Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 12 A 12121/04.OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Judicialis
LAbwAG § 6; ; LAbwAG § 6 Abs. 2; ; LAbwAG § 6 Abs. 2 S. 1; ; LAbwAG § 6 Abs. 5; ; WHG § 7a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
"Zugelassenes Einleiten" von Niederschlagswasser und Abgabefreiheit; Wasserrechtliche Einleiteerlaubnis
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 11.08.2004 - 1 K 1252/04
- VG Neustadt, 03.11.2004 - 1 K 1457/04
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 12 A 12121/04.OVG
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.1998 - 12 A 10149/98
Niederschlagswasser; Mischkanalisation; Abgabefreiheit; Wasserrechtliche …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 12 A 12121/04
Die Abgabefreiheit für das Einleiten von Niederschlagswasser setzt eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende wasserrechtliche Einleiteerlaubnis voraus (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 14. Mai 1998 - 12 A 10149/98.OVG - in ESOVGRP veröffentlicht).Auch mit Blick auf die strenge Formalisierung des Abwasserabgabenrechts ist unter "zugelassenem Einleiten" nur dasjenige Einleiten zu verstehen, das in den zugrunde liegenden wasserrechtlichen Bescheiden vorgesehen ist; ansonsten ist eine Abgabefreiheit ausgeschlossen (vgl. auch Urteil des Senats vom 14. Mai 1998 - 12 A 10149/98.OVG - in ESOVGRP veröffentlicht).
- VGH Bayern, 13.02.2025 - 8 ZB 24.1899
Festsetzung einer Abwasserabgabe für das Einleiten von Niederschlagswasser
Das formale Abstellen auf die "Bescheidlage" dient der besseren Handhabbarkeit; die Regelung ist bewusst unabhängig von einer realen Gewässerbelastung konzipiert (…vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2013 - 8 ZB 11.2773 - juris Rn. 14 f.; OVG RhPf, U.v. 19.5.2005 - 12 A 12121/04 - juris Rn. 27 zu § 6 Abs. 2 Satz 1 LAbwAG RhPf;… vgl. auch BVerwG, U.v. 23.8.1996 - 8 C 10.95 - BVerwGE 102, 1 = juris Rn. 12).Die Voraussetzungen für die Abgabefreiheit müssen dabei grundsätzlich für die Gesamteinrichtung vorliegen (…vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2013 - 8 ZB 11.2773 - juris Rn. 10;… Zöllner in Sieder/Zeitler, BayWG, Art. 6 BayAbwAG Rn. 2, jeweils zu Art. 6 Abs. 1 BayAbwAG; vgl. auch OVG RhPf, U.v. 19.5.2005 - 12 A 12121/04 - juris Rn. 26 f. zu § 6 Abs. 2 Satz 1 LAbwAG RhPf).
- VG Augsburg, 16.09.2024 - Au 9 K 23.1917
Abwasserabgabe, Abgabefreiheit, Niederschlagswasser, Begriff der Kanalisation
Dieser Zweck ist nur dann zu erreichen, wenn die Voraussetzungen an die Gesamteinrichtung geknüpft werden (vgl. OVG RhPf, U.v. 19.5.2005 - 12 A 12121/04 - BeckRS 2005, 27244, Rn. 17).Es kommt somit nicht darauf an, ob eine Entwässerungsanlage offensichtlich (materiell) ordnungsgemäß betrieben wird und deren formelle Legalisierung lediglich reine Formsache wäre (vgl. OVG RhPf, U.v. 19.5.2005 - 12 A 12121/04 - BeckRS 2005, 27244 Rn. 18, 20).
- VG Mainz, 24.02.2016 - 3 K 522/15
Abwasserabgabenfreies Teileinzugsgebiet
Diese ist nur dann abgabefrei, wenn die Gesamteinrichtung den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Satz 1 LAbwAG entspricht (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. Mai 2005 - 12 A 12121/04.OVG -, AS 32, 210 = juris Rn. 26, und Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 12 A 11304/03.OVG -, S. 2 f. BA).Wie sich aus der Formulierung von § 6 Abs. 4 LAbwAG ergibt, bildet die Vorschrift letztlich die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 AbwAG auf Teileinzugsgebiete ab; insbesondere hat auch diese Vorschrift - nunmehr bezogen auf einen Teil der Gesamteinrichtung Mischkanalisation - das Ziel, den Betreiber einer Mischkanalisation anzuhalten, die netzabschließende Kläranlage sowie die Vorfluter insgesamt möglichst wenig zu belasten (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. Mai 2005, a.a.O. = juris Rn. 26).
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