Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 06.09.2016 - 12 U 84/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintrittspflicht der Forderungsausfallversicherung für im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstandene Forderungsausfälle
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AHB § 1
Wirksamer Haftungsausschluss in der Forderungsausfallversicherung für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit des Schädigers - Justiz Baden-Württemberg
Forderungsausfallversicherung: Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit des Schädigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AHB § 1
Forderungsausfallversicherung; Ausfall; Forderung; Haftpflichtversicherung; Privathaftpflichtversicherung; Beruf; Deckungsumfang - rechtsportal.de
AHB § 1
Eintrittspflicht der Forderungsausfallversicherung für im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstandene Forderungsausfälle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausschluss von Ansprüchen aus beruflicher Tätigkeit in Forderungsausfallversicherung möglich
- haerlein.de (Kurzinformation)
Was man wissen sollte, wenn man eine um eine Forderungsausfalldeckung ergänzte private Haftpflichtversicherung abschließt
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 15.03.2016 - 2 O 280/15
- OLG Karlsruhe, 06.09.2016 - 12 U 84/16
- BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
Papierfundstellen
- VersR 2016, 1556
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.2013 - IV ZR 260/12
Erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung: …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2016 - 12 U 84/16
In seiner eine ähnliche Vertragsklausel betreffenden Entscheidung vom 13. Februar 2013 (IV ZR 260/12, VersR 2013, 709) hat der Bundesgerichtshofs weder unter diesem noch unter einem anderen Gesichtspunkt Wirksamkeitszweifel geäußert. - OLG Hamm, 13.07.2012 - 20 U 9/12
Forderungsausfallversicherung, Haftpflichtversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.09.2016 - 12 U 84/16
Auch der Umstand, dass die Forderungsausfallversicherung nicht isoliert, sondern als Ergänzung zu einer Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist, deutete darauf hin, dass eine Deckung nur für Fälle versprochen werden sollte, in denen auch für den Anspruchsgegner als Versicherungsnehmer hätte geleistet werden müssen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Hamm VersR 2013, 93, juris-Rn. 36).
- BGH, 13.09.2017 - IV ZR 302/16
Forderungsausfallversicherung in der Privathaftpflichtversicherung: Intransparenz …
Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in r+s 2016, 511, abgedruckt ist, hat die Frage der Aktivlegitimation der Klägerin offengelassen, da der geltend gemachte Schaden nicht vom Versicherungsschutz umfasst sei. - LG Coburg, 21.09.2018 - 22 O 133/18
Wenn beim Schuldner nichts zu holen ist: Zur Eintrittspflicht einer …
Im Rahmen des besonderen Falls des Forderungsausfalls sind die Versicherungsbedingungen so auszulegen, dass der Versicherungsnehmer so zu stellen ist, als sei sein Schädiger und Schuldner selbst Versicherungsnehmer (OLG Karlsruhe VersR 2016, 1556).