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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.07.2003 - 12 B 01.1454   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12278
VGH Bayern, 24.07.2003 - 12 B 01.1454 (https://dejure.org/2003,12278)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.2003 - 12 B 01.1454 (https://dejure.org/2003,12278)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 12 B 01.1454 (https://dejure.org/2003,12278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BSHG § 92 c Abs. 1 Satz 1; ; BSHG § 88 Abs. 1; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Materiell rechtswidrige Sozialhilfegewährung; Pflicht zum Einsatz oder Verwertung eines Hausgrundstücks; Kombinationstheorie zur Auslegung des Begriffs des "kleinen" Hausgrundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 488
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1997 - 8 A 631/95

    Sozialhilferecht: Hausgrundstück als Schonvermögen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2003 - 12 B 01.1454
    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits in einem Urteil vom 28. August 1997 (FEVS 48, 317) klargestellt, dass ein atypischer Fall vorliegt, wenn die Angemessenheitsgrenze bezüglich des Kriteriums "Fläche des Hausgrundstücks" um 50 v.H. überschritten wird.
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2003 - 12 B 01.1454
    Damit hat der Gesetzgeber die vom Bundesverwaltungsgericht zur Auslegung des Begriffs des "kleinen" Hausgrundstücks entwickelte Kombinationstheorie (vgl. dazu BVerwG vom 17.1.1980, BVerwGE 59, 294) übernommen (Fichtner in Fichtner, BSHG, 1999, RdNr. 12 zu § 88).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 39.85

    Hilfegewährung - Kostenersatzpflicht des Erben - Sozialhilfe-Leistungen an …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2003 - 12 B 01.1454
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend erkannt, dass dieser Ersatzanspruch nur die Kosten rechtmäßig gewährter Hilfe erfasst (vgl. BVerwG vom 21.10.1987 BVerwGE 78, 165; BayVGH vom 15.7.2003 Az. 12 B 99.1700).
  • VGH Bayern, 15.07.2003 - 12 B 99.1700

    Sozialhilfe, - Anspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Erben auf Ersatz der …

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2003 - 12 B 01.1454
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend erkannt, dass dieser Ersatzanspruch nur die Kosten rechtmäßig gewährter Hilfe erfasst (vgl. BVerwG vom 21.10.1987 BVerwGE 78, 165; BayVGH vom 15.7.2003 Az. 12 B 99.1700).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.1995 - 8 A 789/95

    Sozialhilferecht: Angemessenheit eines Hausgrundstücks - Wohnflächenberechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2003 - 12 B 01.1454
    Ebenso hat das Verwaltungsgericht die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen verkannt, wonach ein Familienheim bei Einhaltung der in § 88 Abs. 2 Nr. 7 Satz 3 BSHG genannten Wohnflächengrenzen ein nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 Satz 1 BSHG angemessenes Hausgrundstück ist, sofern es sich nicht um einen atypischen Fall handelt (Urteil vom 19.7.1995 FEVS 46, 314).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2007 - L 12 SO 12/07

    Sozialhilfe

    Rn. 30 Davon ausgehend, dass die Grundstücksgröße ebenfalls den Gepflogenheiten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu entsprechen hat (BayVGH, Urteil vom 24.07.2003 - 12 B 01.1454 - FEVS 55, 211, 213) und für ein freistehendes Haus ein Grundstück bis zu 500 qm als angemessen anzusehen ist, ist das Grundstück der Klägerin mit 888 qm mangels entgegenstehender Gegebenheiten ebenfalls eindeutig unangemessen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2007 - L 20 B 114/07

    Sozialhilfe

    In der verwaltungsgerichtlichen Judikatur wird insoweit teilweise davon ausgegangen, dass die Unangemessenheit der Grundstücksgröße dazu führt, dass das Grundstück insgesamt nicht mehr als angemessen gilt (BayVGH, Urteil vom 24.07.2003, 12 B 01.1454 = FEVS 55, 211ff.; OVG NRW, Urteil vom 28.08.1997, 8 A 631/95 = FEVS 48, 317).
  • LSG Bayern, 21.09.2006 - L 11 SO 40/06

    Unmöglichkeit der Selbsthilfe als Voraussetzung für einen Anspruch auf …

    Im ländlichen Bereich in Niederbayern ist eine Grundstücksgröße von rund 500 qm als angemessen anzusehen (vgl hierzu Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24.07.2003 - 12 B 01.1454 - FEVS 55, 211).
  • VG Gießen, 08.09.2006 - 3 E 1587/05

    Bestimmung eines angemessenen selbstbewohnten Hausgrundstücks nach dem …

    Zwar wird bei einem freistehenden Einfamilienhaus in der Rechsprechung mitunter eine Grundstücksgröße von 500 m² als Grenzwert angesehen (…VG Köln, Urt. v. 9.12.1994, 18 K 458/92, FamRZ 1995, 901; BayObLG, Beschl. v. 5.9.1995, 3 ZBR 55/95, FamRZ 1996, 245, 246;… OVG Münster, Urt. v. 28.8.1997, 8 A 631/95, NVwZ-RR 1998, 503; BayVGH, Urt. v. 24.7.2003, 12 B 01.1454, FEVS 55, 211).
  • SG Hildesheim, 07.04.2008 - S 34 SO 144/05
    Rn. 18 Davon ausgehend, dass die Grundstücksgröße ebenfalls den Gepflogenheiten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu entsprechen hat (BayVGH, Urteil vom 24.07.2003 - 12 B 01.1454 - FEVS 55, 211, 213) und für ein freistehendes Haus ein Grundstück im Regelfall bis zu 500 qm als angemessen anzusehen ist, ist das Grundstück der Klägerin mit 904 qm zwar deutlich größer als der Bezugswert.
  • VG Münster, 02.11.2004 - 5 K 1115/02

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe ; Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt

    Rn. 20 Voraussetzung für den Kostenersatz nach § 92 c BSHG ist weiterhin, dass die Sozialhilfe dem Hilfeempfänger rechtmäßig bewilligt worden ist (BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 1987 - 5 C 39.85 -, FEVS 37, 15 und Urteil vom 10. Juli 2003 - 5 C 17.02 - , FEVS 55, 124 sowie OVG NRW, Urteil vom 20. Februar 2001 - 22 A 2695/99 -, FEVS 53, 378 und Bay. VGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 12 B 01.1454 -, FEVS 55, 211).
  • SG Hildesheim, 07.04.2008 - 34 SO 144/05

    Anspruch auf Leistungsbewilligung von Hilfe zur Pflege des Ehemannes als nicht …

    Davon ausgehend, dass die Grundstücksgröße ebenfalls den Gepflogenheiten des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu entsprechen hat ( BayVGH, Urteil vom 24.07.2003 - 12 B 01.1454 - FEVS 55, 211, 213) und für ein freistehendes Haus ein Grundstück im Regelfall bis zu 500 qm als angemessen anzusehen ist, ist das Grundstück der Klägerin mit 904 qm zwar deutlich größer als der Bezugswert.
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