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   BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90   

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https://dejure.org/1991,1000
BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90 (https://dejure.org/1991,1000)
BSG, Entscheidung vom 25.04.1991 - 12 RK 40/90 (https://dejure.org/1991,1000)
BSG, Entscheidung vom 25. April 1991 - 12 RK 40/90 (https://dejure.org/1991,1000)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 264
  • NZA 1991, 957
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90
    Zu ihrer Begründung heißt es dort (BT-Drucks 7/4122 S 34): § 27 entspreche einem allgemeinen Rechtsgrundsatz; er verallgemeinere und modernisiere die bisher in der Rentenversicherung und der Altershilfe für Landwirte getroffenen Regelungen (§ 1424 RVO, § 27a GAL).
  • BSG, 27.11.1984 - 12 RK 70/82

    Grundlohn - Bestimmung - Absetzungen - Änderung - Neue Tatsachen

    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90
    In diesem Zusammenhang hat der Senat mit Urteil vom 27. November 1984 (BSGE 57, 240, 244 ff [BSG 27.11.1984 - 12 RK 70/82] = SozR 2200 § 180 Nr. 20) bisher entschieden, daß, wenn eine Krankenkasse (KK) den Grundlohn anhand der neuesten Unterlagen über die Einkommensverhältnisse bestimmt, eine Änderung aufgrund neuer Tatsachen, die nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens entstehen oder bekannt werden, jeweils nur für die Zukunft erfolgen kann.
  • BSG, 25.04.1991 - 1 RA 65/89

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Höherversicherungsbeiträge

    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90
    Die erste Verfallklausel ("auf Grund dieser Beiträge") ist hauptsächlich für Beiträge und Leistungen in der Rentenversicherung von Bedeutung (Urteil des Senats vom 25. April 1991 - 12/1 RA 65/89 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 2).
  • BSG, 28.01.1982 - 5a RKn 1/81

    Erstattung von Beiträgen zur freiwilligen knappschaftlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90
    Hierzu weise sie auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Januar 1982 - 5a RKn 1/81 (SozR 2600 § 121 Nr. 4) hin.
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RKn 19/76

    Knappschaftsrentner - Inanspruchnahme von Leistungen - Zweifache

    Auszug aus BSG, 25.04.1991 - 12 RK 40/90
    Für die gegenteilige Auffassung kann sich die Beklagte nicht mit Erfolg auf das Urteil des 5a Senats des BSG vom 28. Januar 1982 (SozR 2600 § 121 Nr. 4) berufen, das im Zusammenhang mit dem vorangegangenen Urteil vom 30. März 1977 (SozR 2600 § 120 Nr. 1) zu sehen ist und dem ein von mehreren Besonderheiten der knappschaftlichen KV geprägter Sachverhalt zugrunde lag.
  • LSG Sachsen, 25.01.2012 - L 1 KR 145/11

    Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen

    Im vorliegenden Fall greift die zweite Verfallsklausel des § 26 Abs. 2 Halbsatz 1 SGB IV, die in der gesetzlichen Krankenversicherung allein in Betracht kommt, weil in diesem Versicherungszweig Leistungen nicht - wie die erste Verfallsklausel des § 26 Abs. 2 Halbsatz 1 SGB IV verlangt - aufgrund von Beiträgen erbracht werden (BSG, Urteil vom 25.04.1991 - 12 RK 40/90 - BSGE 68, 264, 267 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3).

    Ein so "Versicherter" soll sich, wenn er Leistungen in Anspruch genommen hat, nicht auf der Beitragsseite so verhalten können, als habe eine Mitgliedschaft nicht bestanden, um über einen Erstattungsanspruch seine finanzielle Beteiligung an den Aufwendungen der Versichertengemeinschaft rückgängig zu machen (BSG, Urteil vom 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R - BSGE 83, 270, 277 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 11; Urteil vom 06.02.1992 - 12 RK 14/90 - BSGE 70, 93, 95 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 5; Urteil vom 25.04.1991 - 12 RK 40/90 - BSGE 68, 264, 267 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3).

    Sind lediglich überhöhte Beiträge entrichtet worden, ist der Differenzbetrag auch dann zu erstatten, wenn die unrichtige Beitragshöhe ohne Einfluss auf die erbrachten Leistungen war, so dass auch bei richtiger Beitragshöhe nach Art und Höhe die gleichen Leistungen zu gewähren gewesen wären (Urteil vom 25.04.1991 - 12 RK 40/90 - BSGE 68, 264, 267 f. = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3).

  • SG Aachen, 15.12.2020 - S 14 KR 219/20
    Denn im Falle des Obsiegens der Anfechtungsklage ergibt sich die Verpflichtung der Beklagten zur Beitragserstattung nach § 26 Abs. 2 Satz 1 des Sozialgesetzbuchs Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV) - direkt aus dem Gesetz, ohne dass der Anspruch wegen zwischenzeitlich evtl. erbrachter Leistungen verfällt (BSG, Urteil vom 25. April 1991 - 12 RK 40/90 -, BSGE 68, 264-268, SozR 3-2400 § 26 Nr. 3, SozR 3-1300 § 44 Nr. 2, Rn. 17ff.); für eine Leistungsklage bestünde deshalb derzeit kein Rechtsschutzbedürfnis.
  • BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 15/09 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einem

    Der Kläger verfolgt die Rücknahme dieser Beitragsbescheide der Beklagten nach Überprüfung gemäß § 44 SGB X. Dies kann er zulässig nur mit einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage erreichen (vgl BSG Urteile vom 25.4.1991 - 12 RK 40/90 - BSGE 68, 264 = SozR 3-2400 § 26 Nr. 3, vom 4.6.1991 - 12 RK 4/90 - SozR 3-2200 § 511 Nr. 1 und vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20, RdNr 9 mwN).
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