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Rechtsprechung
   VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33555
VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08 (https://dejure.org/2009,33555)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.11.2009 - 12 A 13.08 (https://dejure.org/2009,33555)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. November 2009 - 12 A 13.08 (https://dejure.org/2009,33555)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08
    Aus diesem Grund ist an die Unverzüglichkeit eines Rücktritts ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 16.93 -, BVerwGE 99, 172, 180 f.; Urteil vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 -, BVerwGE 80, 282, 284 f.).

    Allerdings wird es einem Prüfling in der Regel nicht zumutbar sein, noch während der laufenden Prüfung aufgrund plötzlich auftretender Gesundheitsbeeinträchtigungen den Rücktritt von der Prüfung zu erklären, ohne dass ihm angesichts der Tragweite der Rücktrittserklärung ein Mindestmaß an Überlegungszeit zugebilligt worden wäre (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988, - 7 C 8.88 -, BVerwGE 80, 282, 286 ff.).

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 24.81

    Arztrecht - Prüfung - Multiple Choice - Verschärfung

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08
    21 Ebenso wie im ärztlichen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1982 - 7 C 24.81 -, BVerwGE 65, 323, 325 f.) und pharmazeutischen Prüfungsrecht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1983 - 7 C 54.82 -, BVerwGE 68, 69, 73) ist es auch im tiermedizinischen Prüfungsrecht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber keine Regelungen über den Prüfungsstoff, die Bestehensvoraussetzungen, das Prüfungssystem und die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens getroffen hat.

    Die Regelung der Einzelheiten dem Verordnungsgeber zu überlassen, war umso eher angezeigt, als die das Prüfungsrecht beherrschenden Grundsätze ohnehin Verfassungsrang haben, nämlich der Grundsatz der Chancengleichheit und das Rechtsstaatsprinzip, das hier als Anspruch auf ein faires und unparteiisch geführtes Prüfungsverfahren in Erscheinung tritt (zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1982 - 7 C 24.81 -, BVerwGE 65, 323, 326; Urteil vom 7. Oktober 1983 - 7 C 54.82 -, BVerwGE 68, 69, 73).

  • BVerwG, 07.10.1983 - 7 C 54.82

    Pharmazeutische Prüfung - Antwort-Wahl-Verfahren - Prüfungssystem

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08
    21 Ebenso wie im ärztlichen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1982 - 7 C 24.81 -, BVerwGE 65, 323, 325 f.) und pharmazeutischen Prüfungsrecht (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1983 - 7 C 54.82 -, BVerwGE 68, 69, 73) ist es auch im tiermedizinischen Prüfungsrecht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber keine Regelungen über den Prüfungsstoff, die Bestehensvoraussetzungen, das Prüfungssystem und die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens getroffen hat.

    Die Regelung der Einzelheiten dem Verordnungsgeber zu überlassen, war umso eher angezeigt, als die das Prüfungsrecht beherrschenden Grundsätze ohnehin Verfassungsrang haben, nämlich der Grundsatz der Chancengleichheit und das Rechtsstaatsprinzip, das hier als Anspruch auf ein faires und unparteiisch geführtes Prüfungsverfahren in Erscheinung tritt (zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1982 - 7 C 24.81 -, BVerwGE 65, 323, 326; Urteil vom 7. Oktober 1983 - 7 C 54.82 -, BVerwGE 68, 69, 73).

  • OVG Berlin, 28.03.1985 - 7 B 126.83
    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08
    Denn sieht eine Prüfungsordnung vor, dass ein Ausschussmitglied bei einer Prüfung anwesend zu sein hat und Prüfungsfragen stellen darf, so ist dieses Mitglied unabhängig davon als Prüfer anzusehen, ob es von seinem Fragerecht im Einzelfall Gebrauch macht (OVG Berlin, Beschluss vom 28. März 1985 - 7 B 126.83 -, OVGE 17, 145).

    Ebensowenig verlangt § 7 Abs. 2 Satz 2 [TAppO], daß auch der Beisitzer für das den Gegenstand der Prüfung bildende Fach die Lehrbefähigung besitzt" (OVG Berlin, Beschluss vom 28. März 1985 - 7 B 126.83 -, OVGE 17, 145, 148).

