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   OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17   

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OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17 (https://dejure.org/2018,10632)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.04.2018 - 12 U 175/17 (https://dejure.org/2018,10632)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. April 2018 - 12 U 175/17 (https://dejure.org/2018,10632)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Zerstörung eines Gartens - Schadensersatz

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91 ZPO, § 92 ZPO, § 96 ZPO, § 321 ZPO, § 485 ZPO
    Schadensersatzklage wegen Zerstörung eines Gartens: Behandlung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens; Ergänzungsurteil hinsichtlich "übersehener" Kosten des Beweissicherungsverfahrens; Erstattung fiktiver Kosten für Planungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei teilweiser Erledigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 138/14

    Direktanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17
    (a) Der Geschädigte kann - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH, Urteile vom 09.12.2014 - VI ZR 138/14, NJW 2015, 1298 Rn. 14; vom 20.12.2016 - VI ZR 612/15, VersR 2017, 436 Rn. 9 jew. m.w.N.).

    Denn Ziel ist es, den Zustand wiederherzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne Schadensereignis entspricht (BGH, Urteile vom 09.12.2014 - VI ZR 138/14, aaO Rn. 13; vom 20.12.2016 - VI ZR 612/15, aaO Rn. 8 jew. m.w.N.).

    Danach hat der Geschädigte den Schaden auf die Weise zu beheben, die sich in seiner individuellen Lage, das heißt angesichts seiner Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung etwaiger gerade für ihn bestehender Schwierigkeiten, als die wirtschaftlich vernünftigste darstellt, um sein Vermögen in Bezug auf den beschädigten Bestandteil in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen (sog. subjektsbezogene Schadensbetrachtung; vgl. BGH, Urteile vom 09.12.2014 - VI ZR 138/14, aaO Rn. 14; vom 20.12.2016 - VI ZR 612/15, aaO Rn. 9 jew. m.w.N.).

  • BGH, 20.12.2016 - VI ZR 612/15

    Schadensersatzanspruch wegen Ölverunreinigungen auf Verkehrsflächen: Vergabe des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17
    (a) Der Geschädigte kann - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheinen (BGH, Urteile vom 09.12.2014 - VI ZR 138/14, NJW 2015, 1298 Rn. 14; vom 20.12.2016 - VI ZR 612/15, VersR 2017, 436 Rn. 9 jew. m.w.N.).

    Denn Ziel ist es, den Zustand wiederherzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne Schadensereignis entspricht (BGH, Urteile vom 09.12.2014 - VI ZR 138/14, aaO Rn. 13; vom 20.12.2016 - VI ZR 612/15, aaO Rn. 8 jew. m.w.N.).

    Danach hat der Geschädigte den Schaden auf die Weise zu beheben, die sich in seiner individuellen Lage, das heißt angesichts seiner Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie unter Berücksichtigung etwaiger gerade für ihn bestehender Schwierigkeiten, als die wirtschaftlich vernünftigste darstellt, um sein Vermögen in Bezug auf den beschädigten Bestandteil in einen dem früheren gleichwertigen Zustand zu versetzen (sog. subjektsbezogene Schadensbetrachtung; vgl. BGH, Urteile vom 09.12.2014 - VI ZR 138/14, aaO Rn. 14; vom 20.12.2016 - VI ZR 612/15, aaO Rn. 9 jew. m.w.N.).

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17
    Dabei spielt es keine Rolle, dass dessen Streitgegenstand hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens betragsmäßig zurückblieb; denn die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sind auch dann in vollem Umfang Kosten des späteren Rechtsstreits, wenn der Streitgegenstand nur teilweise übereinstimmt (BGH, Beschlüsse vom 24.06.2004 - VII ZB 11/03, NJW 2004, 3121 [juris Rn. 9]; vom 21.10.2004 - V ZB 28/04, NJW 2005, 294 [juris Rn. 5]; vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05, NJW-RR 2006, 810 [juris Rn. 14]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2007 - 15 W 89/06 [juris Rn. 22]).

