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   OVG Niedersachsen, 24.04.2012 - 12 ME 33/12   

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https://dejure.org/2012,9572
OVG Niedersachsen, 24.04.2012 - 12 ME 33/12 (https://dejure.org/2012,9572)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.04.2012 - 12 ME 33/12 (https://dejure.org/2012,9572)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. April 2012 - 12 ME 33/12 (https://dejure.org/2012,9572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fahrtenbuchauflage

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31a StVZO; § 46 Abs. 1 OWiG; § 46 Abs. 2 OWiG
    Beschuldigtenanhörung und Zeugenvernehmung des Fahrzeughalters als angemessene und zumutbare Maßnahme zur Feststellung des Fahrzeugführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschuldigtenanhörung und Zeugenvernehmung des Fahrzeughalters als angemessene und zumutbare Maßnahme zur Feststellung des Fahrzeugführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschuldigtenanhörung und Zeugenvernehmung des Fahrzeughalters als angemessene und zumutbare Maßnahme zur Feststellung des Fahrzeugführers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2012 - 12 ME 33/12
    Wortlaut der gesetzlichen Regelung und deren Zweck setzen für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage voraus, dass die für die Verfolgung der Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften zuständige Behörde sämtliche nach Sachlage bei verständiger Beurteilung nötigen und möglichen, aber auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers unternommen hat, diese aber ergebnislos geblieben sind (BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, NJW 1988, 1104 = VRS 74, 233).

    Die Antragstellerin ist vom Landratsamt Heidenheim mit Schreiben vom 24.09.2008 im Ordnungswidrigkeitenverfahren ausschließlich als Betroffene (mutmaßliche Täterin) und nicht vorsorglich wegen ihrer Eigenschaft als Halterin des Kraftfahrzeugs auch als Zeugin (vgl. zu dieser Konstellation BVerwG, Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, NJW 1988, 1104) angehört worden.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 21.10.1987 - 7 B 162.87 -, NJW 1988, 1104) und des beschließenden Senats ist zwar nicht in jedem Fall eine gesonderte Zeugenanhörung geboten, sondern hängt die Frage, ob eine Vernehmung des Fahrzeughalters als Zeuge zu den der Behörde zumutbaren Ermittlungsmaßnahmen gehört, von den Umständen des Einzelfalles ab und ist eine solche Pflicht insbesondere zu verneinen, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die Zeugenvernehmung unter keinen Umständen erfolgversprechend gewesen wäre (BVerwG, a. a. O., vgl. auch: Beschl. d. Sen. v. 25.1.2010 - 12 ME 308/09 - Beschl. v. 29.1.2010 - 12 ME 335/09 - 26.4.2010 - 12 ME 1/2010 - 22.7.2010 - 12 ME 108/10 - 21.1.2011 - 12 LA 81/10 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 10 S 1499/09

    Verpflichtung der Bußgeldbehörde zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2012 - 12 ME 33/12
    Es kann zu den angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Feststellung des Fahrzeugführers gehören, nach einer Beschuldigtenanhörung den Fahrzeughalter auch noch als Zeugen zu vernehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.8.2009 - 10 S 1499/09 -).

    Zu einer mit dem vorliegenden Fall vergleichbaren Konstellation hat der VGH Bad-Württ. mit Beschluss vom 4. August 2009 (- 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802) ausgeführt:.

  • VG Münster, 16.11.2007 - 10 K 1207/07

    Fahrtenbuch - Verhältnismäßigkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2012 - 12 ME 33/12
    Aus dem - die Aussage rechtmäßig verweigernden - Verhalten der Antragstellerin im Rahmen der förmlichen Anhörung als Betroffene kann auch nicht ohne Weiteres zu ihren Lasten geschlossen werden, sie hätte im Ordnungswidrigkeitenverfahren auch als Zeugin, entgegen der ihr dann obliegenden grundsätzlichen Auskunftspflicht, keine Aussage zur Sache gemacht und damit nicht zur Klärung der Täterschaft beigetragen (a.A. VG Münster, Urt. v. 16.11.2007 - 10 K 1207/07 -, juris).".
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2019 - 12 ME 170/18

    Anhörungsbogen; Bußgeldverfahren; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenbuchauflage;

    Denn diese Belehrung sei falsch, da sie mit dem zu weitgehenden Hinweis verbunden sei, der Fahrzeughalter sei zur Benennung des Verantwortlichen nicht verpflichtet (Nds. OVG, Beschl. v. 24.4.2012 - 12 ME 33/12 -, juris, Rn. 10).

