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   LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 273/10   

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LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 273/10 (https://dejure.org/2010,57690)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2010 - 12 O 273/10 (https://dejure.org/2010,57690)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2010 - 12 O 273/10 (https://dejure.org/2010,57690)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung eines Sachverständigen in seinem Recht an einem ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb durch die Äußerung "das eingereichte Gutachten enthalte ein Prüfverbot" i.R.e. gutachterlichen Feststellung von Schäden an einem Pkw

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    DEVK Versicherung zur Unterlassung geschäftsschädigender und ehrverletzender Äußerungen gegenüber Dritten zu Lasten eines Kfz-Sachverständigen verurteilt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweis auf vermeintliches "Prüfverbot": Unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • captain-huk.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    "Kleines Tohuwabohu” bei der DEVK Versicherung mit Folgen nach Unterlassungsverfahren wegen geschäftsschädigender Äußerungen im Wiederholungsfall

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 273/10
    Im Grundsatz gilt zwar, dass ehrkränkende Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Verteidigung in einem Gerichtsverfahren oder dessen konkreter Vorbereitung dienen, in aller Regel nicht mit Ehrschutzklagen abgewehrt werden können (BGH NJW 2005, 279ff.).

    Für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung ist darauf abzustellen, wie sie unter Berücksichtigung eines allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, stets sind auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2005, 279 [282]; LG Düsseldorf, AfP 2005, 566).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 273/10
    Eine Meinungsäußerung liegt bei einem Mischtatbestand dann vor, wenn der Tatsachengehalt der Äußerung so substanzarm ist, dass sie einen der beweismäßigen Überprüfung unzugänglichen Tatsachengehalt enthält, eine Tatsachenbehauptung, wenn die Äußerung überwiegend durch den Bericht über die tatsächlichen Vorgänge geprägt ist und bei den Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln eines Beweises zugänglich sind (BGH NJW 2006, 830 [836]).

    Denn da es sich um einen sogenannten offenen Tatbestand handelt, reicht der Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zur Feststellung der Rechtswidrigkeit für sich genommen nicht aus; vielmehr ist die Feststellung, ob der Eingriff befugt war oder nicht unter sorgfältiger Abwägung der Umstände des Einzelfalles zu treffen und dabei insbesondere die jeweils betroffenen Grundrechte unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in die Abwägung einzubeziehen (BVerfG NJW 2006, 207 [208]; BGH NJW 1998, 2141 [2143]; 2006, 830 [840]; 2008, 2110 [2112f.]).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 273/10
    Aufgrund des erfolgten Eingriffs wird die Wiederholungsgefahr für gleichartige Verletzungshandlungen auch außerhalb des Wettbewerbsrechts vermutet (BGH WM 1994, 641).
  • BGH, 18.10.1994 - VI ZR 74/94

    Ehrenschutz gegenüber Äußerungen des Konkursverwalters in einem Bericht an die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 273/10
    Erforderlich ist aber, dass der beabsichtigte Prozess so konkret und unmittelbar bevorsteht, dass die beanstandete Äußerung ohne weiteres seiner Vorbereitung zugeordnet werden kann (BGH NJW 1995, 397 [398]).
  • BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97

    Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 273/10
    Denn da es sich um einen sogenannten offenen Tatbestand handelt, reicht der Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zur Feststellung der Rechtswidrigkeit für sich genommen nicht aus; vielmehr ist die Feststellung, ob der Eingriff befugt war oder nicht unter sorgfältiger Abwägung der Umstände des Einzelfalles zu treffen und dabei insbesondere die jeweils betroffenen Grundrechte unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in die Abwägung einzubeziehen (BVerfG NJW 2006, 207 [208]; BGH NJW 1998, 2141 [2143]; 2006, 830 [840]; 2008, 2110 [2112f.]).
  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 273/10
    Anwendbar sind diese Grundsätze zwar auch auf Dritte, also an dem gerichtlichen Verfahren nicht beteiligte Personen, und zwar jedenfalls dann, wenn das Verhalten des Dritten aus der Sicht des Äußernden für die Darstellung und Bewertung des Streitstoffes von Bedeutung sein kann, also ein hinreichender Bezug zum Gegenstand dieses Verfahrens gegeben ist (BGH NJW 2008, 996 [997ff.]).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 273/10
    Denn da es sich um einen sogenannten offenen Tatbestand handelt, reicht der Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zur Feststellung der Rechtswidrigkeit für sich genommen nicht aus; vielmehr ist die Feststellung, ob der Eingriff befugt war oder nicht unter sorgfältiger Abwägung der Umstände des Einzelfalles zu treffen und dabei insbesondere die jeweils betroffenen Grundrechte unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in die Abwägung einzubeziehen (BVerfG NJW 2006, 207 [208]; BGH NJW 1998, 2141 [2143]; 2006, 830 [840]; 2008, 2110 [2112f.]).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 273/10
    Anders ausgedrückt, Tatsachen sind durch eine objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert, Werturteile und Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Aussage (BVerfG NJW 2008, 358 [359]).
  • LG Düsseldorf, 17.08.2005 - 12 O 238/05

    Anspruch auf Unterlassung von Meinungsäußerungen über die angebliche Befangenheit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 273/10
    Für die Ermittlung des Aussagegehalts einer Äußerung ist darauf abzustellen, wie sie unter Berücksichtigung eines allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsleser verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, stets sind auch der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2005, 279 [282]; LG Düsseldorf, AfP 2005, 566).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 273/10
    Denn da es sich um einen sogenannten offenen Tatbestand handelt, reicht der Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zur Feststellung der Rechtswidrigkeit für sich genommen nicht aus; vielmehr ist die Feststellung, ob der Eingriff befugt war oder nicht unter sorgfältiger Abwägung der Umstände des Einzelfalles zu treffen und dabei insbesondere die jeweils betroffenen Grundrechte unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in die Abwägung einzubeziehen (BVerfG NJW 2006, 207 [208]; BGH NJW 1998, 2141 [2143]; 2006, 830 [840]; 2008, 2110 [2112f.]).
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