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Rechtsprechung
   BSG, 27.09.1972 - 12/3 RK 31/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,10703
BSG, 27.09.1972 - 12/3 RK 31/71 (https://dejure.org/1972,10703)
BSG, Entscheidung vom 27.09.1972 - 12/3 RK 31/71 (https://dejure.org/1972,10703)
BSG, Entscheidung vom 27. September 1972 - 12/3 RK 31/71 (https://dejure.org/1972,10703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 83
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 186/69

    Unzulässigkeit der Berufung im Falle eines in der Berufungsinstanz nicht …

    Den Vertragsparteien ist es insoweit versagt, über ihre öffentlich-rechtlichen Pflichten zu paktieren (BSG vom 27. September 1972 - 12/3 RK 31/71 - Wannagat, Lehrbuch des Sozialversicherungsrechts, S. 311).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 53.01

    Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer GmbH als -; arbeitsgebergleiche Person, …

    Dies kann in dem aufgezeigten Rahmen revisionsgerichtlicher Überprüfung nicht beanstandet werden.Dabei kann offen bleiben, ob eine persönliche Abhängigkeit Weisungsgebundenheit des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber voraussetzt oder "in Grenzfällen auch allein durch die Eingliederung in einen Betrieb gekennzeichnet sein kann" (so BSG, Urteil vom 27. September 1972 - 12/3 RK 31/71 - SozR Nr. 7 zu § 2 AVG;… Urteil vom 22. August 1973, a.a.O.;… vgl. demgegenüber aber Urteil vom 8. August 1990, a.a.O.;… Urteil vom 30. September 1992 - 11 RAr 79/91 - SozR 3-3870 § 9 SchwbG Nr. 2); denn der Verwaltungsgerichtshof hat weder Anhaltspunkte festgestellt, aus denen sich eine die selbständige Tätigkeit hindernde Weisungsunterworfenheit des Herrn B. gegenüber den Gesellschaftern der Klägerin ergeben könnte, noch Umstände, die im Falle von Herrn B. für eine "funktionsgerechte, dienende Teilhabe am Arbeitsprozess" (BSG, Urteil vom 27. September 1972, a.a.O.) sprechen könnten.
  • LSG Hessen, 19.04.1973 - L 8 KR 695/72
    Trotzdem bleibt in solchen Fällen die Arbeitsleistung fremdbestimmt, wenn sie ihr Gepräge von der Ordnung des Betriebes erhält, in dessen Dienst sie verrichtet wird (vgl. BSG 16, 289, 293, 294; 20, 6, 8; Sozialrecht Nr. 55 zu § 165 RVO; BSG v. 26.5.1970, 3 RK 68/69; BSG vom 16.10.72 12/3 RK 31/71).

    Bedeutsame Anhaltspunkte für die Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung in selbständiger Tätigkeit sind außerdem das Vorhandensein oder Fehlen einer eigenen Betriebsstätte und insbesondere eines eigenen Unternehmerrisikos (vgl. Sozialrecht Nr. 51 zu § 165 RVO; BSG v. 16.10.1972 12/3 RK 31/71).

  • BSG, 13.12.2006 - B 12 KR 52/06 B
    14 2. Die Beklagte macht außerdem Abweichungen des Berufungsurteils von den Urteilen des BSG vom 31. Juli 1958 (…3 RK 46/55, SozR Nr. 8 zu § 165 RVO), 11. August 1966 (…3 RK 57/63, SozR Nr. 51 zu § 165 RVO), 27. September 1972 (12/3 RK 31/71, Breith 1973, 7) und 13. Juli 1978 (…12 RK 14/78, SozR 2200 § 1227 Nr. 17) geltend, wonach eine selbstständige Tätigkeit insbesondere durch ein erhebliches unternehmerisches Risiko gekennzeichnet werde.
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