Weitere Entscheidung unten: LG Tübingen, 15.01.2009

Rechtsprechung
   LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30846
LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07 (https://dejure.org/2009,30846)
LG Tübingen, Entscheidung vom 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07 (https://dejure.org/2009,30846)
LG Tübingen, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 12 (2) StVK 2284/07 (https://dejure.org/2009,30846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,30846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 200 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.07.1968 - 4 StR 4/68

    Bewährung für den Duchschnittsfall

    Auszug aus LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07
    Dabei ist es allgemeine Meinung, dass es sogar Fallgestaltungen gibt, in welchen eine Strafaussetzung zur Bewährung nur deshalb vorgenommen werden kann, weil zugleich im Bewährungsbeschluss dem Angeklagten eine - der Genugtuung dienende - Geldauflage auferlegt wird: Stehen Gesichtspunkte der Verteidigung der Rechtsordnung nach § 56 Abs. 3 StGB oder Umstände nach § 47 Abs. 1 StGB ("zur Einwirkung auf den Täter unerlässlich") einer Strafaussetzung zur Bewährung an sich entgegen, können diese durch die Erteilung von Auflagen ausgeräumt werden, so dass durch die Anordnung einer Geldauflage eine Strafaussetzung zur Bewährung erst möglich wird ( BGHSt 22, S. 192 ff., 198 f.; 24, S. 164 ff., 166; Systematischer Kommentar-Horn, StGB, Loseblattsammlung, Stand: April 2008, § 56 Rn. 22 und Rn. 24; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 27. Auflage, 2006, § 56 Rn. 43 f., 56b Rn. 1; Fischer, StGB, 55. Auflage, 2008, § 56 Rn. 18, Groß in Münchener Kommentar, StGB, 2005, § 56 Rn. 38 m.w.N.; Bockelmann/Volk, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Auflage, 1987, § 38 II 3a - S. 265; Warda, Dogmatische Grundlagen des richterlichen Ermessens im Strafrecht, 1962, S. 123 f.).
  • BGH, 22.12.1976 - 3 StR 393/76

    Unterschiedlichkeit der Warnwirkung einer Verbüßung von Freiheitsstrafe und

    Auszug aus LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07
    Die Ersatzfreiheitsstrafe trifft gerade auch denjenigen, der unverschuldet zahlungsunfähig ist ( BGHSt 27, S. 90 ff., 93 ).
  • BGH, 19.08.1964 - 4 StR 155/64

    Haftstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe für eine wegen Verkehrsunfallflucht

    Auszug aus LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07
    Dabei ist die Ersatzfreiheitsstrafe keine Zwangsmaßregel, sondern echte Strafe ( BGHSt 20, S. 13 ff., 16; Fischer, StGB, 56. Auflage, 2009, § 43 Rn. 2 m.w.N.) und tritt nach § 43 StGB an die Stelle der uneinbringlichen Geldstrafe.
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07
    Dabei ist, wie § 47 StGB veranschaulicht, die den Grundrechtseingriff "Freiheitsentzug" verursachende Freiheitsstrafe, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird, im Vergleich zur Geldstrafe, die lediglich in das Vermögen eingreift, die "schärfere" Sanktion ( BGHSt 24, S. 40 ff., 43 ).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07
    aa) Betrachtet man eine Geldauflage nach § 56b Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 StGB als materielle Geldsstrafe (so Schmidhäuser, Strafrecht, Allgemeiner Teil, Lehrbuch, 2. Auflage, 1975 , Kap. 21/10 - S. 821; Weber, Anmerkung zu BGHSt 36, S. 378 ff., NStZ 1991, S. 34 f., 35; Geiger, Die Rechtsnatur der Sanktion, 2006, Teil 2, G - S. 154), tritt im Rahmen der Strafvollstreckung die Geldauflage ersatzweise an die Stelle der zur Bewährung ausgesetzten, vorläufig nicht vollstreckten Freiheitsstrafe.
  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

