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   VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21   

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VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21 (https://dejure.org/2020,1854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2020 - 12 ZB 16.21 (https://dejure.org/2020,1854)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 12 ZB 16.21 (https://dejure.org/2020,1854)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PfleWoqG Art. 2, 3, 11, 17a, 17d, 19, 22
    Heimaufsichtlicher Prüfbericht über pflegerisch betreute "Wohngemeinschaft"

  • rewis.io

    Heimaufsichtlicher Prüfbericht über pflegerisch betreute "Wohngemeinschaft"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutz gegen Prüfbericht der FQA; Abgrenzung einer stationären Einrichtung von einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft; Leben in einem gemeinsamen Haushalt; Intensivpflege; Wachkomapatienten; Selbstbestimmungsgremium; freie Wahl der Pflege- und ...

  • rechtsportal.de

    Streit um einen von der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) über eine pflegerisch betreute "Wohngemeinschaft" erstellten Prüfbericht; Rechtsschutz gegen Prüfbericht der FQA; Abgrenzung einer stationären ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heimaufsichtlicher Prüfbericht über pflegerisch betreute "Wohngemeinschaft"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen, 10.09.2015 - 5 A 70/15

    Stationäre Einrichtung; unabhängige Wohngemeinschaft; trägergesteuerte

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21
    Ob von einem "Leben in einem gemeinsamen Haushalt" dann ausgegangen werden kann, wenn Betreuer oder Verwandte mit dem Pflegebedürftigen selbst in der "Wohngemeinschaft" wohnen bzw. sich durch intensives, die täglichen (Pflege- und Lebens-)Abläufe mitgestaltendes Tätigwerden in die Wohngemeinschaft einbringen (vgl. hierzu etwa OVG Bautzen, U.v. 10.9.2015 - 5 A 70/15 - BeckRS 2015, 56017 Rn. 37: "sehr aktive Auftraggebergemeinschaft durch Betreuer oder Angehörige"; VG Oldenburg, U.v. 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - BeckRS 2012, 50924), bedurfte in der vorliegenden Fallkonstellation keiner Entscheidung, erweist sich indes nicht als von vornherein ausgeschlossen.

    Denn sowohl die Reaktion auf aufgetretene Qualitätsmängel bei Pflege- und Betreuung wie auch die konkrete Gestaltung des täglichen Lebens erfordern eine zeitnahe Befassung des Gremiums mit den entsprechenden Fragen (vgl. hierzu OVG Bautzen, U.v. 10.9.2015 - 5 A 70/15 - BeckRS 2015, 56017 Rn. 41).

    Zum anderen folgt ein fehlender Gaststatus auch aus dem Umstand, dass die Klägerin gegenüber den überwiegend intensivpflegebedürftigen Bewohnern der WG, zum Teil Wachkomapatienten, im Schichtbetrieb 24 Stunden täglich Pflege- und Betreuungsleistungen erbringt (vgl. hierzu OVG Bautzen, U.v. 10.9.2015 - 5 A 70/15 - BeckRS 2015, 56017 Rn. 33; a.A. zur sog. Rundum-die-Uhr-Betreuung OVG Magdeburg, U.v. 10.2.2015 - 4 L 51/14 - BeckRS 2015, 44953 LS 3).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 4 L 51/14

    Einstufung einer Wohngemeinschaft als Teil einer stationären Einrichtung i.S.d.

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21
    Zum anderen folgt ein fehlender Gaststatus auch aus dem Umstand, dass die Klägerin gegenüber den überwiegend intensivpflegebedürftigen Bewohnern der WG, zum Teil Wachkomapatienten, im Schichtbetrieb 24 Stunden täglich Pflege- und Betreuungsleistungen erbringt (vgl. hierzu OVG Bautzen, U.v. 10.9.2015 - 5 A 70/15 - BeckRS 2015, 56017 Rn. 33; a.A. zur sog. Rundum-die-Uhr-Betreuung OVG Magdeburg, U.v. 10.2.2015 - 4 L 51/14 - BeckRS 2015, 44953 LS 3).