    Zum anderen kann die oben angeführte Rechtsprechung (Beschl. v. 24.4.2012 - 12 ME 33/12 -, juris) auf die vorliegende Gestaltung des Anhörungsbogens nicht übertragen werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von

    Soweit die Antragstellerin unter Berufung auf Beschlüsse des OVG Lüneburg (vom 24.04.2012 - 12 ME 33/12 -, juris) bzw. des Senats (vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802) rügt, das Verwaltungsgericht habe sich mit diesen Entscheidungen nicht auseinandergesetzt und verkannt, dass der Antragstellerin zumindest auch ein Zeugenfragebogen hätte zugesandt werden müssen, stellt auch dies die Annahme der Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nicht durchgreifend in Frage.
  • VG Osnabrück, 06.05.2013 - 6 A 139/12

    Androhung einer Fahrtenbuchauflage - Erhebung von Gebühren zulässig?

    Insbesondere ist nicht in jedem Fall eine gesonderte Zeugenanhörung geboten; vielmehr ist eine solche Pflicht regelmäßig zu verneinen, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass die Zeugenvernehmung unter keinen Umständen erfolgversprechend gewesen wäre (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 24.04.2012 - 12 ME 33/12 -, juris).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (B. v. 24.04.2012 - 12 ME 33/12 - aaO. unter Verweis auf VGH Mannheim, B. v. 04.08.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802; ebenso B. v. 29.06.2012 - 12 ME 76/12 -, V. n. b.) ist allein der Umstand, dass der Halter die Personalien des Fahrers nicht mitgeteilt hat, nicht geeignet, den Schluss zuzulassen, dass er auch bei einer etwaigen Vernehmung als Zeuge keine Angaben zum Fahrer machen werde, wenn seine Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren "mit dem falschen, weil deutlich zu weit gehenden Hinweis verbunden ist, zu dieser Mitteilung sei er nicht verpflichtet".

  • VG Braunschweig, 17.07.2012 - 6 A 89/12

    Beifahrer; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung; Probefahrt

    Dem stehen die Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. April 2012 (12 ME 33/12, juris) sowie des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 4. August 2009 (10 S 1499/09, juris) nicht entgegen, auch wenn die Gerichte dort die Befragung des Halters als Zeuge jeweils unter Berücksichtigung der konkreten Umstände als erforderliche und der Ordnungswidrigkeitenbehörde zumutbare Ermittlungsmaßnahme angesehen haben.
  • VG Gelsenkirchen, 05.06.2012 - 14 L 595/12

    Fahrtenbuchauflage; Anhörungsbogen; keine förmliche Zeugenanhörung; verweigerte

    vgl. zu der Erforderlichkeit einer Anhörung des Halters als Zeugen, wenn feststeht, dass er nicht der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen sein kann: BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162/87 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24. B. 2012 - 12 ME 33/12 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. August 2009 - 10 S 1499/09 -, juris; a. A. VG Münster, Urteil vom 16. November 2007 - 10 K 1207/07 -, juris.
  • VG Freiburg, 07.12.2015 - 4 K 2707/15

    Fahrtenbuchauflage: Pflicht zur Vernehmung des Halters als Zeuge

    Aus dem - seine Aussage rechtmäßig verweigernden - Verhalten des Antragstellers im Rahmen seiner förmlichen Anhörung als Betroffener kann aber nicht ohne Weiteres und gleichsam von vornherein geschlossen werden, er hätte im Ordnungswidrigkeitenverfahren, entgegen der ihm dann obliegenden grundsätzlichen Auskunftspflicht, auch als Zeuge keine Aussage zur Sache gemacht, sich vielmehr auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber seinen Söhnen ( nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO ) berufen und deshalb in keinem Fall zur Klärung der Täterschaft beigetragen ( wie hier VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 04.08.2009, a.a.O.; ebenso Nieders. OVG, Beschluss vom 24.04.2012 - 12 ME 33/12 - juris; vgl. hierzu auch den der Antragsgegnerin bekannten Beschluss der Kammer vom 15.11.2013 - 4 K 1970/13 - ).
  • VG Oldenburg, 20.01.2012 - 7 B 81/12

    Fahrtenbuch

    Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. April 2012 - 12 ME 33/12 - (bestätigend).
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