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257, 268 ff. und Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvR 883/73 -, BVerfGE 40, 237, 249, jeweils mit weiteren Nachweisen) verpflichten das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes den Gesetzgeber, in grundlegenden normativen Bereichen, insbesondere im Bereich der Grundrechtsausübung, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen.
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 -, BVerfGE 58, 257, 268 ff. und Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvR 883/73 -, BVerfGE 40, 237, 249, jeweils mit weiteren Nachweisen) verpflichten das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip des Grundgesetzes den Gesetzgeber, in grundlegenden normativen Bereichen, insbesondere im Bereich der Grundrechtsausübung, die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen.
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines …

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08
    Dass sie von dieser Mitwirkungsobliegenheit wegen der Offensichtlichkeit ihrer Beeinträchtigung hätte befreit sein können (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 12. November 1997 - 6 C 11.96 -, zitiert nach juris), ist entgegen der Ansicht der Klägerin nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93

    kalter Prüfungsraum - ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08
    Aus diesem Grund ist an die Unverzüglichkeit eines Rücktritts ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 16.93 -, BVerwGE 99, 172, 180 f.; Urteil vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 -, BVerwGE 80, 282, 284 f.).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 6 B 36.93

    Erneute Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Prüfungsunfähigkeit …

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08
    Anknüpfungspunkt ist insoweit der Zeitpunkt, zu dem die Klägerin die krankheitsbedingte Verminderung ihrer Leistungsfähigkeit erkannt hat oder jedenfalls hätte erkennen müssen, wobei es ausreicht, dass sie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen erkannt und ihre Bedeutung für ihre Leistungsfähigkeit im Sinne einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" erfasst hat (…vgl. zur "unerkannten Prüfungsunfähigkeit" Niehues, Prüfungsrecht, 4. Auflage 2004, Rn. 145; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 22. September 1993 - 6 B 36.93 - und Beschluss vom 2. August 1984 - 7 B 129.84 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 02.08.1984 - 7 B 129.84

    Umfang der Obliegenheit eines Prüflings zur unverzüglichen Geltendmachung der …

    Auszug aus VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08
    Anknüpfungspunkt ist insoweit der Zeitpunkt, zu dem die Klägerin die krankheitsbedingte Verminderung ihrer Leistungsfähigkeit erkannt hat oder jedenfalls hätte erkennen müssen, wobei es ausreicht, dass sie die gesundheitlichen Beeinträchtigungen erkannt und ihre Bedeutung für ihre Leistungsfähigkeit im Sinne einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" erfasst hat (…vgl. zur "unerkannten Prüfungsunfähigkeit" Niehues, Prüfungsrecht, 4. Auflage 2004, Rn. 145; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 22. September 1993 - 6 B 36.93 - und Beschluss vom 2. August 1984 - 7 B 129.84 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 2 ME 144/25

    Vorläufiger Anpruch des Studenten als Antragstellers auf Gewährung einen weiteren …

    Der Senat folgt bei der Auslegung des § 17 Abs. 3 Satz 1 TAppV - vor allem mit Blick auf den erkennbaren Willen des Verordnungsgebers, die Anwesenheit eines zweiten Prüfers sicherzustellen (vgl. Begründung zum Entwurf der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten des Bundesministeriums für Gesundheit vom 22. Mai 2006, BR-Drs. 351/06, Seite 68) - der ganz überwiegenden Rechtsprechung, nach der der hinzuzuziehende Vorsitzende wie auch ein ggf. von ihm bestimmtes Ausschussmitglied als Prüfer tätig sind und damit an der Bewertung mitwirken (vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 28.3.1985 - 7 B 126.83 -, juris [nur Leitsätze];… SächsOVG, Beschl. v. 25.10.2024 - 2 B 166/24 -, juris Rn. 12, Beschl. v. 29.4.2025 - 2 B 71/25 -, juris Rn. 10 ff.;… VG Leipzig, Urt. v. 2.8.2017 - 4 K 57/16 -, juris Rn. 56; VG Berlin, Urt. v. 30.11.2009 - 12 A 13.08 -, juris Rn. 24 [vgl. auch nachgehend OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 27.9.2013 - OVG 10 N 4.10 -, juris]).
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