    Dass nach der Gesetzesbegründung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (LT-Drucks. 15/10182, S. 20), die zunächst die Wahlfreiheit stark in den Vordergrund rückt, diese jedoch zugleich auch dann gewährleistet wissen will, wenn "der Pflege- oder Betreuungsdienst bzw. Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen durch eine Mehrheitsentscheidung der Bewohner bzw. der Betreuer in einem Gremium bestimmt wird (Auftragsgemeinschaft)", lässt sich jedenfalls für den Fall eines Wechsels des Dienstleistungsanbieters während des laufenden Pflege- und Betreuungsverhältnisses beispielsweise wegen Qualitätsmängeln nicht nachvollziehen (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 24.11.2017 - 26 K 6422/16 - BeckRS 2017, 132352 Rn. 28; hierzu auch OVG Magdeburg, U.v. 10.2.2015 - 4 L 51/14 - BeckRS 2015, 44953 LS 4, dass die Wahlfreiheit auch im Rahmen einer "kollektiven Wahlfreiheit und Mehrheitsentscheidung" gewahrt sieht; zur Mehrheitsentscheidung bei der Wahl des Pflegedienstes vgl. ferner OVG Münster, B.v. 7.10.2016 - 4 B 777/16 - BeckRS 2016, 53362 Rn. 14).

  • VG Düsseldorf, 24.11.2017 - 26 K 6422/16

    Keine Wohngemeinschaft aus Wachkomapatienten

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21
    Hierzu rechnet insbesondere die Möglichkeit zur Kommunikation und zum Austausch mit den Mitbewohnern wie auch ein Minimum an gemeinsamen Aktivitäten im Rahmen der Wohngemeinschaft (vgl. hierzu VG Düsseldorf, U.v. 24.11.2017 - 26 K 6422/16 - BeckRS 2017, 132352 Rn. 26; B.v. 16.6.2016 - 26 L 1626/16 - BeckRS 20016, 48504; OVG Münster, B.v. 7.10.2016 - 4 B 777/16 - juris Rn. 10, 17; instruktiv auch zum Begriff des "Wohnens" in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft aus baurechtlicher Sicht BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 15 BV 15.2441 - juris Rn. 24, 30, 32).

    Dass nach der Gesetzesbegründung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (LT-Drucks. 15/10182, S. 20), die zunächst die Wahlfreiheit stark in den Vordergrund rückt, diese jedoch zugleich auch dann gewährleistet wissen will, wenn "der Pflege- oder Betreuungsdienst bzw. Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen durch eine Mehrheitsentscheidung der Bewohner bzw. der Betreuer in einem Gremium bestimmt wird (Auftragsgemeinschaft)", lässt sich jedenfalls für den Fall eines Wechsels des Dienstleistungsanbieters während des laufenden Pflege- und Betreuungsverhältnisses beispielsweise wegen Qualitätsmängeln nicht nachvollziehen (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 24.11.2017 - 26 K 6422/16 - BeckRS 2017, 132352 Rn. 28; hierzu auch OVG Magdeburg, U.v. 10.2.2015 - 4 L 51/14 - BeckRS 2015, 44953 LS 4, dass die Wahlfreiheit auch im Rahmen einer "kollektiven Wahlfreiheit und Mehrheitsentscheidung" gewahrt sieht; zur Mehrheitsentscheidung bei der Wahl des Pflegedienstes vgl. ferner OVG Münster, B.v. 7.10.2016 - 4 B 777/16 - BeckRS 2016, 53362 Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 4 B 777/16

    Qualifizierung eines Wohn- und Betreuungsangebots als Einrichtung mit umfassendem

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21
    Hierzu rechnet insbesondere die Möglichkeit zur Kommunikation und zum Austausch mit den Mitbewohnern wie auch ein Minimum an gemeinsamen Aktivitäten im Rahmen der Wohngemeinschaft (vgl. hierzu VG Düsseldorf, U.v. 24.11.2017 - 26 K 6422/16 - BeckRS 2017, 132352 Rn. 26; B.v. 16.6.2016 - 26 L 1626/16 - BeckRS 20016, 48504; OVG Münster, B.v. 7.10.2016 - 4 B 777/16 - juris Rn. 10, 17; instruktiv auch zum Begriff des "Wohnens" in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft aus baurechtlicher Sicht BayVGH, B.v. 3.6.2016 - 15 BV 15.2441 - juris Rn. 24, 30, 32).

