Rechtsprechung
| BSG, 01.03.1972 - 12/3 RK 43/69 |
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- Filialleiterin -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit
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- BSG, 27.05.1959 - 3 RK 18/55
Heranziehung revisibler Rechtsvorschriften zur Auslegung irrevisiblen …
Auszug aus BSG, 01.03.1972 - 3 RK 43/69
Nach ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist wesentliches Merkmal eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses die persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten gegenüber einem Arbeitgeber (vgl" BSG 10, 41, .A( (\f" AIG/", ßf" ')" \. - BSG, 29.08.1963 - 3 RK 86/59
Beiträge zur Sozialversicherung auch für die Stundenhonorare von Golflehrern; …
Auszug aus BSG, 01.03.1972 - 3 RK 43/69
20, s, 8-, So'zR Nrn" 22, 28, 54, 55 und 62 zu s 165 EVO; SozR Nr" 15 zu 5 1227 RVG)° Sie äußert sich vornehmlich in der Eingliederung des Arbeitenden in einen Betrieb und den damit in aller Regel verbundenen Direktionsrecht des Arbeitgebers° Diese Weisungsbefugnis kann allerdings im Einzelfall hinsichtlich der Ausführung der Arbeit stark eingeschränkt seino Trotzdem bleibt in solchen Fällen die Arbeitsleistung fremdbestimmt, wenn sie ihr Gepräge von der Ordnung des Betriebes erhält, in dessen Dienst sie verrichtet wird° An die Stelle der Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers tritt in solchen Fällen die funktionsgerechte, dienende Teilhabe am Arbeitsprozeß (vgl° BSG 20, 6, 8 und .SozR Nr" 55 zu @ 165 RVO jeweils unter Hinweis auf BSG 16, 269, 295, 294)° Bedeutsame Anhaltspunkte für die Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit sind außerdem das Vorhandensein oder Fehlen einer eigenen Betriebsstätte und insbesondere eines eigenen Unternehmerrisikos (…vgl° SozR Nr° 51 zu 5 165 EVO) sowie die wirtschaftliche und soziale Stellung des Dienstleistenden (…SozR Zr 15 zu 3 1227 RVC}° Maßgebend muß aber immer des Gesamtbild der Tätigkeit unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung bleiben (vgl° SozR Nr" 51 zu S 165 EVO und SozR ?: 4 zu 5 2 AVG)° Dabei kann in Grenzfälleh nur eine ge smtwürdigung aller"Tätigkeitsmerkmale klären, ob im Einzelfall eine selbständige Berufsausübuxg oder eine 5 Beschäftigung als Arbeitnehmer verliegt (vgl" BSG 44, 257, 260;… SozR Nr" 54 und Nr" 55 zu 3 465 RVO)" Nach diesen Kriterien überwiegen hier - wie das LSG zutreffend erkannt hat - die Umstände" welche für eine abhängige Beschäftigung der Beigeladenen zu 4) sprechen°.
- BSG, 22.11.1973 - 12 RK 17/72
Entrichtung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung und …
Ein wesentliches Merkmal eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ist die Eingliederung des Tätigen in den Betrieb des Arbeitgebers, die mit dessen Weisungsrecht oder der dieses ersetzenden funktionsgerechten Teilhabe am Betriebsablauf verbunden ist (vgl. Urteil des Senats vom 1. März 1972 - 12/3 RK 43/69 - mit weiteren Nachweisen, SozR Nr. 71 zu § 165 RVO). - BSG, 27.09.1972 - 12 RK 11/72
Versicherungs- und Beitragspflicht einer Tätigkeit in der gesetzlichen …
Sie äußert sich vornehmlich in der Eingliederung des Arbeitenden in einen Betrieb und dem damit in der Regel verbundenen Direktionsrecht des Arbeitgebers (vgl. BSG vom 1.3.1972 - 12/3 RK 43/69-mit Hinweisen auf die Rechtsprechung). - LSG Hessen, 16.09.1981 - L 8 KR 388/79
Abhängige Beschäftigung; Vorstand; privatrechtlicher Verein; Unternehmerrisiko; …
Dabei kann dies - vornehmlich bei Diensten höherer Art - eingeschränkt zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozeß verfeinert sein (vgl. BSG, Urteile vom 28. Januar 1960 - 3 RK 49/56 - in E 11, 257; 28. Oktober 1960 - 3 RK 13/56 - in E 13, 130; 13. Dezember 1960 - 3 RK 2/56 - in E 13, 196; 29. März 1962 - 3 RK 74/57 - in E 16, 289;… 29. August 1963 - 3 RK 86/59 - in SozR Nr. 41 zu § 165 RVO = E 20, 6; 31. Oktober 1972 - 2 RU 186/69 - in E 35, 20; 31. Juli 1974 - 12 RK 26/72 - in E 38, 53; 1. März 1972 - 12/3 RK 43/69 - in KVRS 1000/156; AP Nr. 29 und Nr. 30 zu § 611 BGB (Abhängigkeit); Urteile vom 15. März 1979 - 2 RU 80/78 - und 28. Februar 1980 - 8a RU 88/78; mit jeweils weiteren Nachweisen; HLSG, Urteil vom 25. Juni 1980 - L 3/U - 1048/79 - 17. Dezember 1980 - L 8/Kr - 1443 und 1470/79 - 18. März 1981 - L 8/Kr - 830/80 -).
- BSG, 22.11.1973 - 3 RK 83/71
Entrichtung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung …
Ein wesentliches Merkmal eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ist die Eingliederung des Tätigen in den Betrieb des Arbeitgebers, die mit dessen Weisungsrecht oder mit der dieses ersetzenden funktionsgerechten Teilhabe am Betriebsablauf verbunden ist (vgl. Urteil des Senats vom 01.03.1972 - 12/3 RK 43/69 mit weiteren Nachweisen;… SozR Nr. 71 zu § 165 RVO). - BSG, 22.06.1972 - 3 RK 82/68 Die Merkmale, die für und gegen ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sprechen und die bei der Beurteilung des Einzelfalles abzuwägen sind, sind in der Rechtsprechung des BSG wiederholt und ausführlich behandelt worden, zuletzt im Urteil des erkennenden Senats vom 1.3.1972 - 12/3 RK 43/69 - mit Hinweisen auf diese Rechtsprechung.
- LSG Hessen, 18.05.1977 - L 8 KR 755/74
Sozialversicherungspflicht von Plakatanschlägern
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 1.3.1972, Az.: 12/3 RK 43/69 mit weiteren Hinweisen seiner Rechtsprechung ist wesentliches Merkmal eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses die persönliche Abhängigkeit des Beschäftigten gegenüber einem Arbeitgeber.
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