 (https://dejure.org/2016,4444)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2016 - 12 S 34/14 (https://dejure.org/2016,4444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlegal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    LG Düsseldorf korrigiert Sonderweg des AG Düsseldorf

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 618
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 7/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 12 S 34/14
    In der Abmahnung sind deshalb der Sachverhalt und der daraus abgeleitete Vorwurf eines rechtswidrigen Verhaltens so genau anzugeben, dass der Abgemahnte den Vorwurf tatsächlich und rechtlich überprüfen und die gebotenen Folgerungen daraus ziehen kann (BGH GRUR 2016, 176 - Tauschbörse I, BGH GRUR 2016, 184, Tauschbörse II, zitiert nach beck-online).

    Formulierungen in der Unterlassungserklärung können die Berechtigung einer Abmahnung nicht in Frage stellen, weil der Abmahnende schon nicht verpflichtet ist, überhaupt eine solche Erklärung vorzuformulieren (BGH GRUR 2016, 184 -Tauschbörse II).

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 12 S 34/14
    Der Anspruchsteller trägt nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs auf Schadensersatz und Ersatz von Abmahnkosten erfüllt sind, weshalb es grundsätzlich ihm obliegt darzulegen und nachzuweisen, dass der Anspruchsgegner für die behauptete Urheberrechtsverletzung als Täter verantwortlich ist (BGH GRUR 2016, 191 - Tauschbörse III, GRUR 2014, 657 - Bearshare, jeweils zitiert nach beck-online).

    Den Anschlussinhaber trifft eine sekundäre Darlegungslast (BGH jew. a.a.O.), da die primär beweisbelastete Partei keine nähere Kenntnis der Umstände und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachverhaltsaufklärung hat (BGH GRUR 2014, 657 - Bearshare).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 20 W 66/15

    Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 12 S 34/14
    In diesem Zusammenhang ist bei Unterlassungsansprüchen im Rahmen von Filesharing zu berücksichtigen, dass das objektive Interesse der Klägerin daran, dass gerade der Beklagte die öffentliche Zugänglichmachung unterlässt, eher gering zu bemessen ist, da allein das Ausscheiden eines einzelnen Teilnehmers das Funktionieren der Tauschbörse kaum beeinträchtigt (OLG Düsseldorf, B. v. 17.12.2015, 20 W 66/15).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 12 S 34/14
    In der Abmahnung sind deshalb der Sachverhalt und der daraus abgeleitete Vorwurf eines rechtswidrigen Verhaltens so genau anzugeben, dass der Abgemahnte den Vorwurf tatsächlich und rechtlich überprüfen und die gebotenen Folgerungen daraus ziehen kann (BGH GRUR 2016, 176 - Tauschbörse I, BGH GRUR 2016, 184, Tauschbörse II, zitiert nach beck-online).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 12 S 34/14
    Im Gegensatz zum Revisionsgericht ist eine durch die Vorinstanz vorgenommene Schätzung durch das Berufungsgericht nicht nur darauf zu überprüfen, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zu Grunde gelegt hat (vgl. BGH NJW 2014, 3151, zitiert nach beck-online); das Berufungsgericht ist vielmehr an die Schätzung des Vorinstanz in keiner Weise gebunden und kann die eigene Schätzung an die Stelle der erstinstanzlichen Schätzung setzen (vgl. Münchener Kommentar ZPO, 4. Aufl. 2013, § 287 Rn. 35, zitiert nach beck-online).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 12 S 34/14
    Der Anspruchsteller trägt nach allgemeinen Grundsätzen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs auf Schadensersatz und Ersatz von Abmahnkosten erfüllt sind, weshalb es grundsätzlich ihm obliegt darzulegen und nachzuweisen, dass der Anspruchsgegner für die behauptete Urheberrechtsverletzung als Täter verantwortlich ist (BGH GRUR 2016, 191 - Tauschbörse III, GRUR 2014, 657 - Bearshare, jeweils zitiert nach beck-online).
  • AG Düsseldorf, 14.10.2014 - 57 C 4661/13

    Filesharing: Schadensersatz von 263,12 EUR bei Musikalbum

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 12 S 34/14
    Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 14.10.2014, Az. 57 C 4661/13, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 205/12

    Anforderungen an den Nachweis des Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 12 S 34/14
    So geht das OLG Düsseldorf (a.a.O.) von einer Downloadzahl von 200 aus, das OLG Köln (BeckRS 2014, 12305, zitiert nach beck-online) von 400 Downloads.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2013 - 20 U 138/12

    Ansprüche des Urhebers nach Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 12 S 34/14
    Unabhängig davon, dass das Amtsgericht auch insoweit von nicht vorgetragenen Tatsachen ausgeht, wäre wegen der - hier auf Grund der nicht erschütterten tatsächlichen Vermutung zu Grunde zu legenden - Täterschaft des Beklagten von diesem ohne Weiteres zu verlangen gewesen zur Dauer der Zurverfügungstellung des Werkes konkret vorzutragen (ähnlich OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 20402, zitiert nach beck-online, wo nach Bestreiten weiterer Vortrag von dem Beklagten zum Inhalt der heruntergeladenen Musikstücke gefordert wurde).
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