    Dass nach der Gesetzesbegründung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (LT-Drucks. 15/10182, S. 20), die zunächst die Wahlfreiheit stark in den Vordergrund rückt, diese jedoch zugleich auch dann gewährleistet wissen will, wenn "der Pflege- oder Betreuungsdienst bzw. Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen durch eine Mehrheitsentscheidung der Bewohner bzw. der Betreuer in einem Gremium bestimmt wird (Auftragsgemeinschaft)", lässt sich jedenfalls für den Fall eines Wechsels des Dienstleistungsanbieters während des laufenden Pflege- und Betreuungsverhältnisses beispielsweise wegen Qualitätsmängeln nicht nachvollziehen (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 24.11.2017 - 26 K 6422/16 - BeckRS 2017, 132352 Rn. 28; hierzu auch OVG Magdeburg, U.v. 10.2.2015 - 4 L 51/14 - BeckRS 2015, 44953 LS 4, dass die Wahlfreiheit auch im Rahmen einer "kollektiven Wahlfreiheit und Mehrheitsentscheidung" gewahrt sieht; zur Mehrheitsentscheidung bei der Wahl des Pflegedienstes vgl. ferner OVG Münster, B.v. 7.10.2016 - 4 B 777/16 - BeckRS 2016, 53362 Rn. 14).

  • VG Oldenburg, 21.05.2012 - 12 A 1136/11

    Feststellung des Betreibens eines Pflegeheims bei Wohnungsvermietung durch einen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21
    Ob von einem "Leben in einem gemeinsamen Haushalt" dann ausgegangen werden kann, wenn Betreuer oder Verwandte mit dem Pflegebedürftigen selbst in der "Wohngemeinschaft" wohnen bzw. sich durch intensives, die täglichen (Pflege- und Lebens-)Abläufe mitgestaltendes Tätigwerden in die Wohngemeinschaft einbringen (vgl. hierzu etwa OVG Bautzen, U.v. 10.9.2015 - 5 A 70/15 - BeckRS 2015, 56017 Rn. 37: "sehr aktive Auftraggebergemeinschaft durch Betreuer oder Angehörige"; VG Oldenburg, U.v. 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - BeckRS 2012, 50924), bedurfte in der vorliegenden Fallkonstellation keiner Entscheidung, erweist sich indes nicht als von vornherein ausgeschlossen.

    Mithin hatte die Klägerin faktisch die Rolle des Hausherren übernommen, was der Annahme eines Gaststatus stets entgegensteht (vgl. hierzu für die niedersächsische Rechtslage VG Oldenburg, U.v. 21.5.2012 - 12 A 1136/11 - BeckRS 2012, 50924).

  • VG Augsburg, 22.07.2014 - Au 3 K 13.444

    Ambulant betreute Wohngemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21
    Soweit Art. 22 Satz 1 PfleWoqG konkret verlangt, dass das Selbstbestimmungsgremium der ambulant betreuten Wohngemeinschaft die interne Qualitätssicherungsfunktion ausübt und die Angelegenheiten des täglichen Lebens regelt, liegt hierin zugleich das Erfordernis einer effektiven Aufgabenwahrnehmung durch das Gremium (vgl. hierzu VG Augsburg, U.v. 22.7.2014 - Au 3 K 13.444 - BeckRS 2014, 56697 Rn. 59).

