Rechtsprechung
| VG Halle, 01.09.2003 - 12 A 6/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.09.2000 - 1 DB 7.00
Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen - Polizeibeamter im …
Auszug aus VG Halle, 01.09.2003 - 12 A 6/03
Ein derartiger Ermessensfehler kann beispielsweise dann vorliegen, wenn die Einleitungsbehörde bei der Ausübung ihres Ermessens den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unberücksichtigt lässt und dementsprechend die Belange des Beamten mit den dienstlichen Interessen der Behörde nicht hinreichend abwägt (vgl. BVerwG, 1. Disziplinarsenat, Beschl. v. 21. September 2000 - Az.: 1 DB 7/00 - , NVwZ-RR 2001, 246; Beschl. v. 3. Juli 2001 - Az.: 1 DB 17/01 - juris).Eine solche Interessenabwägung ist selbst dann, wenn mit der Entfernung des Beamten aus dem Dienst oder mit der Aberkennung seines Ruhegehaltes zu rechnen ist, nicht entbehrlich, sondern lediglich hinsichtlich ihres erforderlichen Umfangs dahingehend eingeschränkt, dass an "ihre Darstellung in der Verfügung grundsätzlich keine übermäßigen Anforderungen zu stellen" sind (BVerwG, B. v. 21. September 2000, a.a.O.;… B. v. 3. Juli 2001, a.a.O.; vgl. auch VG Meinigen, Beschl. v. 23. Oktober 2000 - Az.: 6 E 60010/00.Me , ThürVGRspr 2001, 57).
- VG Meiningen, 23.10.2000 - 6 E 60010/00
Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltungsanordnung wegen des Verdachts …
Auszug aus VG Halle, 01.09.2003 - 12 A 6/03
Eine solche Interessenabwägung ist selbst dann, wenn mit der Entfernung des Beamten aus dem Dienst oder mit der Aberkennung seines Ruhegehaltes zu rechnen ist, nicht entbehrlich, sondern lediglich hinsichtlich ihres erforderlichen Umfangs dahingehend eingeschränkt, dass an "ihre Darstellung in der Verfügung grundsätzlich keine übermäßigen Anforderungen zu stellen" sind (…BVerwG, B. v. 21. September 2000, a.a.O.;… B. v. 3. Juli 2001, a.a.O.; vgl. auch VG Meinigen, Beschl. v. 23. Oktober 2000 - Az.: 6 E 60010/00.Me , ThürVGRspr 2001, 57).Der Ausnahmefall, dass eine Kostenentscheidung zu ergehen hat, wenn feststeht, dass es nicht zu einer abschließenden Entscheidung im Disziplinarverfahren durch das Gericht oder die Einleitungsbehörde kommen kann, weil ein solches Verfahren nicht eingeleitet wird (vgl. VG Meiningen, Beschl. v. 23. Oktober 2000, a.a.O.), liegt hier nicht vor.
- BVerwG, 03.07.2001 - 1 DB 17.01
Befugnis zur Unterzeichnung eines disziplinargerichtlichen Beschlusses - Einfluss …
Auszug aus VG Halle, 01.09.2003 - 12 A 6/03
Ein derartiger Ermessensfehler kann beispielsweise dann vorliegen, wenn die Einleitungsbehörde bei der Ausübung ihres Ermessens den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unberücksichtigt lässt und dementsprechend die Belange des Beamten mit den dienstlichen Interessen der Behörde nicht hinreichend abwägt (vgl. BVerwG, 1. Disziplinarsenat, Beschl. v. 21. September 2000 - Az.: 1 DB 7/00 - , NVwZ-RR 2001, 246; Beschl. v. 3. Juli 2001 - Az.: 1 DB 17/01 - juris).
- VG Meiningen, 15.12.2022 - 6 D 470/22
Aussetzung einer vorläufigen Dienstenthebung
Auch der Hinweis der Antragsgegnerin auf die Schwere des Dienstvergehens reicht hierbei nicht aus, weil nicht ersichtlich wird, ob ihr bei ihrer Entscheidung bewusst war, dass die vorläufige Dienstenthebung auch bei einem schwerwiegenden Dienstvergehen in ihr Ermessen gestellt ist (ähnlich auch VG Halle (Saale), B. v. 01.09.2003 - 12 A 6/03 -, juris Rn. 15).Es kann vorliegend auch dahingestellt bleiben, ob ausnahmsweise dann von einer Aussetzung der Anordnung abgesehen werden kann, wenn angesichts der besonderen Umstände des Falles auch eine einwandfreie Ausübung des Ermessens denkmöglich nur zu einer Entscheidung mit gleichem Ergebnis hätte führen können (…sog. "Ermessensreduzierung auf Null": VG Meiningen, B. v. 23.10.2000 - 6 E 60010/00.Me -, juris Rn. 11; VG Halle (Saale), B. v. 01.09.2003 - 12 A 6/03 -, juris Rn. 16 bzw. "intendierte Entscheidungen: OVG Lüneburg, B. v. 25.03.2013 - 19 ZD 4/13 -, juris Rn. 13).
- OVG Sachsen, 12.09.2024 - 12 A 317/19
Disziplinarklage, ; Beamtin in Leitungsfunktion, ; privater Vertragsschluss, ; …
Die vorläufige Dienstenthebung wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle (Saale) vom 1. September 2003 - 12 A 6/03 HAL - aufgehoben.
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