Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1980 - 12 A 2104/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Göttingen, 22.03.2004 - 3 A 3231/01
Bewilligung; Erwerbsfähigkeit; Minderung; Neubewertung; Neufeststellung; …
Sie hat den Bewilligungsbescheid vom 8.10.1987 in der Fassung des Bescheides vom 23.7.1998 - allerdings nur mit Wirkung für die Zukunft - vielmehr aufgehoben, weil sie der Ansicht war, die Voraussetzungen für die Gewährung des Unfallausgleichs hätten wohl (allerdings nicht mehr nachweisbar) schon von Anfang an (d. h. bereits ab dem 8.9.1982) nicht, zumindest aber im Juni 2001 nach Kenntnisnahme des von ihr eingeholten fachärztlichen Gutachtens der Orthopädischen Gutachtenstelle im Klinikum O. vom 9.5.2001, nicht mehr vorgelegen (vgl. zur Anwendung der allgemeinen Vorschriften über die Rücknahme rechtwidriger Verwaltungsakte im erstgenannten Fall: BVerwG, Beschluss vom 10.10.1979 - 6 B 4.79 -, ZBR 1980, 181; VGH Mannheim, Urteil vom 17.1.1989 - 4 S 546/87 - RiA 1989, 215; zur Anwendbarkeit im zweitgenannten Fall: OVG Münster; Urteil vom 11.9.1980 - 12 A 2104/78 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 16.2.2000 - 2 A 113/99 -, NordÖR 2001, 271).Gleichwohl kann ihr aber diese abweichende MdE-Beurteilung des Jahres 2001 nachträglich unter Einhaltung der Voraussetzungen der allgemeinen Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§ 48 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 NVwVfG) entgegengehalten werden (vgl. OVG Bremen…, Urteil vom 16.2.2000, a. a. O.;… Schütz/Maiwald, a. a. O., § 35 BeamtVG Rdn. 35), zumal die hier gegebene Konstellation einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG zumindest gleichzusetzen ist (so ausdrücklich OVG Münster, Urteil vom 11.9.1980, a. a. O.; im gleichen Sinne BVerwG, Beschluss vom 16.9.1980 - 6 B 44.80 -, Buchholz 232.5 § 35 BeamtVG Nr. 1: Sofern die Klageabweisung in erster Linie darauf gestützt sei, dass bei der klagenden Partei aufgrund eines eingeholten fachärztlichen Gutachtens die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 BeamtVG für die Weitergewährung des Unfallausgleichs nicht mehr gegeben seien, sei die Rechtsfrage, was im Sinne des § 35 Abs. 3 BeamtVG unter einer "wesentlichen Änderung" der für die Feststellung des Unfallausgleichs maßgebenden Verhältnisse zu verstehen sei, "für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht entscheidungserheblich".).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2005 - 6 A 3832/03
Zulassung der Berufung
Rn. 6 Nach diesem Maßstab hat das beklagte Land nicht dargelegt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts von der bezeichneten Entscheidung des OVG NRW vom 11. September 1980 - 12 A 2104/78 - im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO abweicht. - VG Düsseldorf, 17.01.2000 - 23 K 2420/97 Rn. 33 Zwar hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NW) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung vom 11. September 1980 - 12 A 2104/78 -, auf die vorliegend auch der Beklagte Bezug nimmt, die Auffassung vertreten, § 35 Abs. Satz 1 BeamtVG sei auch in Fällen der vorliegenden Art anwendbar, da eine wesentliche Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse auch dann vorliege, wenn lediglich aufgrund einer anderen medizinischen Beurteilung eine nachträgliche Korrektur des Grades der MdE für die Vergangenheit vorgenommen werde; die einhellige und herrschende Meinung in der Rechtsprechung sieht für diese Auffassung indes weder nach dem Wortlaut des § 35 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG noch nach dem mit der Aufnahme Vorschrift in das Beamtenversorgungsgesetz vom Gesetzgeber verfolgten Sinn und Zweck eine Grundlage.
- VG Darmstadt, 27.10.1999 - 5 E 381/94
Neufeststellung des Unterhaltsbeitrages; Neufeststellung eines Unfallausgleichs; …
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