Rechtsprechung
| VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17, VfGBbg 12/17 EA |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 6 Abs 2 Verf BB, Art 11 Abs 1 Verf BB
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 6 Abs. 2; LV, Art. 11 Abs. 1
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebefugnis; Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13
Verfassungsbeschwerde gegen "Dritten Weg" im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig
Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17
In der bloßen Möglichkeit, irgendwann in Zukunft von einer Gesetzesbestimmung betroffen werden zu können, wovon angesichts der gänzlich unsubstantiierten Behauptung einer Umzugsabsicht auszugehen ist, kann ein aktueller Eingriff in die Rechtsstellung nicht gesehen werden (vgl. BVerfGE 114, 258, 277; E 140, 42, 58). - BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Versorgungsänderungsgesetz
Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17
In der bloßen Möglichkeit, irgendwann in Zukunft von einer Gesetzesbestimmung betroffen werden zu können, wovon angesichts der gänzlich unsubstantiierten Behauptung einer Umzugsabsicht auszugehen ist, kann ein aktueller Eingriff in die Rechtsstellung nicht gesehen werden (vgl. BVerfGE 114, 258, 277; E 140, 42, 58). - VerfG Brandenburg, 20.06.2014 - VfGBbg 50/13
Rechtssatzverfassungsbeschwerde; Kennzeichnungspflicht; Unmittelbare …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17
4 Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 17. September 1998 - VfGBbg 30/98 -, vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 66/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
- VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 66/16
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdegegenstand; öffentliche Gewalt; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17
4 Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 17. September 1998 - VfGBbg 30/98 -, vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 66/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.). - VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 30/98
Ausschluß der Wählbarkeit eines hauptamtlichen Bürgermeisters für den Kreistag …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17
4 Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in seinen Grundrechten betroffen ist (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 17. September 1998 - VfGBbg 30/98 -, vom 20. Juni 2014 - VfGBbg 50/13 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 66/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH B 26/17
Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 198/17
Das Gericht hat im Übrigen zur Kenntnis genommen, dass der Beschwerdeführer mit dem Hinweis auf eine Wohnsitzverlegung im Jahr 2018 nach Rheinland-Pfalz wegen eines vergleichbaren Sachverhalts den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz angerufen hat (vgl. VerfGH RP, Beschluss vom 23. Januar 2018 - VGH B 26/17 und VGH A 27/17 -).
- VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 29-VI-04
Klage wegen der Nichtüberlassung eines Erbbaugrundstücks durch die Gemeinde; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.03.2018 - LVG 5/17
Gegenwärtige Betroffenheit, § 14 Abs. 9a RBStV
Die bloße Möglichkeit, zu einem ungewissen, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt von einer Gesetzesbestimmung betroffen werden zu können, begründet keine Beschwerdebefugnis, weil ansonsten die Verfassungsbeschwerde im Ergebnis zu einer Popularklage ausgeweitet würde (BVerfG, Beschl. v. 19.12.1951 - 1 BvR 220/51, BVerfGE 1, 97 [102]; Beschl. v. 18.05.1982 - 1 BvR 602/78, BVerfGE 60, 360 [371]; Beschl. v. 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02, BVerfGE 114, 258 [271]; Beschl. v. 15.07.2015 - 2 BvR 2292/13, BVerfGE 140, 42 [58]; VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 27.10.2017 - VGH B 37/16, juris; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 16.02.2018 - VfGBbg 198/17, http://www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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Rechtsprechung
| KAGH, 04.05.2018 - M 12/2017 |
Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Eingruppierung aufgrund besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit
Verfahrensgang
- KAGH, 04.05.2017 - M 12/17
- KAGH, 04.05.2018 - M 12/2017
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16
Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung
Auszug aus KAGH, 04.05.2018 - M 12/17
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 26.10.2016 - 5 AZR 226/16; LAG Hamm, 13.9.2017 - 6 Sa 1036/17, Rn 75). - BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08
Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien
Auszug aus KAGH, 04.05.2018 - M 12/17
26 Die Auslegung von Arbeitsvertragsrichtlinien richtet sich, obwohl es sich nicht um normativ wirkende Tarifregelungen handelt, sondern um Kollektivvereinbarungen besonderer Art, nach den für die Tarifauslegung maßgeblichen Grundsätzen (vgl. BAG 18.11.2009 - 4 AZR 493/08, Rn 29). - LAG Hamm, 13.09.2017 - 6 Sa 1036/17
Eingruppierung eines als Gruppenleiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen …
Auszug aus KAGH, 04.05.2018 - M 12/17
Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 26.10.2016 - 5 AZR 226/16; LAG Hamm, 13.9.2017 - 6 Sa 1036/17, Rn 75). - BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08
Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern
Auszug aus KAGH, 04.05.2018 - M 12/17
Enthalten tarifliche Vergütungsgruppen neben allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen bestimmte Beispielstätigkeiten, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe grundsätzlich gegeben, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BAG 23.3.2011 - 4 AZR 926/08, Rn 22 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
| KAGH, 04.05.2017 - M 12/2017 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KAGH, 04.05.2017 - M 12/2017
- KAGH, 04.05.2018 - M 12/17
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