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| VG Oldenburg, 22.05.2003 - 12 A 4013/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Untätigkeitsklage in Asylverfahren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 75 VwGO; § 161 Abs 2 VwGO; § 161 Abs 3 VwGO; § 11 AsylVfG
Asylverfahren; Untätigkeitsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90
Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund - …
Auszug aus VG Oldenburg, 22.05.2003 - 12 A 4013/02
Daher ist § 161 Abs. 3 dahin zu verstehen, dass die Kostenaufbürdung dann nicht zwingend sein soll, wenn der Beklagte einen zureichenden Grund für die Nichtbescheidung hatte und dem Kläger dieser Grund auch bekannt war, etwa durch einen informierenden Zwischenbescheid (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1991 - 3 C 56.90 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 91 = NVwZ 1991, 1180).
- VG Oldenburg, 21.11.2014 - 3 A 3010/14
§ 161 VwGO: Bei Untätigkeitsklage bzw. nach Erledigung des Rechtsstreits …
Dabei ist das Gericht der Auffassung, dass sich der An wendungsbereich der Vorschrift des § 75 VwGO auch auf Klagen erstreckt, für die trotz des Wortlauts der Regelung in Satz 1 ("so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig") die Durchführung eines Vorverfahrens - wie beispielsweise für Klagen gegen Maß nahmen und Entscheidungen nach dem Asylverfahrensgesetz (s. § 11 Asylverfahrens gesetz - AsylVfG -) - gesetzlich nicht vorgesehen ist (vgl. zum AsylVfG VG Düsseldorf…, Urteil vom 9. Oktober 2006 - 4 K 2900/05.A -, juris, Rn. 17 ff., und allgemein Hk- VerwR/VwGO/Kastner, 1. Aufl. 2006, § 75 VwGO Rn. 3, Weides/Bertrams, NVwZ 1988, 673, 673, Brenner in Sodan/Ziekow, VwGO, Komm., 4. Aufl. 2014, § 75 Rn. 16; unklar BVerwG…, Beschluss vom 23. Juli 1991 - 3 C 56.90 -, juris, Rn. 3, mit Veröffentli chungshinweis u.a. auf NVwZ 1991, 1180, Nds. OVG…, Beschluss vom 18. September 2014 - 12 LA 15/14 -, juris, Rn. 12;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 75 Rn. 1, Dolde/Porsch in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Komm., Stand: Sept. 2007, § 75 Rn. 4, Rennert in Eyermann, VwGO, Komm., 12. Aufl. 2006, § 75 Rn. 1; a. A. zum AsylVfG: VG Oldenburg, Beschluss vom 22. Mai 2003 - 12 A 4013/02 juris, Rn. 5). - VG Düsseldorf, 09.10.2006 - 4 K 2900/05
Türkei, Untätigkeitsklage, Verfahrensrecht, Mitwirkungspflichten, Kurden, …
Rn. 22 So aber VG Oldenburg (Oldenburg), Beschluß vom 22. Mai 2003 - 12 A 4013/02 -. - VG Darmstadt, 03.09.2014 - 3 K 719/13
Einstellungsbeschluss bezüglich einer (erledigten) Untätigkeitsklage einer …
Daher ist § 161 Abs. 3 VwGO dahin zu verstehen, dass die Kostenaufbürdung dann nicht zwingend sein soll, wenn der Beklagte einen zureichenden Grund für die Nichtbescheidung hatte und dem Kläger dieser Grund auch bekannt war, etwa durch einen informierenden Zwischenbescheid (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.07.1991 - 3 C 56.90 -, NVwZ 1991, 1180; VG Oldenburg, Beschl. v. 22.05.2003 - 12 A 4013/02 -.juris).
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