    Die Kosten eines solchen selbständigen Beweisverfahrens werden ohne weiteres von der Kostenentscheidung der im Rechtsstreit zu treffenden Kostenentscheidung mitumfasst (BGH, Beschluss vom 24.06.2004 - VII ZB 11/03, aaO Rn. 7 m.N.).

    Angesichts dessen ist anerkannt, dass die Kosten eines im Klageverfahren nicht weiterverfolgten Teils des selbständigen Beweisverfahrens dem im Rechtsstreit siegreichen Antragsteller analog § 96 ZPO insbesondere dann auferlegt werden können, wenn der Gegenstand der Klage deshalb hinter dem Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt, weil sich dort ergeben hat, dass der geltend gemachte Anspruch insoweit unbegründet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24.06.2004 - VII ZB 11/03, NJW 2004, 3121 [juris Rn. 14]; vom 21.10.2004 - V ZB 28/04, NJW 2005, 294 [juris Rn. 7]; vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05, BauR 2006, 865 [juris Rn. 14]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2007 - 15 W 89/06, juris Rn. 22).

  • BGH, 21.10.2004 - V ZB 28/04

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptverfahren bei Erhebung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17
    Dabei spielt es keine Rolle, dass dessen Streitgegenstand hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens betragsmäßig zurückblieb; denn die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sind auch dann in vollem Umfang Kosten des späteren Rechtsstreits, wenn der Streitgegenstand nur teilweise übereinstimmt (BGH, Beschlüsse vom 24.06.2004 - VII ZB 11/03, NJW 2004, 3121 [juris Rn. 9]; vom 21.10.2004 - V ZB 28/04, NJW 2005, 294 [juris Rn. 5]; vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05, NJW-RR 2006, 810 [juris Rn. 14]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2007 - 15 W 89/06 [juris Rn. 22]).

    Angesichts dessen ist anerkannt, dass die Kosten eines im Klageverfahren nicht weiterverfolgten Teils des selbständigen Beweisverfahrens dem im Rechtsstreit siegreichen Antragsteller analog § 96 ZPO insbesondere dann auferlegt werden können, wenn der Gegenstand der Klage deshalb hinter dem Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt, weil sich dort ergeben hat, dass der geltend gemachte Anspruch insoweit unbegründet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24.06.2004 - VII ZB 11/03, NJW 2004, 3121 [juris Rn. 14]; vom 21.10.2004 - V ZB 28/04, NJW 2005, 294 [juris Rn. 7]; vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05, BauR 2006, 865 [juris Rn. 14]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2007 - 15 W 89/06, juris Rn. 22).

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17
    Dabei spielt es keine Rolle, dass dessen Streitgegenstand hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens betragsmäßig zurückblieb; denn die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sind auch dann in vollem Umfang Kosten des späteren Rechtsstreits, wenn der Streitgegenstand nur teilweise übereinstimmt (BGH, Beschlüsse vom 24.06.2004 - VII ZB 11/03, NJW 2004, 3121 [juris Rn. 9]; vom 21.10.2004 - V ZB 28/04, NJW 2005, 294 [juris Rn. 5]; vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05, NJW-RR 2006, 810 [juris Rn. 14]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2007 - 15 W 89/06 [juris Rn. 22]).

    Angesichts dessen ist anerkannt, dass die Kosten eines im Klageverfahren nicht weiterverfolgten Teils des selbständigen Beweisverfahrens dem im Rechtsstreit siegreichen Antragsteller analog § 96 ZPO insbesondere dann auferlegt werden können, wenn der Gegenstand der Klage deshalb hinter dem Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt, weil sich dort ergeben hat, dass der geltend gemachte Anspruch insoweit unbegründet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24.06.2004 - VII ZB 11/03, NJW 2004, 3121 [juris Rn. 14]; vom 21.10.2004 - V ZB 28/04, NJW 2005, 294 [juris Rn. 7]; vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05, BauR 2006, 865 [juris Rn. 14]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2007 - 15 W 89/06, juris Rn. 22).

  • OLG Karlsruhe, 12.03.2007 - 15 W 89/06

    Kostenfestsetzung: Übernahme der Kosten des Rechtsstreits erster Instanz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17
    Dabei spielt es keine Rolle, dass dessen Streitgegenstand hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens betragsmäßig zurückblieb; denn die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens sind auch dann in vollem Umfang Kosten des späteren Rechtsstreits, wenn der Streitgegenstand nur teilweise übereinstimmt (BGH, Beschlüsse vom 24.06.2004 - VII ZB 11/03, NJW 2004, 3121 [juris Rn. 9]; vom 21.10.2004 - V ZB 28/04, NJW 2005, 294 [juris Rn. 5]; vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05, NJW-RR 2006, 810 [juris Rn. 14]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2007 - 15 W 89/06 [juris Rn. 22]).

    Angesichts dessen ist anerkannt, dass die Kosten eines im Klageverfahren nicht weiterverfolgten Teils des selbständigen Beweisverfahrens dem im Rechtsstreit siegreichen Antragsteller analog § 96 ZPO insbesondere dann auferlegt werden können, wenn der Gegenstand der Klage deshalb hinter dem Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt, weil sich dort ergeben hat, dass der geltend gemachte Anspruch insoweit unbegründet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24.06.2004 - VII ZB 11/03, NJW 2004, 3121 [juris Rn. 14]; vom 21.10.2004 - V ZB 28/04, NJW 2005, 294 [juris Rn. 7]; vom 09.02.2006 - VII ZB 59/05, BauR 2006, 865 [juris Rn. 14]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.03.2007 - 15 W 89/06, juris Rn. 22).

  • BGH, 20.07.2006 - IX ZR 94/03

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzes bei ungerechtfertigter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17
    Nachdem die Kläger bestritten haben, ihr entsprechendes Bauvorhaben vor dem Schadenereignis beschlossen zu haben, und umgekehrt vorgetragen haben, dass sie ohne die Asbestverunreinigung ihr Anwesen nur renoviert hätten, oblag es dem als Schädiger insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. BGH, Urteile vom 20.07.2006 - IX ZR 94/03, BGHZ 168, 352 [juris Rn. 25]; vom 22.03.2016 - VI ZR 467/14, NJW 2016, 3522 Rn. 14; jew. m.w.N.), seine Behauptung zu belegen.
  • OLG München, 28.11.2006 - 13 U 2426/06

    Kosten der Sanierungsbauleitung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17
    Dieser Wert entspricht auch in etwa dem in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreiteten Ansatz, ersatzfähige Regiekosten auf 10-15 % der voraussichtlichen Schadensbeseitigungskosten zu schätzen (vgl. OLG Hamm, NJW 2015, 2970 [juris Rn. 106]; OLG München, Urteil vom 28.11.2006 - 13 U 2426/06, juris Rn. 40).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17
    Ob die vom Beklagten damit behauptete Reserveursache beachtlich wäre und zu seiner Entlastung führte, weil es an der erforderlichen Schadenszurechnung fehlte (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 07.06.1988 - IX ZR 144/87, BGHZ 104, 355 [juris Rn. 12 m.w.N.]), kann dahinstehen.
  • BFH, 30.01.2012 - VII B 187/11

    Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des FG; Verfahrensrüge bei kumulativer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.04.2018 - 12 U 175/17
    Insoweit eventuell bestehende Zulassungsgründe können nach der Wertung des § 99 Abs. 1 ZPO die Zulassung der Revision nicht begründen (vgl. auch BFH, Beschluss vom 30.01.2012 - VII B 187/11, juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 26.02.2015 - 24 U 56/10

    Kündigung des Bauvertrages wegen Einstellung der Arbeiten durch den Auftragnehmer

  • BGH, 22.03.2016 - VI ZR 467/14

    Arzthaftung: Beweislast bei einer Gesundheitsbeschädigung durch eine mangels

  • BGH, 27.11.1979 - VI ZR 40/78

    Umfang der Ergänzung eines Urteils

  • BGH, 27.06.2012 - IV ZR 204/10

    Anzahl der kostenrechtlichen Rechtsmittelverfahren bei Anfechtung eines

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