Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 12 M 231/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,17357
OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 12 M 231/00 (https://dejure.org/2000,17357)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.01.2000 - 12 M 231/00 (https://dejure.org/2000,17357)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 (https://dejure.org/2000,17357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,17357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Eignungszweifel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 FeV; § 46 FeV; § 3 Abs 1 StVG; § 4 Abs 1 StVG
    Eignung; Entzug; Fahrerlaubnis; Gutachten; MPU; Ordnungswidrigkeiten; Punktesystem; Straftaten

  • archive.org

    Verfahren - Bewertung eines Gutachtens bei Verkehrsverstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Oldenburg - 7 B 4365/99
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 12 M 231/00
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 12 L 216/97

    Maßgeblicher Zeitpunkt des Entziehungsverfahrens;; Alkoholproblematik;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 12 M 231/00
    Damit äußert der Zulassungsantrag keine Zweifel an der Richtigkeit u.a. der Feststellung des Verwaltungsgerichtes, der Antragsteller sei ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr (mit der Folge, dass ihm die Fahrerlaubnis gemäß §§ 3 Abs. 1 StVG n.F., 46, 11 ff FeV zu entziehen sei) und sein privates Interesse am Behalten der Fahrerlaubnis müsse hinter dem öffentlichen Interesse, ihn als ungeeigneten Fahrzeugführer von der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr auszuschließen, zurücktreten, was der Antragsteller sich selber zuzuschreiben habe (Beschl. S. 4); zugleich geht der Zulassungsantrag mit seiner o.a. Darlegung nicht hinreichend auf die Rechtslage ein, nach der selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten müssen, weshalb der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interessen am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (st. Rspr. d. Sen., vgl. Beschlüsse v. 1.10.1996 - 12 M 5477/96 -, m.w.Nachw., v. 19.2.1997 - 12 L 216/97 -).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 O 5186/98

    Zur Berücksichtigung von in Strafbefehlen; Fahrerlaubnisentziehung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 12 M 231/00
    Damit bezieht sich der Zulassungsantrag nicht hinreichend genau auf den angegriffenen Beschluss und das dem Verfahren zugrunde liegende Tatsachenmaterial unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung (dazu sogleich); auch indem sich der Zulassungsantrag gegen die Wertung des Vorfalls vom 27. Juli 1998 durch das Verwaltungsgericht wendet und meint, dieses verkenne "aber, daß bei der erheblichen Fahrleistung des Antragstellers, dieser einzelne Verstoß auch von Seiten des Strafrichters als nicht so erheblich gewertet wurde" (Zulassungsantrag Seite 2 unten), befasst sich der Zulassungsantrag nicht hinreichend mit der Rechtsprechung, nach der zwar eine Straßenverkehrsbehörde gehalten sein kann, der Frage nachzugehen, ob ein Fahrerlaubnisinhaber wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu Recht belangt worden ist, was aber bereits dann nicht gilt, wenn es der Kraftfahrer versäumt hat, von den Rechtsbehelfen, die gegen die strafgerichtliche Entscheidung gegeben waren und mit denen er die jetzt erhobenen Einwendungen hätte geltend machen können, Gebrauch zu machen; in dem letztgenannten Fall muss der Kraftfahrer den in der strafgerichtlichen Entscheidung festgestellten Sachverhalt (was entsprechend für Ordnungswidrigkeiten gilt) gegen sich gelten lassen (vgl. Beschl. d. Senats v. 26.11.1998 - 12 O 5186/98 -, m.w.Nachw.).
  • VG Oldenburg, 01.09.2020 - 7 B 2242/20

    Benzoylecgonin; Berufliche Interessen; Bußgeldverfahren; Entziehung der

    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis zwingend angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 -, juris, std. Rspr. d. 12. Senats, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 -, juris, sowie Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 -).
  • VG Oldenburg, 14.12.2019 - 7 B 3414/19

    Amphetamin; Ausnahmefall; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis zwingend angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 -, juris, std. Rspr. d. 12. Senats, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 -, juris, sowie Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 -).
  • VG Oldenburg, 13.05.2020 - 7 B 1093/20

    Streitwertkatalog; FE-Klassen; Berufliche Interessen; Entziehung der

    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer vom öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb auch der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug des Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 - juris, Rn. 5 m.w.N.; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 - juris, Rn. 2; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 - V.n.b.).