    Auszug aus LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07
    Die Geldauflage ist auch hierbei Teil der Strafvollstreckung, denn die Strafaussetzung zur Bewährung wird von der herrschenden Lehre als Modifikation der Vollstreckung der Freiheitsstrafe gesehen ( BGHSt 7, S. 180 ff., 184; 24, S. 40 ff., 43; BGH, JZ 1956, S. 101; BayObLG, NJW 1962, S. 1261; Schönke/Schröder-Stree, StGB, 27. Auflage, 2006, § 56 Rn. 4; Tröndle in Tröndle/Fischer, StGB, 49. Auflage, 1999, § 56 Rn. 1a; Lackner/Kühl, StGB, 26. Auflage, 2007, § 56 Rn. 2 f.; Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage, 2008, § 56 Rn. 1; Groß in Münchener Kommentar, StGB, 2005, § 56 Rn. 1; Jescheck/Weigend, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 5. Auflage, 1996, § 79 I 2 - S. 834).
  • OLG Hamburg, 30.08.2004 - 2 Ws 190/04

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit nach Verstoß gegen

    Auszug aus LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07
    Die wohl herrschende Lehre geht davon aus, dass nur dann widerrufen werden darf, wenn das Gericht positiv feststellt, dass der Verurteilte (zumindest zeitweise) zahlungsfähig oder selbstverschuldet zahlungsunfähig gewesen sei, und dass es Sache des Gerichts sei, diese Zahlungsfähigkeit aufzuklären und darzulegen; den Verurteilten treffe insofern keine Beweislast (so OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Strafverteidiger 1995, S. 595; NStZ-RR 1997, S. 323; Thüringer Oberlandesgericht, 1 Ws 358/05, Beschluss vom 20. September 2005; OLG Stuttgart, 4 Ws 16/08, Beschluss vom 18. Januar 2008; Lackner-Kühl, StGB, 26. Aufl., 2007, § 56f Rn. 6; wohl auch: OLG Hamburg, NStZ-RR 2004, S. 364 f.; Schönke-Schröder-Stree, StGB, 27. Aufl., 2006, § 56f Rn. 8).
  • OLG Jena, 20.09.2005 - 1 Ws 358/05

    Widerruf der Strafaussetzung

    Auszug aus LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 (2) StVK 2284/07
    Die wohl herrschende Lehre geht davon aus, dass nur dann widerrufen werden darf, wenn das Gericht positiv feststellt, dass der Verurteilte (zumindest zeitweise) zahlungsfähig oder selbstverschuldet zahlungsunfähig gewesen sei, und dass es Sache des Gerichts sei, diese Zahlungsfähigkeit aufzuklären und darzulegen; den Verurteilten treffe insofern keine Beweislast (so OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Strafverteidiger 1995, S. 595; NStZ-RR 1997, S. 323; Thüringer Oberlandesgericht, 1 Ws 358/05, Beschluss vom 20. September 2005; OLG Stuttgart, 4 Ws 16/08, Beschluss vom 18. Januar 2008; Lackner-Kühl, StGB, 26. Aufl., 2007, § 56f Rn. 6; wohl auch: OLG Hamburg, NStZ-RR 2004, S. 364 f.; Schönke-Schröder-Stree, StGB, 27. Aufl., 2006, § 56f Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 StVK 2284/07, 12 (2) StVK 2284/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,80605
LG Tübingen, 15.01.2009 - 12 StVK 2284/07, 12 (2) StVK 2284/07 (https://dejure.org/2009,80605)
LG Tübingen, Entscheidung vom 15.01.2009 - 12 StVK 2284/07, 12 (2) StVK 2284/07 (https://dejure.org/2009,80605)
LG Tübingen, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 12 StVK 2284/07, 12 (2) StVK 2284/07 (https://dejure.org/2009,80605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,80605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Saarbrücken, 14.02.2011 - 2 Qs 3/11

    Zuständigkeitskonzentration bei nachträglichen Entscheidungen über die

    Die - insbesondere form- und fristgerecht (§ 311 Abs. 2 StPO) eingelegte - Beschwerde ist gemäß §§ 453 Abs. 2 S. 3 StPO zulässig und führt zumindest vorläufig zum Erfolg, ohne dass es eines Eingehens auf die Frage der etwaigen Aufklärungspflicht durch das Gericht oder einer Mitwirkungspflicht eines Probanden im Bewährungsverfahrens bedarf (siehe ausführlich hierzu LG Tübingen, 12 StVK 2284/07, Beschluss vom 15.01.2009, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht