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   OLG Naumburg, 22.04.2008 - 12 U 98/07   

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https://dejure.org/2008,36273
OLG Naumburg, 22.04.2008 - 12 U 98/07 (https://dejure.org/2008,36273)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.04.2008 - 12 U 98/07 (https://dejure.org/2008,36273)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. April 2008 - 12 U 98/07 (https://dejure.org/2008,36273)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2008 - 12 U 98/07
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die beweiswürdigenden Erwägungen einer festen Tatsachengrundlage entbehren, also nur Vermutungen wiedergegeben, die lückenhaft sind oder gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder schließlich bei einer Verkennung der Beweislastverteilung bei einer hieran anknüpfenden unzutreffenden rechtlichen Würdigung (z.B. BGHZ 158, 269, BGH NJW 2004, 2152, 2751 [BGH 19.03.2004 - V ZR 104/03] , 2825, 2828, BGH NJW 2005, 291, 1583 [BGH 18.11.2004 - IX ZR 229/03] ; Zöller/Gummer/Heßler, Rdn. 2d zu § 529 ZPO ).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2008 - 12 U 98/07
    Eine frühere Zeugenaussage kann im Falle zuverlässiger Protokollierung auch im Wege eines Urkundenbeweises verwertet werden ( BGHZ 53, 245, 257; Zöller/Greger, Rdn. 6 zu § 355 ZPO ).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2008 - 12 U 98/07
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die beweiswürdigenden Erwägungen einer festen Tatsachengrundlage entbehren, also nur Vermutungen wiedergegeben, die lückenhaft sind oder gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder schließlich bei einer Verkennung der Beweislastverteilung bei einer hieran anknüpfenden unzutreffenden rechtlichen Würdigung (z.B. BGHZ 158, 269, BGH NJW 2004, 2152, 2751 [BGH 19.03.2004 - V ZR 104/03] , 2825, 2828, BGH NJW 2005, 291, 1583 [BGH 18.11.2004 - IX ZR 229/03] ; Zöller/Gummer/Heßler, Rdn. 2d zu § 529 ZPO ).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2008 - 12 U 98/07
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn die beweiswürdigenden Erwägungen einer festen Tatsachengrundlage entbehren, also nur Vermutungen wiedergegeben, die lückenhaft sind oder gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder schließlich bei einer Verkennung der Beweislastverteilung bei einer hieran anknüpfenden unzutreffenden rechtlichen Würdigung (z.B. BGHZ 158, 269, BGH NJW 2004, 2152, 2751 [BGH 19.03.2004 - V ZR 104/03] , 2825, 2828, BGH NJW 2005, 291, 1583 [BGH 18.11.2004 - IX ZR 229/03] ; Zöller/Gummer/Heßler, Rdn. 2d zu § 529 ZPO ).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04

    Pflichten des Architekten bei Auftreten von Baumängeln; Verjährung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2008 - 12 U 98/07
    Danach oblag dem Beklagten die objektive Untersuchung der Ursachen eines in unverjährter Zeit aufgetretenen Mangels und die Information des Bauherren über das Ergebnis seiner Untersuchung, sowie über die technischen Möglichkeiten der Beseitigung des Mangels und über die Haftung (z.B. BGH VersR 2007, 691 [BGH 26.10.2006 - VII ZR 133/04] ; NJW-RR 2004, 954 [BGH 15.04.2004 - VII ZR 397/02] ).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 397/02

    Auslegung eines Architektenvertrages betreffend den Beginn der Verjährung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2008 - 12 U 98/07
    Danach oblag dem Beklagten die objektive Untersuchung der Ursachen eines in unverjährter Zeit aufgetretenen Mangels und die Information des Bauherren über das Ergebnis seiner Untersuchung, sowie über die technischen Möglichkeiten der Beseitigung des Mangels und über die Haftung (z.B. BGH VersR 2007, 691 [BGH 26.10.2006 - VII ZR 133/04] ; NJW-RR 2004, 954 [BGH 15.04.2004 - VII ZR 397/02] ).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 156/86

    Verhinderung eines Erschließungsvertrages - Schutzbereich der Norm -

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2008 - 12 U 98/07
    Soweit der Beklagte rügt, dass eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO hier grundsätzlich unzulässig sei, weil die konkrete Schadenshöhe durch Erstellung einer Fachplanung und einer sich hieran anschließenden Kostenkalkulation feststellbar sei, ist sein Vorbringen nicht begründet Denn anders als bei den haftungsbegründenden Ursachen dürfen sowohl die haftungsausfüllende Kausalität als auch die Höhe des Schadens nach § 287 ZPO beurteilt werden (z.B. BGH VersR 1990, 422 [BGH 22.06.1989 - III ZR 156/86] ; VersR 1975, 540).
  • BGH, 20.02.1975 - VI ZR 129/73

    Schuldhafte Verletzung eines Anwaltsvertrages - Anspruch auf Schadensersatz -

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2008 - 12 U 98/07
    Soweit der Beklagte rügt, dass eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO hier grundsätzlich unzulässig sei, weil die konkrete Schadenshöhe durch Erstellung einer Fachplanung und einer sich hieran anschließenden Kostenkalkulation feststellbar sei, ist sein Vorbringen nicht begründet Denn anders als bei den haftungsbegründenden Ursachen dürfen sowohl die haftungsausfüllende Kausalität als auch die Höhe des Schadens nach § 287 ZPO beurteilt werden (z.B. BGH VersR 1990, 422 [BGH 22.06.1989 - III ZR 156/86] ; VersR 1975, 540).
  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.04.2008 - 12 U 98/07
    Nur wenn es im Rahmen der Beweiswürdigung entscheidend auf den persönlichen Eindruck des Richters von dem vernommenen Zeugen, insbesondere auf dessen Glaubwürdigkeit ankommt, darf lediglich das berücksichtigt werden, was auf der persönlichen Erinnerung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder aktenkundig ist und wozu die Parteien sich erklären konnten (z.B. BGH NJW-RR 97, 506).
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