    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis zwingend angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 -, juris, std. Rspr. d. 12. Senats, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 -, juris, sowie Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 -).

  • VG Oldenburg, 12.04.2018 - 7 B 1567/18

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 -, juris, std. Rspr. d. 12. Senats, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 -, juris, sowie Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 -).
  • VG Oldenburg, 23.07.2019 - 7 B 2033/19

    11-Hydroxy-delta-9-tetrahydrocannabinol (11-OH-THC);

    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb auch der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 -, juris, std. Rspr. d. 12. Senats, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 -, juris, sowie Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 -).
  • VG Oldenburg, 10.01.2020 - 7 B 3622/19

    Benzoylecgonin; Eigene Angaben; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis zwingend angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 -, juris, std. Rspr. d. 12. Senats, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 -, juris, sowie Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 -).
  • VG Oldenburg, 06.03.2018 - 7 B 938/18

    Amphetamin; Ausnahmefall; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hartdrogen; Regelfall;

    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 -, juris, std. Rspr. d. 12. Senats, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 -, juris, sowie Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 -).
  • VG Oldenburg, 21.08.2019 - 7 B 2289/19

    Beigebrauch; Entziehung der Fahrerlaubnis; Heroin; Methadon;

    Das Interesse, derartige Nachteile zu vermeiden, muss hinter dem öffentlichen Interesse, die übrigen Verkehrsteilnehmer wirksam vor gefährdendem Verhalten zu schützen, zurücktreten (Nds. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. April 2009 - 12 LA 130/08 - Vnb; VG Oldenburg, Beschl. v. 23. Juli 2019 - 7 B 2033/19 - juris, Rn. 32).Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb auch der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 - juris, Rn. 5; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 - juris, Rn. 2; Nds. OVG Lüneburg, Beschl. v. 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 - Vnb).
  • VG Oldenburg, 11.03.2022 - 7 B 692/22

    Amphetamin; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hartdrogen; Nachweisdauer

    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis zwingend angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 -, juris, std. Rspr. d. 12. Senats, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 -, juris, sowie Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 -).
  • VG Oldenburg, 18.06.2020 - 7 B 1465/20

    Ausnahmefall; Berufliche Interessen; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

    Danach müssen selbst bei Berufskraftfahrern, mithin Personen, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit auf eine Fahrerlaubnis angewiesen sind, angesichts der hohen Bedeutung der Verkehrssicherheit und des Interesses der übrigen Verkehrsteilnehmer, dass ungeeignete Kraftfahrer im öffentlichen Straßenverkehr ferngehalten werden, private, insbesondere berufliche Interessen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers zurücktreten, weshalb der drohende Verlust des Arbeitsplatzes bei Entziehung der Fahrerlaubnis nicht dem öffentlichen Interesse am Entzug der Fahrerlaubnis entgegengesetzt werden kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Januar 2000 - 12 M 231/00 -, juris, std. Rspr. d. 12. Senats, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 1997 - 12 L 216/97 -, juris, sowie Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 12 M 5477/96 -).
  • VG Oldenburg, 29.03.2019 - 7 B 820/19

    Amphetamin; Ausnahmefall; Entziehung der Fahrerlaubnis; Hartdrogen; Kokain;

  • VG Oldenburg, 01.06.2021 - 7 B 2100/21

    Amphetamin; Beikonsum; Berufliche Interessen; Cannabis; Entziehung der

  • VG Oldenburg, 12.12.2019 - 7 B 3434/19

    Benzoylecgonin; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung; Hartdrogen; Kokain

  • VG Oldenburg, 10.12.2019 - 7 B 3340/19

    Ad-hoc-Gutachten; Blutwerte; Cannabis; Eigene Angaben; Gelegentlicher Konsum;

  • VG Oldenburg, 18.06.2020 - 7 B 1503/20

    Amitriptylin; Amphetamin; Antidepressiva; Berufliche Interessen; Duloxetin;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht