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OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 9/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der Darlegung des Kausalzusammenhangs für einen Schadensersatz auf Grund einer unterbliebenen Gewebeuntersuchung durch einen Arzt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Diagnosepflichten des Hautarztes bei der Beurteilung von Muttermalen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 01.12.2010 - 11 O 87/07
- OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 9/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.10.2007 - VI ZR 229/06
Pflichten eines Arztes im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst bei Anzeichen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 9/11
Entscheidend ist, ob bestimmte Symptome differentialdiagnostisch eine bestimmte Diagnose nahe legen und diese deshalb durch weitere Untersuchungen ausgeschlossen werden müssen (BGH NJW-RR 2008, 263, zit. nach juris). - OLG Jena, 15.08.2007 - 4 U 437/05
Grober Behandlungsfehler durch unterlassene histologische Abklärung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 9/11
So nimmt eine - nach zurückgewiesener Nichtzulassungsbeschwerde - rechtskräftige Entscheidung des OLG Jena vom 23.05.2007 (Az.: 4 U 437/05, zit. nach juris) einen Befunderhebungsfehler wegen Nichtveranlassung einer histologischen Untersuchung an, weil bei der Patientin (es ging um den Verdacht auf Brustkrebs) Vorbefunde, insbesondere Größenwachstum und erkennbare unscharfe und unregelmäßige Begrenzung sowie fehlende Randschatten bereits für die Bösartigkeit des Tumors gesprochen hätten. - OLG München, 10.07.2008 - 1 U 2089/07
Arzt- und Krankenhaushaftung: Vorwerfbarkeit eines objektiven Diagnoseirrtums
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 9/11
Die objektive Fehlerhaftigkeit einer Diagnose ist nicht vorwerfbar, wenn es sich um eine in der gegebenen Situation vertretbare Deutung der Befunde handelt (OLG München vom 10.07.2008 zu 1 U 2089/07, zit. nach juris). - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 59/06
Arzthaftung - Rechtsnatur eines Diagnosefehlers
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.07.2011 - 12 U 9/11
20 Die getroffene Wertung, wonach es entscheidend auf die Einschätzung des Arztes ankommt, und eine eventuelle Fehleinschätzung, die weitere Befunderhebung nicht geboten erscheinen lässt, keinen Befunderhebungsfehler nach sich zieht, wird gestützt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.01.2007 (Az.: VI ZR 59/06, zit. nach juris).
- OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 1718/23 Ein Diagnoseirrtum ist also nicht stets als Behandlungsfehler zu werten, sondern selbst eine objektive Fehlerhaftigkeit einer Diagnose dann nicht vorwerfbar, wenn es sich um eine in der gegebenen Situation vertretbare Deutung der Befunde handelt (OLG Brandenburg Urteil vom 21.7.2011 - 12 U 9/11, BeckRS 2011, 20921, beck-online).
- OLG Brandenburg, 16.05.2023 - 12 W 35/22
Behandlungsfehler in der Notaufnahme eines Krankenhauses; Nichtfeststellung einer …
Es kommt darauf an, ob bestimmte Symptome differenzialdiagnostisch eine bestimmte Diagnose nahelegen und diese deshalb durch weitere Untersuchungen ausgeschlossen werden muss (so der Senat im Urteil v. 21.07.2011, Az. 12 U 9/11, Rn. 18, veröffentlicht in juris).