    Jedenfalls was die Anforderungen an die einzuhaltende pflegerische Qualität einschließlich die Handhabung freiheits-entziehender Maßnahmen nach Art. 3 Abs. 2 Nr. 4 PfleWoqG anbetrifft, richten sich diese offenkundig an denjenigen, der für Pflege- und Betreuung der Bewohner der "Wohngemeinschaft" verantwortlich ist, d.h. im vorliegenden Fall an die Klägerin, die mit allen Bewohnern der "Wohngemeinschaft" in der R.-Straße Pflege- und Betreuungsverträge abgeschlossen hat (zum richtigen Adressaten vgl. VG Augsburg, U.v. 22.7.2014 - Au 3 K 13.444 - BeckRS 2014, 56697 Rn. 66).

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268

    Prüfbericht über pflegerisch betreute Wohngemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21
    Den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München hat der Senat mit Beschluss vom heutigen Tag (Az. 12 ZB 16.268) abgelehnt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die dem Senat vorliegenden Gerichts- und Behördenakten einschließlich der Akten des Parallelverfahrens - Az.: 12 ZB 16.268 - verwiesen, ferner auf die Senatsentscheidung vom 9. März 2015 - Az.: 12 ZB 12.1640.

  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 12 ZB 12.1640

    Aufhebung eines bestandskräftigen Verwaltungsakts im Wege der Wiederaufnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21
    Das diesbezüglich angestrengte Klageverfahren blieb erfolglos (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 9. März 2015 - 12 ZB 12.1640 - BeckRS 2015, 43681).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die dem Senat vorliegenden Gerichts- und Behördenakten einschließlich der Akten des Parallelverfahrens - Az.: 12 ZB 16.268 - verwiesen, ferner auf die Senatsentscheidung vom 9. März 2015 - Az.: 12 ZB 12.1640.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2016 - 1 M 235/16

    Abgrenzung Pflegeheim zu ambulanter Wohngruppe

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21
    Das hohe Schutzbedürfnis dieser Personengruppe gebietet es daher offenkundig, Einrichtungen, die diesen Personenkreis pflegen, ordnungsrechtlich ebenso zu behandeln wie stationäre Einrichtungen (in diesem Sinne auch OVG Greifswald, B.v. 18.7.2016 - 1 M 235/16 - BeckRS 2016, 52616, Rn. 20 für die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.21
    Indes vermittelt die genannte Bestimmung, ungeachtet der Frage ihrer unmittelbaren Anwendbarkeit im nationalen Recht (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, U.v. 25.9.2019 - L 7 SO 4668/15 - BeckRS 2019, 23588, Rn. 62 ff.; OVG Lüneburg, B.v. 12.12.2017 - 13 PA 222/17 - BeckRS 2017, 136031 Rn. 17; LSG Nordrhein-Westfalen, B.v. 6.2.2014 - L 20 SO 436/13 B ER - BeckRS 2014, 66370 sub II. 1. f. aa.: "kein Recht auf ambulante Pflege und Betreuung in der eigenen Wohnung"), der Klägerin als "Initiatorin" und Betreuerin einer "Einrichtung" bereits keine eigene Rechtsposition.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2014 - L 20 SO 436/13
  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 15 BV 15.2441

    Schalltechnisches Gutachten für Nutzungsänderung in ambulant betreute

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2017 - 13 PA 222/17

    Erlass einer Wohnsitzauflage wegen mangelnder Lebensunterhaltssicherung eines

  • VG Düsseldorf, 16.06.2016 - 26 L 1626/16

    Heimrecht; Pflegedienst; Wohngemeinschaft; Heim; selbstverantwortet; Einrichtung

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 12 ZB 16.268

    Prüfbericht über pflegerisch betreute Wohngemeinschaft

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die dem Senat vorliegenden Gerichts- und Behördenakten einschließlich der Akten des Parallelverfahrens - Az.: 12 ZB 16.21 - verwiesen, ferner auf die Senatsentscheidung vom 9. März 2015 - Az.: 12 ZB 12.1640.
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