Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 30.03.1995 - 12 U 280/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kompensation von Girokonten und Deckungsanfechtung im Konkurs; Aufrechnungsverbot nach GSB/MaBV
Papierfundstellen
- WM 1997, 913
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.06.2001 - IX ZR 209/98
Pflichten des Konkursverwalters bei Führung eines Aktivprozesses
c) Das Berufungsgericht hat sich die Entscheidungsgründe aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Vorprozeß (Urt. v. 30. März 1995 - 12 U 280/93) zu eigen gemacht und daraus die Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung des Beklagten im Vorprozeß entnommen.Die Annahme einer Nichtaufrechnungsabrede hätte zu der weiteren Frage geführt, ob eine solche Vereinbarung auch noch in der Krise und im Konkurs der Gemeinschuldnerin Bestand haben konnte; eine Frage, auf die es im Vorprozeß nach der dortigen Vertragsauslegung der Tatsacheninstanzen nicht mehr ankam und die deshalb vom OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 30. März 1995 (aaO S. 10 unter 2.) ausdrücklich offengelassen worden ist.
- OLG Düsseldorf, 28.06.2004 - 15 U 100/97
Mögliche Haftung des Konkursverwalters wegen sittenwidriger Rechtsverfolgung
Durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.03.1995 - 12 U 280/93 - wurde die Berufung des Beklagten gegen diese Entscheidung zurückgewiesen. - OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - 15 U 100/97
Haftung des Konkursverwalters für die Kosten eines verlorenen Aktivprozesses
Durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30.03.1995 - 12 U 280/93 - wurde die Berufung des Beklagten gegen diese Entscheidung zurückgewiesen.