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   VGH Bayern, 24.07.2001 - 12 ZE 01.1501   

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VGH Bayern, 24.07.2001 - 12 ZE 01.1501 (https://dejure.org/2001,57651)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.2001 - 12 ZE 01.1501 (https://dejure.org/2001,57651)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 12 ZE 01.1501 (https://dejure.org/2001,57651)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Ansbach, 02.06.2015 - AN 2 K 14.00919

    Ablehnung eines BAföG-Antrags wegen fehlender Mitwirkung; Statthaftigkeit der

    Der Klage auf Verpflichtung der Behörde zur Gewährung der beantragten Leistung fehlt zwar, wenn eine Leistungsgewährung nach § 66 Abs. 1 SGB I abgelehnt wurde, in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis, da die Behörde bei Aufhebung des Bescheids ohnehin über den geltend gemachten Anspruch zu entscheiden hat (BVerwG vom 17.01.1985, Az. 5 C 133/81; dem folgend BayVGH vom 24.07.2001, Az. 12 ZE 01.1501).
  • VG Würzburg, 23.02.2009 - W 3 K 07.815

    Mitwirkungspflicht; Verstoß; Unzuläsigkeit der Verpflichtungsklage;

    Die Behörde hat dann über den geltend gemachten Anspruch zu entscheiden (BVerwG, U.v. 17.01.1985 Nr. 5 C 133/81; dem folgend BayVGH, B.v. 24.07.2001 Nr. 12 ZE 01.1501).
  • VG Ansbach, 25.09.2008 - AN 14 K 06.2477
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich deshalb auf die Versagung der Leistung, so dass bei einer etwaigen Rechtswidrigkeit des angefochtenen Versagungsbescheides dessen Aufhebung genügt ( BayVGH vom 24.7.2001, Az.: 12 ZE 01.1501 ).
  • VG Ansbach, 25.09.2008 - AN 14 K 06.02477

    Versagung einer Leistung wegen fehlender Mitwirkung; Anforderungen an die

    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich deshalb auf die Versagung der Leistung, so dass bei einer etwaigen Rechtswidrigkeit des angefochtenen Versagungsbescheides dessen Aufhebung genügt (BayVGH vom 24.7.2001, Az.: 12 ZE 01.1501).
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